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Urteil zu Teletakt

geschrieben von andreas(YCH) 
Urteil zu Teletakt
03. Dezember 1999 16:42

Für alle, die mit Teletakt arbeiten oder dessen Verwendung in Erwägung ziehen bzw. angeraten bekommen, möchte ich kurz ein einschlägiges Urteil des Amtsgerichts Jever zusammenfassen:

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte einen Landwirt angeklagt, nachdem seitens zweier Tierärzte, die einen Besuch auf dem Hof vornahmen folgende Beobachtungen gemeldet wurden:

Auf dem Hof wurde ein Jagdhund gehalten, der bei Erscheinen der Tierärzte ein Teletaktgerät trug. Der Hund machte einen äusserst verstörten Eindruck, verharrte in gebückter Haltung und näßte sich mit Harn ein.

Da auf dem Hof niemand anzutreffen war, wiederholten die Tierärzte ihre Besuche die Tierärzte am Der Hund trug dabei an einem anderen Tag kein Teletaktgerät und lief freudig, im aufrechten Gang und schwanzwedelnd auf die Tierärzte zu.

Im Gerichtsverfahren behauptete der Hundehalter, das Tier habe jeweils nur eine Attrappe getragen, nicht dagegen ein echtes Teletaktgerät. Der Hund würde von einem erfahrenen Hundeausbilder zum Jagdhund ausgebildet.

Der Hundehalter wurde verurteilt, das Amtsgericht machte folgende Ausführungen:

"Das Verhalten des Tieres läßt nur den Schluß zu, dass der Jagdhund auch vor dem in Rede stehenden Zeitraum bereits mit einem echten Teletaktgerät konfrontiert worden ist. Bei Geräten dieser Art handelt es sich um elektrische Stromgeber, die in einem Halsband integriert sind. Mittels Fernsteuerung können Stromschläge auf den Körper des betreffenden Tieres ausgesandt werden. Als Dressurhilfen sind Teletaktgeräte nur in Ausnahmefällen zugelassen und sollen nur kurzfristig verwandt werden, um zu erreichen dass ungehorsame Tiere bestimmten menschlichen Befehlen zügig Folge leisten."

"Nach den festgestellten Beobachtungen der Zeugen /Tierärzte) kann das Verhalten des Hundes nur erklärt werden, wenn das Tier jederzeit mit einem Stromschlag rechnete."

"Das Tier verband ohne Zweifel mit dem Tragen des Halsbandes negative Erfahrungen und wagte deshalb nicht, sich weitläufig zu bewegen. Durch das Tragen wurde der Hund in einen Zustand ängstlicher Erwartung versetzt....Die Angst vor Stromstößen und vor Schmerz, in die der Hund erkennbar bereits durch das Tragen des in rede stehenden Halsbandes versetzt wurde, ließen das Tier auch in erheblichem Maße leiden. Für den Jagdhund war nicht erkennbar, ob er mit einer funktionslosen Attrappe oder mit einem Halsband, über das jederzeit Stromschläge auf seinen Körper abgegeben werden können, versehen war."


Das Amtsgericht hat den Hundehalter zu einer Geldstrafe verurteilt und ihn die Kosten des Verfahrens zahlen lassen.. Anzumerken ist, das der Hund nach Aussage des Hundehalters zwei ganze Tage alleine mit dem Halsband auf dem Hof war, weil er selbst abwesend war.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Entscheidung -gegen die der Hundehalter sich wehrte- im übrigen aufrechterhalten.

Anzumerken ist insbesondere auch, dass die Entscheidung noch nach der alten Fassung des Tierschutzgesetzes ergangen ist. In der heute aktuellen Fassung ist in § 3 Nr. 11 ausdrücklich genannt:

"es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung erheblich einschränkt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt..."

andreas



03. Dezember 1999 17:41

: Für alle, die mit Teletakt arbeiten oder dessen Verwendung in Erwägung ziehen bzw. angeraten bekommen, möchte ich kurz ein einschlägiges Urteil des Amtsgerichts Jever zusammenfassen:
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: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte einen Landwirt angeklagt, nachdem seitens zweier Tierärzte, die einen Besuch auf dem Hof vornahmen folgende Beobachtungen gemeldet wurden:
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: Auf dem Hof wurde ein Jagdhund gehalten, der bei Erscheinen der Tierärzte ein Teletaktgerät trug. Der Hund machte einen äusserst verstörten Eindruck, verharrte in gebückter Haltung und näßte sich mit Harn ein.
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: Da auf dem Hof niemand anzutreffen war, wiederholten die Tierärzte ihre Besuche die Tierärzte am Der Hund trug dabei an einem anderen Tag kein Teletaktgerät und lief freudig, im aufrechten Gang und schwanzwedelnd auf die Tierärzte zu.
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: Im Gerichtsverfahren behauptete der Hundehalter, das Tier habe jeweils nur eine Attrappe getragen, nicht dagegen ein echtes Teletaktgerät. Der Hund würde von einem erfahrenen Hundeausbilder zum Jagdhund ausgebildet.
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: Der Hundehalter wurde verurteilt, das Amtsgericht machte folgende Ausführungen:
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: "Das Verhalten des Tieres läßt nur den Schluß zu, dass der Jagdhund auch vor dem in Rede stehenden Zeitraum bereits mit einem echten Teletaktgerät konfrontiert worden ist. Bei Geräten dieser Art handelt es sich um elektrische Stromgeber, die in einem Halsband integriert sind. Mittels Fernsteuerung können Stromschläge auf den Körper des betreffenden Tieres ausgesandt werden. Als Dressurhilfen sind Teletaktgeräte nur in Ausnahmefällen zugelassen und sollen nur kurzfristig verwandt werden, um zu erreichen dass ungehorsame Tiere bestimmten menschlichen Befehlen zügig Folge leisten."
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: "Nach den festgestellten Beobachtungen der Zeugen /Tierärzte) kann das Verhalten des Hundes nur erklärt werden, wenn das Tier jederzeit mit einem Stromschlag rechnete."
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: "Das Tier verband ohne Zweifel mit dem Tragen des Halsbandes negative Erfahrungen und wagte deshalb nicht, sich weitläufig zu bewegen. Durch das Tragen wurde der Hund in einen Zustand ängstlicher Erwartung versetzt....Die Angst vor Stromstößen und vor Schmerz, in die der Hund erkennbar bereits durch das Tragen des in rede stehenden Halsbandes versetzt wurde, ließen das Tier auch in erheblichem Maße leiden. Für den Jagdhund war nicht erkennbar, ob er mit einer funktionslosen Attrappe oder mit einem Halsband, über das jederzeit Stromschläge auf
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Hallo andreas,

Ich lehne Teletakt voellig ab,musste aber hier in den USA zu meinem Entsetzen feststellen, dass diese Dinger hier eine weite Verbreitung als "invisible fences"(unsichtbare Zaeune ) haben.Die Werbebroschueren liegen sogar beim Tierarzt aus!! Die Leute zaeunen hier ihre grossen Grundstuecke nicht ein, sondern verlegen nur Sender auf dem Grundstueck und die Hunde tragen hier staendig die Signalgeber oder die Attrappen.
Wenn die Hunde die unsichtbaren Grenzen ueberschreiten gibt es einen Stromschlag oder Zitronelladuft aus dem Halsband. Dies wird hier als grosse Errungenschaft gefeiert und ist in jedem Supermarkt billig zu haben.Diese Zaeune nutzen natuerlich gar nichts,wenn Du eine laeufige Huendin hast. Deshalb gibt es hier so was kaum noch.Alle nicht oder nicht mehr zur Zucht eingesetzten Hunde werden kastriert.

Gruss Andrea
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03. Dezember 1999 17:36

Hallo Andreas!

In der Umgebung Oldenburg bis Emsland/Osnabrück gibt es extrem viele Jäger, die sich des Teletakts bedienen, viele dieser Jäger sind recht einflußreich in der wirtschaft und bei Gericht (an der Osnabrücker Uni siehst Du täglich Jurastudies für den Jagdschein büffeln...).
Dort ist leider auch der Gebrauch des Teletakt sehr beliebt. Deshalb wundert mich das Urteil, ich freu mich aber drüber!

:Als Dressurhilfen sind Teletaktgeräte nur in
Ausnahmefällen zugelassen und sollen nur kurzfristig verwandt werden, um zu erreichen dass ungehorsame
Tiere bestimmten menschlichen Befehlen zügig Folge leisten."

Tja, da liegt das Problem; "Ausnahmefälle" definiert nämlich jeder anders, leider!

Trotzdem ein Shritt in die richtige Richtung!

Liebe Grüße
Daniela (deren Jagdhunde niemals ein teletaktgerät spüren werden und die trotzdem gehorchen)