Ausstellungen Dissidenz/VDH
04. April 2003 13:50


Bundeskartellamt - hier: Monopolstellung des VDH


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der
Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen
wurden, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn
geladen.

Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:

1. Hunde ohne VDH/FCI-anerkannter Ahnentafel dürfen in den
VDH-Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde
mit VDH/FCI-anerkannter Ahnentafel von VDH-Mitgliedern dürfen nicht
außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.

2. Der VDH läßt keine Hunde ohne VDH/FCI-anerkannter Ahnentafel zu
seinen Zuchtschauen zu.

3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereine auf
Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI-Bereichs auszustellen.

4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von
Hunden ohne VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln zu.

Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH,
insbesondere des Satzungsziels "rassereine, gesunde Hunde" zuzüchten,
konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt
1 deutlich gemacht werden.

Nach ausführlicher Diskussion der Sachlage zu den Punkten 2. - 4.
erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf
folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH-Zuchtordnung geregelten
Sachverhalt hinzuweisen:

Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anhang
ein Register (Livre d'attend) zu führen.

Desweiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH
verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte
Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen
Abstammungsnachweisen durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem
Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu
übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur
Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH-Vorstand
auf seiner Sitzung am 30./31.8.2002 folgender wettbewerbsrechtlichen
Forderung des Kartellamtes zugestimmt:

Unabhängig von einer evtl. Mitgliedschaft des Eigentümers in einem
nicht- VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDHIFCI-anerkannten
Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu
VDH-Zuchtschauen zuzulassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe
(z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen,
kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen).

Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf
Zuchtschauen außerhalb des VDHIFCI-Bereich ist nicht als Förderung
des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht
satzungsschädlich und zu gestatten.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Nähere Erläuterungen erfolgen anläßlich der Tagung der
Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die
Möglichkeit Fragen an die VDH-Verantwortlichen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen


(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer