Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Wo genau Verbot Ausbildung" / E-Gerät ?"

geschrieben von Sassa(YCH) 
Wo genau Verbot Ausbildung" / E-Gerät ?"
28. September 1999 18:33

Hallo an alle Forenleser!

Kann mir jemand sagen, wo genau das Verbot der "Ausbildung"
per E-Gerät steht? Die Passage im Tierschutzgesetz erscheint
mir viel zu "schwammig".

Ich habe gehört, daß der Gebrauch des E-Gerätes im Verein für
Deutsche Schäferhunde verboten ist - aber wo steht das geschrieben?

Weiter habe ich gehört, daß der Gebrauch des E-Gerätes in Mitglieds-
vereinen des VDH verboten ist - aber auch hier:
wo steht das genau geschrieben?

Für Hinweise / Hinweise auf Textstellen (evtl. abrufbar im Internet?)
wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
von Sassa


29. September 1999 05:22

Hallo Sassa

Unter folgender Adresse findest du deine Information:

www.vdh.de/aktuell/aktuell.tierschutzgesetz_1.html

Dieses gilt auch für alle eingetragene SV-Hundevereine, da der VDH die Dachorganisation ist.

Gruß
Peter



29. September 1999 10:54

Hallo Sassa,
falls du dich näher damit beschäftigen willst:
der VDH hat auch eine Broschüre, naja, ein kleines Buch mit 74 Seiten
rausgegeben:"_Grundlagen einer Tierschutzgerechten Ausbildung
von Hunden,Gutachten zur Verwendung von E-Geräten bei der Ausbildung von Hunden aus ethischer und
ethologischer Sicht."
Dr. Feddersen Petersen, eine bekannte Verhaltensforscherin , behandelt das
Thema aus ethologiscger Sicht.
Bestellen kann man es beim VDH, es kostet incl. Poto und Verpackung 10.- DM.
Grüße Alex

29. September 1999 14:09

Hallo Sassa,

meines Erachtens ist der Wortlaut des § 3 Nr.11 des Tierschutzgesetzes recht eindeutig:

"es ist verboten ein Gerät zu verwenden, daaas durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt..."

Die Auslegung einzelner Begriffe ist zwar im Einzelfall von den entscheidenden Richter abhängig. Dennoch dürfte deutlich sein, daß jeder bei der Verwendung derartiger Geräte grundsätzlich mit entsprechender Verfolgung durch die Behörden rechnen muß.

Mir derzeit gerade bekanntes beispiel ist eine Enstcheidung des Amtsgericht Jever, das den Hundehalter zu DM 500.- Bußgeld verurteilt hat.

Da ich im Moment viel um die Ohren habe, habe ich das Aktenzeichen des Verfahrens leider verschlampt, wenn ich es wieder auffinden sollte, werde ich es hier veröffentlichen.

Viele Grüsse,

andreas

29. September 1999 14:45

Hallo Andreas!

Tut mir leid, aber ich glaube nicht, daß dies so eindeutig ist, denn ein Großteil (weit über 50%) der Jäger benutzt zur Ausbildung der Jagdhunde Teletakt!
Mußte ich letztens mit Erschrecken feststellen, ich hätte es nicht für möglich gehalten!

Traurige Grüße
Daniela

29. September 1999 19:20


: Mir derzeit gerade bekanntes beispiel ist eine Enstcheidung des Amtsgericht Jever, das den Hundehalter zu DM 500.- Bußgeld verurteilt hat.
:
: Da ich im Moment viel um die Ohren habe, habe ich das Aktenzeichen des Verfahrens leider verschlampt, wenn ich es wieder auffinden sollte, werde ich es hier veröffentlichen.

Hallo Andreas,
an dem Aktenzeichen bin ich stark interessiert!

Bei dem Geschehen, was ich ringsum erlebe, habe ich den Eindruck,
daß ein Verbot des Teletaktgerätes zum Zwecke der Hundeausbildung
TOTAL IGNORIERT wird!

Viele Grüße
Sassa