Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Vorkaufsrecht
19. Dezember 2002 08:37

hei
schau mal.man kann jetzt wochenlang sämtliche wenn und abers mit einbeziehen.da das nix bringt,habe ich mich auf eine sichtweise festgelegt.
:
: Das setzt Deine subjektive Unfehlbarkeit voraus. Weil Du Dir dessen sicher bist, muß es ja aber nicht so sein.

nein.setzt es nicht voraus.ich bin mir sehr bewußt,daß das,was ich mein u für gut befind,nicht das non plus ultra ist und auch nicht sein muss u kann.
ich meinte:wenn ich hiebfeste anhaltspunkte habe,daß das da nicht so läuft,wie es laufen sollte,es wurde zb offens. geldmangel angsprochen,oder daß es bei kaufdes hundes dort anders aussah,dann werde ich diesen anh.punkten folgen.je nachdem,was ich herausfind,geht der hund dort nicht hin.oder doch,wenn sich alles als unwahr herausstellt.
keine entscheidung ohne zuvor sich ein bild gemacht zu haben.
keine entscheidung,hund geht da nicht hin,aus emotionalität oder dem glaube an die eigene unfehlbarkeit.

dass die Käuferin des Hundes diesen selbst nicht mehr behalten kann/möchte.

darüber bin ich mir klar.
da ich aber nicht in der lage bin,hier zu recherchieren,was da läuft,gehe ich von der fixtiven situation aus,wie ich sie mir vorstelle,die ich ein wenig erläutert habe.und nur zu der passen meine aussagen.
klar kann alles ganz anders sein.aber sich dazu hier im forum zu äussern,setzt eine meldung von der dichte eines buches voraus,wenn man alle eventualitäten,die hier SEIN KÖNNTEN,berücksichtigen will.
bringt doch nix.
gruss pat



:
:


19. Dezember 2002 09:23

Tschau Antje,

Im Vertrag, muss geregelt sein, dass ein verschenken, einen Vorverkaufsfall auslöst. Am besten regelt man genau, dass der Hund immer zuerst dem Züchter angeboten werden muss, der Höchstpreis so und so viel beträgt und dass der Hund nicht verschenkt oder sonst einen Besitzerwechsel vollziehen darf. Macht das ein Käufer trotzdem, dann kann ich den neuen Hundebesitzer nicht belasten, weil dieser das nicht wissen kann, so wie bei einem Haus, das im Grundbuchamt eingetragen ist. Deshalb kann ich danach mir den Hund abschminken und ich müsste Schadenersatz beim ersten Käufer verlangen. Deshalb regelt man das am besten wieder im Vertrag, dass in einem solchen Fall der Verkäufer eine Konventionalstraffe zahlen müsste.
Da man den Hund am besten mit der Auflage verkauft, dass er bis (Datum) geröntgt und ausgewertet und einen DNA-Test haben muss. Sonst gibt es wieder eine Konventionalstraffe.

Nun wer will schon einen solchen Vertrag, einer der sieht, dass Dir am Herzen liegt, was mit dem Hund passiert.


In der Schweiz trifft ein Vorkaufsfall bei einer Schenkung nicht ein und nicht mal bei einer Teilschenkung, wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt wird.
Dritte, also der nächste Käufer kann nicht belastet werden, dann müsste ich den ersten Käufer verklagen auf Schadenersatz bei nicht Einhaltung des Vertrages und der Ausgang wäre wieder nicht klar, deshalb die Konventionalstrafe.

Damit die Auflagen, DNA-Test und Röntgen erfüllt werden, regelt man das am besten auch wieder mit einer Konventionalstraffe. Ich würde natürlich zuerst den Hundeführer daran erinnern, bockt er aber, dann ist schon geregelt, was für einen Betrag er Dir für den entstandenen Schaden abgeben müsste.

Gruss P.H


19. Dezember 2002 09:34

Tschau pat

Du siehst das ganze ein wenig einseitig, nur vom Hundebesitzer aus. Deshalb finde ich den Vorschlag mit der betrügerischen Schenkung auch nicht fair, auch wenn man damit vielleicht durchkommt. Aber der Züchter kann berechtigte Interessen haben, dass der Hund zu ihm zurück kommt und er wieder für einen neuen Platz schaut. Wenn es vertraglich schon so geregelt ist, dann sollte man sich auch daran halten.

Gruss P.H


19. Dezember 2002 09:44

Hallo P.H.,

so regele ich das jetzt mit der Röntgenpflicht. Wer nicht zum Röntgen geht muß einen im Vertrag festgelegten Betrag zahlen (der höher liegt als das Röntgen kostet).

Viele Grüße

Antje

19. Dezember 2002 11:34

Hi Antje,

so wie Du das schreibst, gebe ich Dir 100 % recht ... NUR ... so wie Anne den Fall schildert (jedenfalls nach meinem Verständnis), hat der Züchter das keinesfalls so vor :-( Er will die Hündin weitergeben und sie dann SOFORT belegen lassen ... um sie nach ein paar Würfen dann wieder weiterzuverscherbeln

Nehme ich mal an, der Züchter ist ein guter und vermittelt die Hündin nach 2-3 Würfen an einen guten Platz, macht alle erforderlichen Voruntersuchungen und lässt die Hündin nur max. 1x im Jahr belegen ... in diesem Fall habe ich kein Verständnis dafür, dass die jetzige Besitzerin ihren Vertrag nicht einhalten will :-(

Aber, was ist, wenn die Zucht tatsächlich so heruntergekommen ist, wie Anne beschreibt, und es nur noch um's Geld geht? Dann wird die Hündin für die nächsten Jahre als Gebärmaschine mit 2 Würfen im Jahr missbraucht und danach in der einen oder anderen Weise "entsorgt". Dann widerum stehe ich voll auf seiten der Besitzerin ... mein Hund würde dahin auch nicht zurück gehen.

Da wir weder Besitzerin, noch Hund, noch Züchter kennen, ist's einfach schwer hier zu urteilen. Einfacher wäre es sicher, wenn man zumindest mal den Namen des Züchters erfahren würde ... dann könnten evtl. so einige hier konkret was dazu sagen.

Viele Grüsse
Christiane & Kira


19. Dezember 2002 11:53

Tschau Christiane

Ich kann deinen Gedankengänge nicht folgen. Erstens kauft man einen guten Hund aus einer guten Zucht, bei dem einem der Züchter auch sympathisch ist. Wieso soll das alles anderes sein danach. Dann kauft man einen Hund, aus einer Zucht, bei der der Hund nicht zweimal belegt werden darf pro Jahr. Eine solche Zucht kenne ich schon gar nicht.

Wenn die Hündin ein paar Würfe machen darf, dann gibt ihr das auch was. Es könnte sein, dass ihr das fehlt.

Ich begreife einfach nicht, dass man nicht vor dem Kauf schaut ob alles passt, und nicht erst danach. Wenn es ihr jetzt nicht passt, dann soll sie das nächste mal einen anderen Vertrag abmachen, aber so ist es Betrug. Der Züchter wurde so getäuscht. Der Name des Züchters ist nicht wichtig, ein graues Haar findest Du bei jedem, wenn man lange genug sucht.

Gruss P.H