Hallo!
Tut mir leid, daß ich das alte Thema nochmal aufwärme (über Kampfhunde wurde hier schon viel (zu viel?) diskutiert, siehe weiter unten in "Diverses"
.
Trotzdem muß ich irgendwie versuchen, für mich Klarheit in den bayerischen "Kampfhunde"sumpf zu bringen.
Ich wurde bislang folgendermaßen informiert:
Aufgrund der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit" vom 10. Juli .19992, wurden bestimmte Hunderassen als Kampfhunde deklariert.
Diese wurden in zwei Gruppen eingeteilt, Gruppe 1, in denen "die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet" wird (d.h. unablöslicher Stempel"Kampfhund" drauf und fertig)
und Gruppe 2, die durch Erwerb eines Negativzeugnisses behördlich nachgewiesen bekommen können, daß sie keine Kampfhunde sind. (Was natürlich nicht ohne viel Rennerei, Papierkram und einen Batzen Geld abläuft)
Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, werden für Hunde der Gruppe 1 KEINE Genehmigungen zur Haltung erteilt.
Dies wurde auch z.B. durch einen Zeitungsbericht bekräftigt, der besagte, daß jemandem bei Würzburg sein Hund weggenommen wurde, weil dieser nicht vorschriftsmäßig angemeldet wurde.
Aufgrund des Magdeburger Urteils waren die Zeitungen in den letzten Tagen voll von Diskussionen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von höheren Steuern für Kampfhunde.
Erstaunlicherweise werden auch in manchen Gemeinden Bayerns erhöhte Steuern für Kampfhunderassen eingezogen. Wie ist das nun möglich, da doch alle Hunde der Gruppe 2 ein Negativzeugnis haben müßten, wonach sie ja keine Kampfhunde mehr sind?
Nun meine Frage: Trifft es nur auf einzelne Gemeinden zu, daß für Kampfhunde der Gruppe 1 und der Gruppe 2 ohne Negativzeugnis keine Genehmigung erteilt wird?
Oder gibt es irgendeinen Nachtrag zu der oben genannten Verordnung, der in ganz Bayern die Haltung untersagt?
Wer beschließt die genaue Vorgehensweise (z.B. Leinenzwang für best. Hunderassen?) innerhalb einer Gemeinde?
Sollte das grundsätzliche Verbot nur in bestimmten Gemeinden gelten, besteht dann die Möglichkeit, den Hund z.B. in der Nachbargemeinde anzumelden?
Angenommen jemand besitzt einen Staffordshire Bullterrier, der in seiner bayrischen Gemeinde angemeldet und genehmigt (und besteuert ;-)) ist. E muß z.B. aus beruflichen Gründen umziehen, will den Hund in der neuen Gemeinde anmelden und erfährt, daß er keine Steuern mehr zahlen muß: weil er den Hund nämlich nicht mehr behalten darf.
Diese Verordnung, und besonders die uneinheitliche Handhabe, ist mit Sicherheit verantwortlich für viele traurige Hundeschicksale. Vielleicht wird dadurch auch so mancher brave Hund wirklich zum Kampfhund gemacht.
Ich bin für jede Aufklärung zum Thema dankbar und interessiere mich besonders für Details darüber, wie in Städten und Gemeinden im nordbayerischen Raum verfahren wird.
mfg
Eva