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Kampfhundeverordnung in Schleswig-Holst.

geschrieben von Holger Dilk(YCH) 
Kampfhundeverordnung in Schleswig-Holst.
12. November 1999 15:57

Hallo Ihr Lieben !!

Leider soll es in Schleswig-Holstein nun auch ein Gesetz gegen "Kampfhunde" geben. Nach Vorbild aus Bayern und Frankreich sollen die Hunde nach RASSEN in 3 "Gefahren-Kategorien" eingeordnet werden. Ich halte dies schlicht für eine Frechheit... Ich bitte Euch um Meinungen
Gruß

Holger

14. November 1999 21:21

Hallo Holger!

Ich halte das auch für Schwachsinn (wie bei uns in Brandenburg), aber ich glaube nicht, dass das irgendeine Landesregierung interessiert. Ein Ridgeback soll gefährlich sein - doch jeder Dussel darf sich in der Stadt mit einem Kaukasen schmücken! Da habe ich schon die reinsten Dramen erlebt!

Es wäre viel sinnvoller, Zwingerhaltung zu verbieten, denn in fast alle Beißunfälle mit Todesfolge sind Zwingerhunde, die wenig bis keinen Kontakt zur Außenwelt hatten, verwickelt. Ein guter (aber leider zu kurzer, oberflächlicher) Artikel ist in "Partner Hund" 12/99. Dies wäre eine gute Ergänzung zu den ohnehin (wie in Berlin) bestehenden Verordnungen gegen gefährliche Hunde, das heißt, gegen Hunde, die auffällig geworden sind - unabhängig von der Rasse.

Gruß - Jana, Plastic & Liza

14. November 1999 23:51

Liebe Jana,

was Du für "Dramen" erlebt hast, kann ich nicht beurteilen, aber wir sollten hier doch sachlich bleiben und KEINE Hunderassen verteufeln. Ein Hund ist das, was der Mensch aus ihm macht - unabhängig von der Rasse.

Liebe Grüße
Brigitte

15. November 1999 08:34

Hallo Holger,

auch in diesem Forum möchte ich nocheinmal darauf hinweisen, dass bereits mehrfach Verwaltungsgerichte die Zulässigkeit von Rasselisten beanstandet haben. Wer sich nicht nur aufregen, sondern vielleicht als Betroffener mal selbst einen Schritt unternehmen möchte, solle zunächst einmal die homepage des vdh aufrufen. Ihr findet dort unter "Aktuelles" eine Zusammenfasugn der Entscheidung des VGH Baden-Würrtemberg, der der Klage eines Ridgeback-Halters gegen die dortige Gefahrhundeverordnung mit Rasseliste stattgegeben hat.

Viele Grüsse,

andreas

15. November 1999 09:25

Hallo Andreas !

Ich bin mit dem VDH in Verbindung, ebenso mit der Leiterin des Instituts für Haustierkunde in Kiel, Dorit Feddersen-Petersen. Allerdings kann ich durch meinen Job nicht in vorderster Front dagegen vorgehen. Deshalb kann ich nur im Hintergrund arbeiten und möglichst viele Menschen dazu bewegen, gegen diese "Liste" zu protestieren. Die Urteile aus Baden-Württemberg sind mir bekannt - desweiteren weiß ich von Solingen, dass der Ridgeback beispielsweise dort wieder von der Liste gekommen ist. In Brandenburg kann jeder Besitzer eines angeblichen "Kampfhundes" sich ein Zeugnis beim Veterinäramt holen, wenn der Hund bestimmte "Voraussetzungen" erfüllt.
Gruß
Holger

15. November 1999 17:15

Hallo Holger,

etwas tun kann in allererster Linie ein Betroffener: indem er gegen einen Bescheid der Behörde Widerspruch einlegt und im Falle eines für ihn negativen Widerspruchsbescheids Klage erhebt. Einige habe es bereits vorgemacht, so dass man noch nicht einmal völliges Neuland betreten muss.

Viele Grüsse,

andreas