10-jährige mit Raufer Gassi? :: Was sonst nirgends passt

10-jährige mit Raufer Gassi?

von Claudia(YCH) am 26. September 2002 09:09

Hallo zusammen!

Ich habe selbst leider keinen Hund, bin aber froh dieses Forum gefunden habe,weil ich dringend rat brauche. Meine Freundin hat einen 4-jährigen Rüden, super erzogen- soweit ich das beurteilen kann- aber nicht verträglich mit anderen Rüden. Ich war selbst schon mit ihm spazieren, erhört aufs Wort, nur sobald sich Rüden nähern tickt er aus und wird super agressiv. Dabei ist ihm -aus Versehen?- auch schon mal die Hand von Frauchen dazwischen gekommen. Nun muß meine Freundin aus privaten Gründen aber wieder arbeiten und die einzige Hundesitterin,die sie auf die schnelle gefunden hat, ist das 10-jährige Nachbarmädel. Die geht schon mit einer
freundlichen Goldendame spazieren, sonst keine Hundeerfahrung. Ich halte das für Irrsinn, denn ich glaube, selbst wenn das Kind körperlich in der Lage wäre (sie 50 kg, Hund 21 kg ,56cm) den Hund zu halten, daß sie -falls es zu einer Rauferei kommt- fähig ist, mit der Situation umzugehen, sprich: wie trenne ich Raufer, wie verhindere ich Raufereien, was tue ich, wenn ein Hund verletzt ist, wie gefährlich ist die Situation für mich etc.?????? Was sagt das Gesetz dazu (NRW)? Was ist , wenn sie Angst bekommt? Man hat mir gesagt, es gibt eine Berechnungformel, mit der man feststellen kann, wie schwer man sein muß, um einen Hund festhalten zu können, kennt die jemand? Über möglichst viele Meinungen (möglichst Contra Gassi*gg*) wäre ich froh, denn meine alleine-als Nicht-Hundebesitzer- zählt nicht.

Nachdenkliche Grüße,

Claudia

von Brigitte(YCH) am 26. September 2002 09:21

Hi Claudia,

wenn was passiert, hat deine Freundin superschlechte Karten, nicht nur in NRW, da aber besonders, denke ich mal. Es gibt da auch Urteile, die habe ich aber nicht zur Hand. Auf jeden Fall ist ein 10-jähriges Kind nicht in der Lage, mit einer entsprechenden Situation umzugehen, auch dann nicht, wenn es sich um einen kleinen Hund handeln würde.
Ich kann dir nur ein Beispiel geben. Eines Tages traf ich beim Spazierengehen eine Gruppe Kinder, alle so ca. in dem Alter, die völlig aufgelöst waren und rumheulten, weil sich ein kleiner Whitie, mit dem sie spazieren waren, von der Leine losgerissen hatte. Die rannten hinter dem her, um ihn wieder einzufangen, was der kleine Hund aber als lustiges Spiel ansah. Ich hab' dann erst mal meine Hunde an einen Baum gebunden, die Kinder beruhigt und dann den Hund gerufen, der ZU MIR sofort kam, obwohl er mich nicht kannte.
Das Gewicht des Hundeführers ist m.E. zweitrangig, ich wiege weniger als meine beiden Hunde zusammen, und von der Kraft her könnte ich sie NIEMALS halten, zumal es sich um Malamutes handelt, die über eine entsprechende Zugkraft verfügen. Das geht nur über's Wort.
Wenn der Hund deiner Freundin bekanntermaßen ein Raufer ist, ist es mehr als unverantwortlich ein kleines Mädchen damit spazieren gehen zu lassen. Selbst wenn nichts passiert, können Böswillige Menschen sie deswegen in Teufels Küche bringen, auch wenn es sich "nur" um einen so genannten 20/40 Hund handelt.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung
Brigitte

von Kathi(YCH) am 26. September 2002 09:19

Hi,

: Man hat mir gesagt, es gibt eine Berechnungformel, mit der man feststellen kann, wie schwer man sein muß, um einen Hund festhalten zu können, kennt die jemand?

völliger Schwachsinn! Im KOPF mußt Du "schwer" (reif) genug sein um solch einen Hund zu führen. In der Hand einer 10jährigen hat dieser Hund DEFINITIV nichts zu suchen.

Gruß
Kathi

von Dodo(YCH) am 26. September 2002 09:36

Hallo Claudia
Ich halte das für unverantwortlich. Wie viele Erwachsene haben schon Schwierigkeiten, eingreifen oder nicht eingreifen, wenn ja, wie eingreifen, wie wehre ich einen Hund im Vorfeld ab u.s.w.. Wenn er "austickt" wird er das Mädchen nicht für Voll nehmen, wenn ihn schon seine Besitzerin nicht unter Kontrolle hat. Ich persönlich hätte keine ruhige Minute beim Arbeiten, wenn die Beiden unterwegs wären.
Dodo

von Sonja(YCH) am 26. September 2002 12:11

Hallo Claudia,

:Über möglichst viele Meinungen (möglichst Contra Gassi*gg*) wäre ich froh, denn meine alleine-als Nicht-Hundebesitzer- zählt nicht.

Gemäß LHVO NRW dürfen auch 20/40 Hunde (Hunde ab 20 kg Gewicht bzw. 40 cm Schulterhöhe) nur von Personen über 18 Jahre geführt werden (wenn Du es genauer wissen willst,melde dich noch mal, ich schaue gern nach, hab' aber gerade die LHVO nicht zur Hand). Hält man sich nicht daran und die Sache wird angezeigt, kann's für den Hundebesitzer ziemlichen Ärger geben, geschweige denn es kommt zu einem Zwischenfall, wo Mensch und/oder Tier verletzt wird.Dann folgt in der Regel eine Strafanzeige oder zumindest eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt. In der heutigen Zeit heißt, das dann meist Überprüfung des Hundehalters und des Hundes, ggf. mit Auflagen für Hund und Halter (Leinenzwang, Maulkorbzwang). Bei schweren Vorfällen kann der Hund sogar eingezogen und ggf. sogar eingeschläfert werden. Ich stelle dies bewußt so dramatisch dar, auch wenn's nicht immer gleich so dramatisch werden muß, um deutlich zu machen, was im schlimmsten Fall passieren kann. Und jetzt mal wieder der obligatorische Spruch, wenn's um Gesetzestexte und deren Auslegung geht, da ich keine Rechtsanwältin bin, muß ich darauf hinweisen, daß dies keine Rechtsberatung ist.
Mal ganz abgesehen davon, welche rechtlichen Konsequenzen ein Vorfall haben kann, finde ich es super leichtsinning (eigentlich sogar unverantwortlich), was deine Freundin da vorhat, oder womöglich schon praktiziert. Ich selbst habe so einen Raufer zuhause und würde ihn nie mit einer Person auf die Straße lassen, von der ich nicht genau weiß, daß sie ihn im Ernstfall (sprich: anderer Rüde) beherrscht. Dies gilt vorrangig für Kinder und Jugendliche, aber auch für jeden anderen, dem ich dies nicht zutraue.

Liebe Grüße

Sonja

von Conny(YCH) am 26. September 2002 13:14

Hallo Sonja,

: Gemäß LHVO NRW dürfen auch 20/40 Hunde (Hunde ab 20 kg Gewicht bzw. 40 cm Schulterhöhe) nur von Personen über 18 Jahre geführt werden (wenn Du es genauer wissen willst,melde dich noch mal, ich schaue gern nach, hab' aber gerade die LHVO nicht zur Hand)...

Wo du es gerade erwähnst, fällt mir was ein. Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass man, wenn man Listenhunde ausführen will, auch diesen speziellen "Hundeführerschein" braucht. Ist das richtig?
Ich meine also für Leute die nur mit dem Hund eines anderen gassi gehen wollen und diesen nicht selber besitzen.

Fände ich interessant zu wissen, denn ich würde gern auch mit anderen Hunden gassi gehen, wobei mir eben die Rasse egal wäre.

LG
Conny

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