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Bayern und die Kampfhunde""

geschrieben von Eva L.(YCH) 
Bayern und die Kampfhunde""
28. August 1998 22:41

Hallo!
Tut mir leid, daß ich das alte Thema nochmal aufwärme (über Kampfhunde wurde hier schon viel (zu viel?) diskutiert, siehe weiter unten in "Diverses"winking smiley.
Trotzdem muß ich irgendwie versuchen, für mich Klarheit in den bayerischen "Kampfhunde"sumpf zu bringen.

Ich wurde bislang folgendermaßen informiert:
Aufgrund der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit" vom 10. Juli .19992, wurden bestimmte Hunderassen als Kampfhunde deklariert.
Diese wurden in zwei Gruppen eingeteilt, Gruppe 1, in denen "die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet" wird (d.h. unablöslicher Stempel"Kampfhund" drauf und fertig)
und Gruppe 2, die durch Erwerb eines Negativzeugnisses behördlich nachgewiesen bekommen können, daß sie keine Kampfhunde sind. (Was natürlich nicht ohne viel Rennerei, Papierkram und einen Batzen Geld abläuft)

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, werden für Hunde der Gruppe 1 KEINE Genehmigungen zur Haltung erteilt.
Dies wurde auch z.B. durch einen Zeitungsbericht bekräftigt, der besagte, daß jemandem bei Würzburg sein Hund weggenommen wurde, weil dieser nicht vorschriftsmäßig angemeldet wurde.

Aufgrund des Magdeburger Urteils waren die Zeitungen in den letzten Tagen voll von Diskussionen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von höheren Steuern für Kampfhunde.
Erstaunlicherweise werden auch in manchen Gemeinden Bayerns erhöhte Steuern für Kampfhunderassen eingezogen. Wie ist das nun möglich, da doch alle Hunde der Gruppe 2 ein Negativzeugnis haben müßten, wonach sie ja keine Kampfhunde mehr sind?

Nun meine Frage: Trifft es nur auf einzelne Gemeinden zu, daß für Kampfhunde der Gruppe 1 und der Gruppe 2 ohne Negativzeugnis keine Genehmigung erteilt wird?
Oder gibt es irgendeinen Nachtrag zu der oben genannten Verordnung, der in ganz Bayern die Haltung untersagt?
Wer beschließt die genaue Vorgehensweise (z.B. Leinenzwang für best. Hunderassen?) innerhalb einer Gemeinde?
Sollte das grundsätzliche Verbot nur in bestimmten Gemeinden gelten, besteht dann die Möglichkeit, den Hund z.B. in der Nachbargemeinde anzumelden?
Angenommen jemand besitzt einen Staffordshire Bullterrier, der in seiner bayrischen Gemeinde angemeldet und genehmigt (und besteuert ;-)) ist. E muß z.B. aus beruflichen Gründen umziehen, will den Hund in der neuen Gemeinde anmelden und erfährt, daß er keine Steuern mehr zahlen muß: weil er den Hund nämlich nicht mehr behalten darf.

Diese Verordnung, und besonders die uneinheitliche Handhabe, ist mit Sicherheit verantwortlich für viele traurige Hundeschicksale. Vielleicht wird dadurch auch so mancher brave Hund wirklich zum Kampfhund gemacht.

Ich bin für jede Aufklärung zum Thema dankbar und interessiere mich besonders für Details darüber, wie in Städten und Gemeinden im nordbayerischen Raum verfahren wird.

mfg
Eva



31. August 1998 10:46

Hallo Eva,

Hunde der Gruppe I brauchen eine Genehmigung (Negativzeugnisse gibt es
für diese Hunde nie): Diese gibt es unter folgenden Bedingungen:

1. als Wachhunde, wenn Notwendigkeit nachweisbar und die Behörden mitspielen
(sehr willkürlich)
2. wenn sie aus einem (bayerischen) Tierheim stammen.
3. wenn sie "Altbesitz", also vor 92 angeschafft wurden.
4. wenn sie Rettungs-, Blindenführ-, Jagd- oder Polizeihund sind.

Diese Hunde fallen dann auch unter die erhöhte Hundesteuer, falls dies
in der betreffenden Gemeinde eingeführt wurde, wobei die letzte (4.)
Gruppe vermutlich wohl ausgenommen würde. Ich kenne aber keinen der
in diese letzte Gruppe fällt.

Hunde der Gruppe II können durch ein Gutachten (das ein Sachverständiger
erstellt) von der Gemeinde ein Negativzeugnis erhalten. Dann gelten sie
nicht als Kampfhunde und müssen auch keine erhöhte Hundesteuer zahlen.

Allerdings gibt es auch Halter, die ihren Hund der Gruppe II nur genehmigen
lassen (also nur eine Genehmigung und kein Negativzeugnis haben) und
somit weiterhin als Kampfhund gelten. Das ist z. B. bei Hunden der Fall,
denen nur ein schlechtes Gutachten ausgestellt würde. Oder wenn die
Besitzer faul oder uninformiert sind und gar nichts von einem Negativzeugnis
wissen. Damit unterliegen diese Hunde der erhöhten Hundesteuer.

Für alle Hunde der Gruppe II, die ein Negativzeugnis haben, gelten die
normalen Vorschriften über Leinenzwang. Wie das bei dem Rest der Gruppe II
und bei Gruppe I ist, weiß ich jetzt nicht so auswendig, ist aber im Gesetz
genau geregelt.

So ich hoffe, meine Infos helfen Dir.

Grüße

K. Keck

07. September 1998 10:21

Hallo Eva,

confused smileyoweit ich in Erfahrung bringen konnte, werden für Hunde der Gruppe 1 KEINE Genehmigungen zur Haltung erteilt.

Hier gibt es minimal Ausnahmen: Würzburg z.B. hat mir bestätigt, daß sie sowohl für Tosa Inu (1. Kategorie!) als auch Mastiff nach Einholen eines Gutachtens ein Negativzeugnis ausstellen. Ebenso weiß ich das von Lonnerstadt (bei Höchstadt).

Ansonsten trifft das zu was Katharina Keck geschrieben hat, mit dem Zusatz, daß auch zu wissenschaftlichen Zwecken Genehmigungen erteilt werden (was immer das heißen mag). Das mit den Tierheimhunden hatte ich Dir ja schon direkt geschrieben. Fakt ist jedoch leider, daß fast alle Städte mir geschrieben haben, daß sie in der Vergangenheit noch keine Genehmigungen erteilt haben und auch durchblicken ließen, das sie auch nicht vorhaben dies in der Zukunft zu tun.

:Wer beschließt die genaue Vorgehensweise (z.B. Leinenzwang für best. Hunderassen?) innerhalb einer Gemeinde?

Leinenzwang und Kampfhundsteuer sind Dinge die jede Gemeinde für sich bestimmen kann - leider! Für "Kampfhunde" der ersten Kategorie besteht fast ausschließlich Leinenzwang (auf Anraten der Regierung an die einzelnen Gemeinden), bei der zweiten Kategorie kann unter Umständen auch Leinenzwang angeordnet werden, wenn der Gutachter bzw. das zuständige Veterinäramt das für richtig erachtet.

confused smileyollte das grundsätzliche Verbot nur in bestimmten Gemeinden gelten, besteht dann die Möglichkeit, den Hund z.B. in der Nachbargemeinde anzumelden?

Ich glaube dies haben auch schon einige Leute getan - inwiefern das aber legal ist (von Anmelden des Hundes am eigenen Wohnsitz etc.) weiß ich nicht.

:Angenommen jemand besitzt einen Staffordshire Bullterrier, der in seiner bayrischen Gemeinde angemeldet und genehmigt (und besteuert ;-)) ist. E muß z.B. aus beruflichen Gründen umziehen, will den Hund in der neuen Gemeinde anmelden und erfährt, daß er keine Steuern mehr zahlen muß: weil er den Hund nämlich nicht mehr behalten darf.

Meines Wissens kann hier eine Gemeinde tatsächlich die Erlaubnis verweigern. Allerdings denke ich, daß so ein Besitzer der bereits eine Genehmigung einer anderen Gemeinde hatte, ausdrücklich auf diese hinweisen. Ich denke daß angesichts der Empfehlung der Regierung von Oberbayern an ihre Gemeinden, die Erlaubnis für Tierheimhunde zu gewähren bzw. zu verhindern daß Hunde unnötig ins Tierheim müssen, hier doch eine Genehmigung durchzusetzen ist.

Tschüß und viele Grüße,
Anja S.


07. September 1998 10:30

Hallo Katharina,

ich habe mich in der letzten Zeit sehr viel mit dem leidigen Thema "Kampfhunde" befaßt und eine Umfrage an 51 bayerische Gemeinden gestartet und nach dem vorläufigen Ergebnis dieser Umfrage muß ich zumindest gegen deine Bemerkung, daß manche Besitzer faul oder uninformiert sind und deshalb für einen Hund zweiter Kategorie eine Genehmigung beantragen, Einspruch erheben. Die Gemeinden sind es, die extrem uninformiert sind oder möglicherweise nicht gewillt sind, die richtigen Informationen herauszugeben. Viele Gemeinden haben mir geschrieben, daß ich sowohl für Tosa Inus (1. Kategorie) als auch Mastiffs (2. Kategorie !!) eine Erlaubnis bräuchte, die aus persönlichen Gründen, wie z.B. Liebhaberinteresse keinesfalls gewährt würde. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Gemeinden wirklich alles versuchen um zu verhindern, daß sich jemand einen "Kampfhund" anschafft.

Viele Grüße
Anja S.



07. September 1998 10:49

Hallo Anja,

Du hast Recht, es gibt Gemeinden, die sind uninformiert und wollen um
jeden Preis einen "Kampfhund" in Ihrer Gemeinde verhindern. Da stimme ich
Dir zu. Aber es gibt auch viele Gemeinden, die wissen genau, was im
Gesetz steht und es gibt sogar Gemeinden, die im Sinne des Hundes mal
ein Auge zudrücken.

Jeder Hundehalter sollte doch auch einige Mühen in Kauf nehmen,
um "seinen" Hund zu bekommen oder behalten zu können. Das ist bei vielen,
vielen Leuten nicht der Fall. Ich kann Dir Dutzendweise Beispiele nennen.

Z. B. Ein Mastinobesitzer aus dem Coburger Raum bezahlt die 1200 DM
Kampfhundesteuer, obwohl er einen friedlichen Hund hat und eine andere
Hundehalterin, die er gut kennt, ihren Bully normal besteuert konnte.
Es liegt also hier eindeutig nicht an der Gemeinde, sondern am Besitzer.

Nächstes Beispiel:

Ich werde ständig von Hundebesitzern angerufen, weil ihre Pittis und Staffs
von der Behörde beschlagnahmt wurden. Jahrelang war alles gut gegangen bis
die Behörden informiert wurden oder etwas passiert ist.
Die Hunde waren einfach verantwortungslos ohne Erlaubnis angeschafft worden.
Die Leute wußten aber sehr wohl von der Gesetzeslage.

Natürlich gibt es viele Hundehalter, die weder uninformiert noch faul
sind, dazu zähle ich mich selbst auch, sonst hätte ich nicht
so wenig Ärger mit den Behörden. Die wissen, daß ich Bescheid weiß und
kennen mich aus der Tierschutzarbeit.

Wer im Tierschutz arbeitet, bekommt leider auch die vielen Schattenseiten
der Hundehaltung zu sehen und verantwortungslose Hundehalter gibt es
mehr als Du glaubst, leider!!

Viele Grüße

K. Keck

07. September 1998 12:02

Hallo Katharina,

du hast recht, daß es leider viele verantwortungslose Hundebesitzer gibt und viele die sich über die Gesetze hinwegsetzen und auch ohne Erlaubnis einen "Kampfhund" anschaffen.

Wir selbst haben für unseren Mastiff uns ja auch umgehend vorher informiert, aber ich mußte z.B. unsere Gemeinde, das Landratsamt, das Veterinäramt und unsere Tierklinik anrufen, bevor ich mir aus den Informationen, die man mir gab, dann die tatsächlichen Vorschriften und Vorgehensweise herausfiltern konnte. Von Seiten der Behörden ist meist einfach keine Bereitschaft zur Informationsherausgabe da, wenn es um die Anschaffung eines "Kampfhundes" geht.

Deshalb habe ich ja auch gerade eine Umfrage bei vielen Gemeinden gemacht und wie gesagt, daß Ergebnis war beschämend.

Gemeinden, die "ein Auge zudrücken", kenne ich bis jetzt erst zwei und ob das wissentlich oder aus Unkenntnis ist, weiß ich auch nicht so ganz. Wenn du Gemeinden kennst, die eine Erlaubnis für Hunde erster Kategorie an Privatpersonen (also nicht an Polizei, Wachpersonal) vergeben hat, wäre ich sehr interessiert zu erfahren, welche Gemeinden
das sind. Oder auch wenn du von Gemeinden weißt, die ein Gutachten für Hunde erster Kategorie als ausreichend anerkannt haben und dann ein Negativzeugnis ausgestellt haben, schreib mir bitte welche.

Ich sammle im Moment so ziemlich alles was ich zur Bayerischen Kampfhundverordnung und der unterschiedlichen Auslegung durch Gemeinden finden kann. Was ich mit den Informationen mache, weiß ich noch nicht ganz genau - möglicherweise ein Artikel in ein paar Zeitungen und Hundezeitschriften oder sogar ein Brief ans Innenministerium - ich weiß noch nicht. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die gesetzliche Lage von "Kampfhunden", die im Augenblick in Bayern herrscht, hinzunehmen. Selbst in Österreich wurde gerade eine ähnliche rassenorientierte Verordnung der Steiermark als verfassungswidrig verworfen. Bayern allein bleibt stur. Schade!

Wie du siehst, macht mir dieses Thema auch ziemlich zu schaffen. Wenn du irgendetwas von Interesse erfährst, auch über eventuelle Gerichtsentscheidungen in Bayern, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir Bescheid sagen könntest.

Viele Grüße
Anja