:
: Hallo Sonja,
:
: : Ich schätze, es ging hier weniger um das Aussehen, als um die Art, wie dieses Tier entsorgt wurde.
Naja, da stand aber auch was von "nicht geeignet für Kinder und zartbesaitete Seelen" o.ä. - und dann 2 Fotos, da finde ich die Tagesschau schlimmer... vielleicht bin ich da nicht so zart besaitet, wobei das bestimmt kein Fehler ist.
: :
: Für jemanden, der sein Tier geliebt hat und es vor kurzem einschläfern lassen musste, ist das harter Tobak, den du da schreibst.
: :
Das mag sein, aber es ist die harte Realität. Nur machen die meisten sich keine Gedanken darüber. Das finde ich etwas weltfremd...
Ich musste meine geliebte Hündin auch einschläfern lassen und habe sehr um sie getrauert; wenn Du einem toten Hund in die Augen schaust, weißt Du, dass er gegangen ist und nur noch ein toter Körper vor Dir liegt. Ich hatte keine Möglichkeit, sie zu begraben, und ich weiß, wie es mit dem Verwesungsprozess vor sich geht. Sie kam in die TBA, und ich konnte sie so in Erinnerung behalten, wie ich sie kannte - und nicht erst so, wie ein Hundekadaver nach einiger Zeit ausschaut!
: Oder sie wollten die Kosten für die Entsorgung sparen.
Kann man nicht ausschließen, kann ich mir aber nicht vorstellen. Der Hund hatte eine Venenverweilkanüle, d.h. er wurde bereits vorbehandelt. Ich kenne keinen Tierarzt, der extra eine legt um einen Hund einzuschläfern. Das geht mit einer normalen Kanüle auch und ist erheblich billiger. Wenn der Hund so einen Dauerkatheter hat, ist er mit Sicherheit wegen einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorher intensiv behandelt worden- für eine einfache Behandlung werden die Medikamente nicht in die Vene gespritzt. Und das war bestimmt nicht billig; ob´s da nicht noch für die TBA gereicht hätte?
:
: : Dem Hund hat es keinesfalls mehr geschadet, ihm kann es wirklich egal sein. Dem Tierheim könnte es ebenfalls egal sein, es hat nichts mehr mit Tierquälerei zu tun!!!
:
: Ich finde es gut, daß das Tierhiem auch auf solche Fälle aufmerksam macht.
:
OK, wenn sie sonst nichts zu tun haben.
: Es gibt nicht nur "entweder" "oder". Es geht beides! Und durch die Veröffenlichung wird vielleicht der Täter gefunden und ich hoffe, daß er eine gerechte Strafe dafür bekommt.
:
Gut, hier herrscht Meinungsfreiheit. Ich finde die Begriffe "Täter" und "gerechte Strafe dafür" allerdings ziemlich überzogen und emotional. Es ist juristisch allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, für die es ein Buss- oder Verwarnungsgeld geben dürfte, sowie die Übernahme der anfallenden Entsorgungskosten. Das wäre die gerechte Strafe...was wäre denn sonst Deiner Meinung nach angemessen? Freiheitsstrafe? Sozialstunden? Lebenslängliches Tierhalteverbot? Oder was? Das Tierschutzgesetz greift in diesem Falle jedenfalls nicht.
: Gruß Frieda
Gruss
Sonja