Hallo Margarete,
auch Dir vielen Dank für Deine konkreten Angaben. So wie's aussieht, scheint die rechtliche Lage in Bayern und BW sehr ähnlich zu sein.
: Dies kann und sollte man unterstützen durch eine Anzeige (Nötigung, Bedrohung, ...), die man entweder bei der Polizei stellt oder dort schriftlich einreicht. Strafantrag auf alle Fälle nicht vergessen, sondern auch gleich stellen.
das mit dem Strafantrag muss ich gleich morgen noch machen. Bei dem Polizeibeamten hatte ich das Gefühl, dass er die Sache nicht ernst nimmt und damit keine Arbeit haben möchte.
: ..zeigen. Schließlich gehört öffentlicher Wald Allen, nicht dem Jäger, nicht dem Förster, nicht dem Jagdpächter. Gegenseitige Rücksichtnahme ist angesagt.
Eben. Ich bemühe mich immer, dass sich durch meine Hunde niemand gestört fühlt und es auch im Wald kein Grund zu Beschwerden gibt. Und da erwarte ich auch von der 'Gegenseite' ein gewisses Maß an Benehmen. Selbst wenn der Jäger sagen würde, dass er natürlich nie wirklich auf Hunde schießt, sondern nur Hundebesitzer dazu bringen will, ihre Hunde unter Kontrolle zu halten, ist das auf die hier geschehene Art und Weise nicht okay.
Gruß
Silke + 2 Toller