Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Jagdpächter
12. April 2003 10:10

hei
alles schön und gut:-)
da aber der gemeine hu-halter gemeinhin nicht straffällig wird,dürften somit auch die maßnahmen der genannten personen nicht zur anwendung kommen.was sie aber hin u wieder tun,und was man nicht mitmachen muss:-)
gruss pat

12. April 2003 11:46

Hallo Pat,

: da aber der gemeine hu-halter gemeinhin nicht straffällig
: wird...

Kann ganz schnell gehen. Laß ihn mal ein Reh erwischen...

Viele Grüße

Antje

12. April 2003 18:01

Hallo Pat,

Vollstreckungsbeamte und die, die ihnen gleichstehen, dürfen Personalien überprüfen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Und da könnte ich mir vorstellen, daß die Leute sehr erfinderisch sind, um ihre Macht auszuspielen. Ich gebe keinem meine Personalien. Dann gehe ich lieber das Risiko einer Widerstandshandlung ein. :-))

Liebe Grüße Frieda



24. April 2003 11:33

: was das wildern an sich angeht,wildern definiere ich als entnahme.verbessere mich,wenn ich falsch liege.also,wenn ich das tier nicht nur übern haufen fahr,sondern einlade.warum auch immer,auch wenn ich es nur zum ta bringen will.


Nein, "Wildern" ist bereits das "Nachstellen", also der Versuch, Wild zu erlegen (Hund läuft hinter Reh, Legen einer Schlinge, Anpirschen mit Erlegungsmöglichkeit (auch ohne Absicht!), etc.).

Der TA-Fall ist zwar nicht 100% geklärt, da aber allg. keine "Aneignungsabsicht" besteht, wird das Gericht hier den (sachlich falschen!) Versuch der Hilfe meist erkennen und von einer Verurteilung absehen.


24. April 2003 12:00

: : was das wildern an sich angeht,wildern definiere ich als entnahme.verbessere mich,wenn ich falsch liege.also,wenn ich das tier nicht nur übern haufen fahr,sondern einlade.warum auch immer,auch wenn ich es nur zum ta bringen will.
:
:
: Nein, "Wildern" ist bereits das "Nachstellen", also der Versuch, Wild zu erlegen (Hund läuft hinter Reh, Legen einer Schlinge, Anpirschen mit Erlegungsmöglichkeit (auch ohne Absicht!), etc.).

hei
mag sein.bei schlingen legen etc seh ich es ein,aber bei hund läuft hinterher ist es ncht superklar,und wenn nichts passiert ist,dann möcht ich sehen,daß dies als straftat ausgelegt wird.zumindest beim 1.mal.oder wenn ich einem tier"nachstell"weil ich zb mein,ich muss es fotografieren,also nachstellen ohne erlgungsmöglichkeit und ohne agbsicht.wer wird mich hier einer straftat verurteilen?

:
: Der TA-Fall ist zwar nicht 100% geklärt, da aber allg. keine "Aneignungsabsicht" besteht, wird das Gericht hier den (sachlich falschen!) Versuch der Hilfe meist erkennen und von einer Verurteilung absehen.

eben.und selbst wenn nicht,wenn ich was am rand liegen sehe,oder sonstwo,und ich krieg keinen her,der es erlöst oder es will keiner,zb bei katzen, oder bin der ansicht,daß er ncht ershcossen werden muss,dann ist mir egal,wer mich dafür ev. verurteilen würde.ich würds trotzdem zum ta bringen.
gruss pat
:


24. April 2003 12:21

Hi,

hab mein Gesetzestext gerade verliehen, aber es stimmt auch Nachstellen mit dem Ziel zu filmen/fotographieren ist per Gesetz NICHT gestattet.

Glaube aber wie beim erstmalig erwischten Hund, dass man da nicht gleich verurteilt wird.

Und fürs gepflegte Miteinander würde ich sicher von Anzeige absehen, Gespräche bringen doch zumeist mehr - Tierfotographen, Hundehalter sind in der Mehrzahl tierfreundlich und verstehen entsprechend stimmige (das sollten sie schon sein) Argumente auch. Und selbst wenn die Leute nicht richig einsichtig sind, muss man beim erstenmal doch nicht mit der großen Keule kommen.

Bsp.: Mitten im Wald ein Auto, dazu eine Familie mit großem Wäschekorb voll Moos. Förster weist freundlich darauf hin, dass das Auto da nix verloren hat, sie ganz fix rausfahren sollen und er in den Wäschekorb lieber nicht so genau schauen will, weil solche Mengen nicht mehr per Gesetz gedeckt sind und hier zudem viele streng geschützte Arten wachsen, sonst müßte er das anzeigen...werden die doch glatt pampig, das ginge ihn einen feuchten an...tja, das hat dann zumindest ein Ticket (Owi) für unerlaubtes Befahren der Waldwege gegeben - das Moos hat er weiterhin nicht beachtet und sie durften es mitnehmen.

salü
Anke