Verwahrlost. :: Was sonst nirgends passt

Verwahrlost.

von Elke R2(YCH) am 02. März 2003 12:49


brauche Hilfestellung. Folgendes hat sich ereignet:
Es gibt da einen ca 4 Jahre alten Cocker, Tony. Dieser lebt mit einer Schäferhündin im Garten, Sommer wie Winter. Er ist stark verfilzt, etwas dick, sonst aber recht Gesund wie es auf den ersten Blick scheint.
Tona büchst ständig aus. Er geht dann immer mit irgendwelchen Spaziergängern mit. Diese geben ihn dann nach dem Spaziergang zurück. Nun hat die Frau eines befreundeten Tierarztes den Hund mit nach hause genommen, nachdem sie mehrmals vergeblich versucht hat den Hund wieder in seinem zu hause abzugeben. Zwei Tage lang war dort niemand zu erreichen. Weder tlefonisch noch persönlich. Am dritten Tag war jemand zuHause. Die Tochter. Sie hatte von Tonys Abwesenheit noch nichts bemerkt. Am vierten Tag meldete sich die Besitzerin und meinte sie würde Tony für 500€ verkaufen. Er sei schließlich ein Zuchtrüde? Nun, die Frau des Tierarztes war einverstanden, hatte sie schon ein Ehepaar für Tony gefunden welches sich sofort in Tony verliebt hat und ihn auch für die genannte Summe kaufen wollen. Tony lebt dort nun seit ca einer Woche. Er ist gebadet, geschoren (haare waren nicht merh zu retten wegen starker verfilzung) und dem tierarzt vorgestellt. Tony ist glücklich mit den neuen Besitzern. Diese auch mit ihm, obwohl Tony mit natürlich nicht stubenrein ist. Das macht aber nichts.
Heute hat die Frau des Tierarztes bei den ehemaligen Besitzern angerufen um das Geld zu übergeben. Jetzt wollen die Tony zurück.!!!!
Die Dame schrie ins Telefon: bringen sie sofort den Hund zurück. Ihnen verkaufe ich den nicht.
Es hat sich herausgestellt, daß Tony der jüngeren Tochter (ca 17 Jahre alt) gehört. Die wußte nichts von dem Verkauf. Allerdings hatte sie Tony die ganze Zeit auch nicht vermisst.
Die Frau des Tierarztes ist nun sehr verzweifelt. Sie kann den neuen Besitzern von Tony den Hund doch nicht wieder wegnehmen.....oder?
Hat jemand einen Tip?

Elke

von Antje(YCH) am 02. März 2003 13:17

Hallo Elke,

ich würde einen Anwalt einschalten. Bei der Sache handelt es sich doch ganz offensichtlich um einen mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag. Daß das Geld erst später übergeben wird spielt dabei keine Rolle. Und da die ehemalige angebliche Eigentümerin des Hundes noch nicht volljährig ist kann ihre Mutter als Erziehungsberechtigte auch über den Hund verfügen. Ich würde da erst mal ganz auf die Kraft eines solchen Briefes bauen, in dem man ruhig auch die Kosten aufführen sollte, die durch die Behandlung des Hundes den neuen Hundehaltern entstanden sind (medizinische Behandlungen, Scheren use.). Die müßte dann ja der ehemalige Eigentümer übernehmen, wenn er sich im Nachhinein entschlossen hat den Hund doch zu behalten... :-)))

Viele Grüße

Antje

von Katharina(YCH) am 02. März 2003 18:22

Hallo Elke,

was für eine ekelhafte Situation. Ich denke aber auch wie meine Vorrednerin, dass es bereits einen mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag gibt, den man nicht mehr so einfach rückgängig machen kann. Außerdem würde ich mit Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz drohen wg. Vernachlässigung. Das wirkt hin und wieder.
Drücke fest die Daumen, dass Tony bei seinen neuen Leuten bleibt!
Katharina

P.S. Halt uns doch auf dem Laufenden, wie das weitergeht mit ihm...

von Conny sky und Benji(YCH) am 02. März 2003 19:47

Hallo Elke
Nun ich würde den KLeuten ganz klar sagen, was ihnen denn lieber ist, den hund gegen eine Gebühr weg zu geben oder vom Veterinäramt enteignet zu werden, weil er schlecht gehalten wurde. Da der Hund bei einem TA in Pflege war, Liegt das Vorteil klar bei den neuen Besitzern. Zudem sollte man die Leute darauf aufmerksam machen, dass sie den hund jetzt nicht mehr draussen halten können, da er geschoren ist. Hilft das nicht, müsste man ernsthaft an eine Anzeige denken. Wenn ein hund 3 Tage lang unbeaufsichtigt wird, ist das eine starke Verwahrlosung. Der TA als Zeuge ist da sehr gewichtig.
Gruss Conny Skyund Benji

von Frieda(YCH) am 03. März 2003 07:05

Hallo Elke,

ich würde die Verwahrlosung BEIDER Hunde anzeigen, vielleicht findet sich für den Schäferhund auch noch ein netter Halter.

Gruß Frieda

von Anja(YCH) am 03. März 2003 17:14

Ne, antje, leider nicht !
Man kann keine Kaufverträge -weder mündlich noch schriftlich- über Dinge abschliessen, die einem nicht gehören, ob die Besitzerin nun volljährig ist oder nicht tut hier nichts zur Sache....das wäre auch schlimm.
Rein juristisch gesehen muss die Dame den Hund rausrücken.....
Menschlich gesehen wirklich schlimm, zu empfehlen hätte ich bluffen, was das Zeug hält !

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