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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Vorkaufsrecht
18. Dezember 2002 10:15

Hallo Dodo,

habe ich gerade vergessen: Hatte mit einem Rechtsanwalt gesprochen wegen dem neuen Kaufrecht, welches ja jetzt auch für den Hunde"handel" gilt. Meine Idee, den Hund nicht "zu verkaufen", sondern für eine "Erstattung der Kosten" (nicht "Kaufpreis", sondern die reinen errechneten Unkosten pro Welpe) zu "übereignen", werden von Rechtsseite einem "Verkauf" gleichgesetzt, auch wenn ich in so einem Fall keinen Gewinn mache.

Viele Grüße

Antje

18. Dezember 2002 10:45

Hallo Antje
O.K.. es gibt bei allem Vor und Nachteile (Vorkaufsrecht), und ein für mich "seriöser Züchter" würde an das Wohl des Hundes denken und nicht nur an seinen eigenen Nutzen.
Dodo

18. Dezember 2002 12:08

: Hallo!


Lasse Deine Hündin doch vor Verkauf kastrieren.... dein freies Recht, und für die Zucht dann völlig uninteressant....

Jetzt mal ne Idee meinerseits...

18. Dezember 2002 12:13

Hallo Lara,

: Lasse Deine Hündin doch vor Verkauf kastrieren.... dein freies Recht,
: und für die Zucht dann völlig uninteressant....
:
: Jetzt mal ne Idee meinerseits...

Da kann man mal sehen, wie weit Menschen gedanklich gehen, um ihr "freies Recht" durchsetzen zu wollen. Ein gesundes Tier kastrieren zu lassen, nur weil man Recht bekommen möchte, ohne Rücksicht auf evtl. Folgen für das betreffende Tier (z.B. Harninkontinenz)...

Ich würde es statt dessen mal mit einem offenen Gespräch mit dem Züchter probieren. Überhaupt gibt es die Möglichkeit, daß die Leute "Eigentümer" des Hundes bleiben (lt. Ahnentafel und Eintrag beim Zuchtverband), die neue Familie des Hundes nur "Hundehalter" sind. Diese Lösung wäre ja wohl bedeutend unblutiger...

Kopfschüttelnde Grüße

Antje

18. Dezember 2002 12:48

was soll mir denn gross passieren?

Hei

Je nach Streitwert, Qualität des gegnerischen Anwaltes und Tagesbefindlichkeit des zust. Richters zwischen gar nix und übles.
Und nicht jeder hat den Nerv, vor Gericht zu einer Falschaussage zu stehen. Nebenbei gibts auch noch den Tatbestand "Unterdrücken von Beweismitteln" usw.
Wenn der Züchter es hinnimmt, gut, wenn nicht sollte man die möglichen Konsequenzen (und nach denen wurde ja gefragt, oder irre ich mich) auch kennen - oder.
Tatsache ist jedenfalls, wenn ein Vorkaufsrecht vertraglich vereinbart wurde, hat der Besitzer nicht mehr das alleinige Entscheidungsrecht, ansonsten liegt eine Verletzung eines Vertrages vor, die gerichtlich eingeklagt werden kann. Über die moralische Seite des Ganzen habe ich mich bewußt nicht geäußert.

Liebe Grüße

Elke

18. Dezember 2002 12:51

Hallo Anne,

hier geht es in keiner Weise um ein moralisieren, sondern darum, ob man sich am eigenen Wort messen lassen möchte. Lehnt man das ab, dann kann man jedes juristische Regelwerk ad acta legen und es setzt sich eben der stärkere mit Gewalt durch. Das gibt es übrigens auch ...

Gruss,

andreas