Bayern und die Kampfhunde""
07. September 1998 20:17

Hallo Karin!
Vielen Dank für Deine aufschlußreiche Antwort!

:Hunde der Gruppe I brauchen eine Genehmigung (Negativzeugnisse gibt es
:für diese Hunde nie): Diese gibt es unter folgenden Bedingungen:

:2. wenn sie aus einem (bayerischen) Tierheim stammen.

Gibt es den Punkt irgendwo schriftlich?

:Für alle Hunde der Gruppe II, die ein Negativzeugnis haben, gelten die
:normalen Vorschriften über Leinenzwang. Wie das bei dem Rest der Gruppe II
:und bei Gruppe I ist, weiß ich jetzt nicht so auswendig, ist aber im Gesetz
:genau geregelt.

Wäre schön, wenn alles im Gesetz genau - und damit meine ich für jeden Hundehalter leicht ersichtlich - geregelt wäre. Hast Du den Gesetzestext zuhause? Welcher ist das denn?

Offentlich machen manche Gemeinden dann wohl besonders strenge Vorschriften. Es ist doch eine Unverschämtheit, daß solche Sachen nicht einheitlich geregelt sind. Insbesondere für den Fall von Tierheimhunden (Aufnahme, Unterbringung, Weitervermittlung etc.) sollte es doch zumindest Bayernweit einheitliche Gesetze geben. Gerade wo diese Hunde ja oft die Opfer des Gesetzes sind.

Jednfalls nochmals herzlichen Dank für die Informationen.
Eva


07. September 1998 20:38

Hallo Anja!

Deinen Einsatz zu dem Thema finde ich bewundernswert. Vor allem, weil Du Dich ja einfach zurücklehnen könntest und sagen: Ich zahl und damit ist das Problem für mich erledigt.
Dir geht es wohl wie mir, die Ungerechtigkeit und auch die Willkür und Undurchschaubarkeit in der Sache ist einfach unglaublich.

::Angenommen jemand besitzt einen Staffordshire Bullterrier, der in seiner bayrischen Gemeinde angemeldet und genehmigt (und besteuert ;-)) ist. Er muß z.B. aus beruflichen Gründen umziehen, will den Hund in der neuen Gemeinde anmelden und erfährt, daß er keine Steuern mehr zahlen muß: weil er den Hund nämlich nicht mehr behalten darf.
:
:Meines Wissens kann hier eine Gemeinde tatsächlich die Erlaubnis verweigern. Allerdings denke ich, daß so ein Besitzer der bereits eine Genehmigung einer anderen Gemeinde hatte, ausdrücklich auf diese hinweisen.
:Ich denke daß angesichts der Empfehlung der Regierung von Oberbayern an ihre Gemeinden, die Erlaubnis für Tierheimhunde zu gewähren bzw. zu verhindern daß Hunde unnötig ins Tierheim müssen, hier doch eine Genehmigung durchzusetzen ist.

Ich fürchte, wenn eine Gemeinde grundsätzlich keine Erlaubnis gibt, dann macht sie da so schnell keine Ausnahme.
Ich frage mich übrigens, wie es zu solchen Empfehlungen kommt... Und warum die auch wieder nur regional sind...

Ich wünschte nur, wenigstens ein Gericht würde die bayerische Verordnung für nicht rechtens erklären... Denn mit Gerechtigkeit hat sie mMn nichts zu tun.

Eva

08. September 1998 02:46

:Hallo Katharina,
:
:du hast recht, daß es leider viele verantwortungslose Hundebesitzer gibt und viele die sich über die Gesetze hinwegsetzen und auch ohne Erlaubnis einen "Kampfhund" anschaffen.
:
:Wir selbst haben für unseren Mastiff uns ja auch umgehend vorher informiert, aber ich mußte z.B. unsere Gemeinde, das Landratsamt, das Veterinäramt und unsere Tierklinik anrufen, bevor ich mir aus den Informationen, die man mir gab, dann die tatsächlichen Vorschriften und Vorgehensweise herausfiltern konnte. Von Seiten der Behörden ist meist einfach keine Bereitschaft zur Informationsherausgabe da, wenn es um die Anschaffung eines "Kampfhundes" geht.
:
grinning smileyeshalb habe ich ja auch gerade eine Umfrage bei vielen Gemeinden gemacht und wie gesagt, daß Ergebnis war beschämend.
:
:Gemeinden, die "ein Auge zudrücken", kenne ich bis jetzt erst zwei und ob das wissentlich oder aus Unkenntnis ist, weiß ich auch nicht so ganz. Wenn du Gemeinden kennst, die eine Erlaubnis für Hunde erster Kategorie an Privatpersonen (also nicht an Polizei, Wachpersonal) vergeben hat, wäre ich sehr interessiert zu erfahren, welche Gemeinden
:das sind. Oder auch wenn du von Gemeinden weißt, die ein Gutachten für Hunde erster Kategorie als ausreichend anerkannt haben und dann ein Negativzeugnis ausgestellt haben, schreib mir bitte welche.
:
:Ich sammle im Moment so ziemlich alles was ich zur Bayerischen Kampfhundverordnung und der unterschiedlichen Auslegung durch Gemeinden finden kann. Was ich mit den Informationen mache, weiß ich noch nicht ganz genau - möglicherweise ein Artikel in ein paar Zeitungen und Hundezeitschriften oder sogar ein Brief ans Innenministerium - ich weiß noch nicht. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die gesetzliche Lage von "Kampfhunden", die im Augenblick in Bayern herrscht, hinzunehmen. Selbst in Österreich wurde gerade eine ähnliche rassenorientierte Verordnung der Steiermark als verfassungswidrig verworfen. Bayern allein bleibt stur. Schade!
:
:Wie du siehst, macht mir dieses Thema auch ziemlich zu schaffen. Wenn du irgendetwas von Interesse erfährst, auch über eventuelle Gerichtsentscheidungen in Bayern, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir Bescheid sagen könntest.
:
:Viele Grüße
:Anja


Hallo Anja,
vieleicht können wir euch ein wenig bei euren Problemen helfen.
Wir haben in Baden Würthenberg und im Saarland gegen die Kampfhundeverordnungen geklagt und gewonnen. In Brandenburg bereiten wir gerade eine Klage gegen die Kampfhundeverordnung vor. Bei weiteren Fragen schicke bitte eine Mail an Krozair@cityweb.de oder melde dich über das Forum. Gleiches gilt natürlich für alle anderen Interessierten.
P.S. Wir haben selber 4 Mastiffs und einen Westie, wobei der Westie unser gefährlichster Hund ist.
Gruß Jochen

13. November 1998 22:11

::Hallo Katharina,
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::du hast recht, daß es leider viele verantwortungslose Hundebesitzer gibt und viele die sich über die Gesetze hinwegsetzen und auch ohne Erlaubnis einen "Kampfhund" anschaffen.
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::Wir selbst haben für unseren Mastiff uns ja auch umgehend vorher informiert, aber ich mußte z.B. unsere Gemeinde, das Landratsamt, das Veterinäramt und unsere Tierklinik anrufen, bevor ich mir aus den Informationen, die man mir gab, dann die tatsächlichen Vorschriften und Vorgehensweise herausfiltern konnte. Von Seiten der Behörden ist meist einfach keine Bereitschaft zur Informationsherausgabe da, wenn es um die Anschaffung eines "Kampfhundes" geht.
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:grinning smileyeshalb habe ich ja auch gerade eine Umfrage bei vielen Gemeinden gemacht und wie gesagt, daß Ergebnis war beschämend.
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::Gemeinden, die "ein Auge zudrücken", kenne ich bis jetzt erst zwei und ob das wissentlich oder aus Unkenntnis ist, weiß ich auch nicht so ganz. Wenn du Gemeinden kennst, die eine Erlaubnis für Hunde erster Kategorie an Privatpersonen (also nicht an Polizei, Wachpersonal) vergeben hat, wäre ich sehr interessiert zu erfahren, welche Gemeinden
::das sind. Oder auch wenn du von Gemeinden weißt, die ein Gutachten für Hunde erster Kategorie als ausreichend anerkannt haben und dann ein Negativzeugnis ausgestellt haben, schreib mir bitte welche.
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::Ich sammle im Moment so ziemlich alles was ich zur Bayerischen Kampfhundverordnung und der unterschiedlichen Auslegung durch Gemeinden finden kann. Was ich mit den Informationen mache, weiß ich noch nicht ganz genau - möglicherweise ein Artikel in ein paar Zeitungen und Hundezeitschriften oder sogar ein Brief ans Innenministerium - ich weiß noch nicht. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die gesetzliche Lage von "Kampfhunden", die im Augenblick in Bayern herrscht, hinzunehmen. Selbst in Österreich wurde gerade eine ähnliche rassenorientierte Verordnung der Steiermark als verfassungswidrig verworfen. Bayern allein bleibt stur. Schade!
::
::Hallo Hundefreunde,
Eure Aktionen hören sich sehr interessant an, wir sind seit dem Lüneburger Schandurteil in Niedersachsen und z. T. auch in anderen Bundesländern ein wenig aktiv. Falls ihr im Zusammenhang mit "Kampfhunde"-Steuern und Verordnungen Wissenswertes für uns habt wären wir Euch sehr dankbar.

Gruß Thomas
::Wie du siehst, macht mir dieses Thema auch ziemlich zu schaffen. Wenn du irgendetwas von Interesse erfährst, auch über eventuelle Gerichtsentscheidungen in Bayern, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir Bescheid sagen könntest.
::
::Viele Grüße
::Anja
:
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:Hallo Anja,
:vieleicht können wir euch ein wenig bei euren Problemen helfen.
:Wir haben in Baden Würthenberg und im Saarland gegen die Kampfhundeverordnungen geklagt und gewonnen. In Brandenburg bereiten wir gerade eine Klage gegen die Kampfhundeverordnung vor. Bei weiteren Fragen schicke bitte eine Mail an Krozair@cityweb.de oder melde dich über das Forum. Gleiches gilt natürlich für alle anderen Interessierten.
tongue sticking out smiley.S. Wir haben selber 4 Mastiffs und einen Westie, wobei der Westie unser gefährlichster Hund ist.
:Gruß Jochen


15. November 1998 11:25

:::Hallo Katharina,
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:::du hast recht, daß es leider viele verantwortungslose Hundebesitzer gibt und viele die sich über die Gesetze hinwegsetzen und auch ohne Erlaubnis einen "Kampfhund" anschaffen.
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:::Wir selbst haben für unseren Mastiff uns ja auch umgehend vorher informiert, aber ich mußte z.B. unsere Gemeinde, das Landratsamt, das Veterinäramt und unsere Tierklinik anrufen, bevor ich mir aus den Informationen, die man mir gab, dann die tatsächlichen Vorschriften und Vorgehensweise herausfiltern konnte. Von Seiten der Behörden ist meist einfach keine Bereitschaft zur Informationsherausgabe da, wenn es um die Anschaffung eines "Kampfhundes" geht.
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::grinning smileyeshalb habe ich ja auch gerade eine Umfrage bei vielen Gemeinden gemacht und wie gesagt, daß Ergebnis war beschämend.
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:::Gemeinden, die "ein Auge zudrücken", kenne ich bis jetzt erst zwei und ob das wissentlich oder aus Unkenntnis ist, weiß ich auch nicht so ganz. Wenn du Gemeinden kennst, die eine Erlaubnis für Hunde erster Kategorie an Privatpersonen (also nicht an Polizei, Wachpersonal) vergeben hat, wäre ich sehr interessiert zu erfahren, welche Gemeinden
:::das sind. Oder auch wenn du von Gemeinden weißt, die ein Gutachten für Hunde erster Kategorie als ausreichend anerkannt haben und dann ein Negativzeugnis ausgestellt haben, schreib mir bitte welche.
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:::Ich sammle im Moment so ziemlich alles was ich zur Bayerischen Kampfhundverordnung und der unterschiedlichen Auslegung durch Gemeinden finden kann. Was ich mit den Informationen mache, weiß ich noch nicht ganz genau - möglicherweise ein Artikel in ein paar Zeitungen und Hundezeitschriften oder sogar ein Brief ans Innenministerium - ich weiß noch nicht. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die gesetzliche Lage von "Kampfhunden", die im Augenblick in Bayern herrscht, hinzunehmen. Selbst in Österreich wurde gerade eine ähnliche rassenorientierte Verordnung der Steiermark als verfassungswidrig verworfen. Bayern allein bleibt stur. Schade!
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:::Hallo Hundefreunde,
:Eure Aktionen hören sich sehr interessant an, wir sind seit dem Lüneburger Schandurteil in Niedersachsen und z. T. auch in anderen Bundesländern ein wenig aktiv. Falls ihr im Zusammenhang mit "Kampfhunde"-Steuern und Verordnungen Wissenswertes für uns habt wären wir Euch sehr dankbar.
:
:Gruß Thomas
:::Wie du siehst, macht mir dieses Thema auch ziemlich zu schaffen. Wenn du irgendetwas von Interesse erfährst, auch über eventuelle Gerichtsentscheidungen in Bayern, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir Bescheid sagen könntest.
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:::Viele Grüße
:::Anja
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::Hallo Anja,
::vieleicht können wir euch ein wenig bei euren Problemen helfen.
::Wir haben in Baden Würthenberg und im Saarland gegen die Kampfhundeverordnungen geklagt und gewonnen. In Brandenburg bereiten wir gerade eine Klage gegen die Kampfhundeverordnung vor. Bei weiteren Fragen schicke bitte eine Mail an Krozair@cityweb.de oder melde dich über das Forum. Gleiches gilt natürlich für alle anderen Interessierten.
:tongue sticking out smiley.S. Wir haben selber 4 Mastiffs und einen Westie, wobei der Westie unser gefährlichster Hund ist.
::Gruß Jochen

Hallo Anja !
Ich weiß es nicht, ob du mit meiner Information anfangen kanns.
.19995 wollte ich einen sozusagen Kampfhund "Mastiff oder RR oder Akita.i
u.s.w. kaufen. Wohnhaft damals in Fürstenfeldbruck Oberbayern.
Ich habe damals rum telefoniert, da die Gemeinde wo ich gewohnt habe
nicht bereit war inrgendeine Info zu geben. Die Oberbehörde von der Gemeinde, hat mir damals folgende Hinweis gegeben. Ich kann den Hund kaufen, falls der Hund nicht zu der Sorte der erste Klasse von Kampfhunden gehört. Das waren Bulli, Stafford und die anderen weiß ich leider nicht mehr. Also Falls der Hund in die niedrigere Klasse eingestuft ist, kann man den Hund kaufen, und nach ca 8 Monaten müßte
man eine Unbedenkligkeits-Bescheinigung vom Amsttierarzt besorgen,
Was laut Statistik damals über 90 % lag. Nach dem ich dann nach München
umgezogen bin, hat sich die Angelegenheit erledigt, da in München die Genehmigung zu bekommen ist einfach unmöglich.
Ciao Peter

:


16. November 1998 02:16

:::Hallo Katharina,
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:::du hast recht, daß es leider viele verantwortungslose Hundebesitzer gibt und viele die sich über die Gesetze hinwegsetzen und auch ohne Erlaubnis einen "Kampfhund" anschaffen.
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:::Wir selbst haben für unseren Mastiff uns ja auch umgehend vorher informiert, aber ich mußte z.B. unsere Gemeinde, das Landratsamt, das Veterinäramt und unsere Tierklinik anrufen, bevor ich mir aus den Informationen, die man mir gab, dann die tatsächlichen Vorschriften und Vorgehensweise herausfiltern konnte. Von Seiten der Behörden ist meist einfach keine Bereitschaft zur Informationsherausgabe da, wenn es um die Anschaffung eines "Kampfhundes" geht.
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::grinning smileyeshalb habe ich ja auch gerade eine Umfrage bei vielen Gemeinden gemacht und wie gesagt, daß Ergebnis war beschämend.
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:::Gemeinden, die "ein Auge zudrücken", kenne ich bis jetzt erst zwei und ob das wissentlich oder aus Unkenntnis ist, weiß ich auch nicht so ganz. Wenn du Gemeinden kennst, die eine Erlaubnis für Hunde erster Kategorie an Privatpersonen (also nicht an Polizei, Wachpersonal) vergeben hat, wäre ich sehr interessiert zu erfahren, welche Gemeinden
:::das sind. Oder auch wenn du von Gemeinden weißt, die ein Gutachten für Hunde erster Kategorie als ausreichend anerkannt haben und dann ein Negativzeugnis ausgestellt haben, schreib mir bitte welche.
:::
:::Ich sammle im Moment so ziemlich alles was ich zur Bayerischen Kampfhundverordnung und der unterschiedlichen Auslegung durch Gemeinden finden kann. Was ich mit den Informationen mache, weiß ich noch nicht ganz genau - möglicherweise ein Artikel in ein paar Zeitungen und Hundezeitschriften oder sogar ein Brief ans Innenministerium - ich weiß noch nicht. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die gesetzliche Lage von "Kampfhunden", die im Augenblick in Bayern herrscht, hinzunehmen. Selbst in Österreich wurde gerade eine ähnliche rassenorientierte Verordnung der Steiermark als verfassungswidrig verworfen. Bayern allein bleibt stur. Schade!
:::
:::Hallo Hundefreunde,
:Eure Aktionen hören sich sehr interessant an, wir sind seit dem Lüneburger Schandurteil in Niedersachsen und z. T. auch in anderen Bundesländern ein wenig aktiv. Falls ihr im Zusammenhang mit "Kampfhunde"-Steuern und Verordnungen Wissenswertes für uns habt wären wir Euch sehr dankbar.
:
:Gruß Thomas
:::Wie du siehst, macht mir dieses Thema auch ziemlich zu schaffen. Wenn du irgendetwas von Interesse erfährst, auch über eventuelle Gerichtsentscheidungen in Bayern, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir Bescheid sagen könntest.
:::
:::Viele Grüße
:::Anja
::
::
::Hallo Anja,
::vieleicht können wir euch ein wenig bei euren Problemen helfen.
::Wir haben in Baden Würthenberg und im Saarland gegen die Kampfhundeverordnungen geklagt und gewonnen. In Brandenburg bereiten wir gerade eine Klage gegen die Kampfhundeverordnung vor. Bei weiteren Fragen schicke bitte eine Mail an Krozair@cityweb.de oder melde dich über das Forum. Gleiches gilt natürlich für alle anderen Interessierten.
:tongue sticking out smiley.S. Wir haben selber 4 Mastiffs und einen Westie, wobei der Westie unser gefährlichster Hund ist.
::Gruß Jochen
:
hallo !

wir klagen in ffm, hessen, (unser wiederspruch liegt in darmstadt,
haben gleich erfahren, dass es halt "dauern" kann...!
1 staffordshire bullterrier rüde(10 j)
1 dogo argentino hündin (5 j)

gutachten über die belastbarkeit und verträglichkeit
haben auch nichts gebracht ...

zudem, hat sich ein riesen briefwechsel mit dem ordnungsamt angesammelt
... !

MFG
biggi datzer