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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Verwahrlost.
03. März 2003 17:16

Das wäre ein Weg! Denke ich auch

03. März 2003 18:24

Hallo Elke,

sofern die bewußte Dame von der Tierärztin den Hund zurückverlangt, schaut sie in die Röhre. Der Hund ist ja schließlich nicht bei der Ehefrau des Tierärztes, sondern bei Dritten.

Einen Herausgabeanspruch, begründet auf das Eigentum am Hund, kann man aber nur demjenigen gegenüber geltend machen, der Besitzer des Hundes ist, das heisst gegenüber jenem, in dessen Obhut sich der Hund aktuell befindet.

Die Frau des Tierarztes ist daher der falsche Ansprechpartner. Ob man dem Gegner unbedingt den "Richtigen" nennen muss ...?

Viele Grüße,

andreas

03. März 2003 18:28

Wenn es immer so einfach wäre! Um das zu beweisen, müsste man sich vor das Gelände setzen (mit Zeuge natürlich) und dokumentieren, daß tatsächlich 3 Tage niemand da war. Was natürlich ein wichtiger Punkt ist, ist der Zustand des Hundes. War er tatsächlich so verfilzt, ist das natürlich ein gutes Argument. Ansonsten kann man nur hoffen, daß es dort ausnahmsweise mal einen AmtsVet gibt, der seine Aufgabe ernst nimmt.

Ich hoffe jedenfalls sehr, daß Tony nicht mehr zu diesen Monstern zurück muß und daß sich vielleicht mal eine Möglichkeit für den Schäferhund bietet!

Grüße,

Volker

03. März 2003 18:27

Hallo anja,

: Man kann keine Kaufverträge -weder mündlich noch schriftlich- über Dinge abschliessen, die einem nicht gehören, ob die Besitzerin nun volljährig ist oder nicht tut hier nichts zur Sache....

Wieso denn das? Sofern die Tochter minderjährig ist, ist sie nicht unbeschränkt geschäftsfähig. In diesem Fall sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter - und mithin jene Person, die für ihre minderjährige Tochter Rechte und Pflichten eingehen können.
das wäre auch schlimm.

Viele Grüße,

andreas

03. März 2003 19:09

Zwischenbericht,

die Situation spitzt sich zu. Tony ist ja nun bei dem älteren Ehepaar die sich aufopfernd (ich hasse sonst solche Aussagen) um ihn bemühen. Die ehemalige Bsitzerin will nun auf Herausgabe klagen. Sie hat einen Brief an die Frau des Tierarztes geschrieben in welchem sie selbige anklagt, der 15 jährigen Tochter den besten Kameraden weggenommen zu haben.Sie betont in dem Brief sogar, daß die 500E noch günstig seien, die Tochter von dem Verkauf aber nicht wissen sollte. Nun weiß sie es und brüllt. Nur, komisch das die Tochter volle drei Tage nicht bemerkt hat, daß ihr bester Freund Tony nicht zugegen war! Komisch auch, daß die Mutter auch volle drei Tage nicht zugegen war und die halbwüchsige Tochter auch völlig alleine in dem Haus war.....
Das ältere Paar möchte keine irgendwie gearteten illegalen Aktionen machen. Kann ich auch vestehen. Sie möchten für Tony nun jede Summe bieten. So haben die Leute bei der "Dame" angerufen. Diese wollte Tony dann sofort wieder zurückholen. Die Leute waren aber recht clever und meinten, daß es doch der Hund der Tochter sei und diese doch den Hund persönlich abholen solle. Da war die Mutter dann doch damit einverstanden. daß Tony noch einen weiteren Tag bei den älteren Herrschaften verbleiben soll, bis die Tochter von der Faschingsfeier zurück ist!
ich wäre am boden zerstört wenn mein Hund weg wärte und würde mit Sicherheit nicht Feiern gehne wenn........ aber was solls. vieleicht fehlt mir auch der Bezug zu Teenagern.
Morgen solld die Entscheidung fallen. Werde euch informieren.

Drückt die Daumen
Elke

03. März 2003 20:23

Nocheinmal, Elke:

Wen will sie denn verklagen, wenn sie den Namen jener nicht weiss, bei denen der Hund ist. Die haben sich doch hoffentlich nicht auch noch vorgestellt?

Gruß,

andreas