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Mietwohnung

geschrieben von Natascha(YCH) 
Mietwohnung
26. April 2003 06:07

Hallo,
wer wohnt mit mehr als einem Hund in einer Mietwohnung? Wir haben bereits eine Hündin, hätten gerne aber noch einen zweiten. Mein Freund meint aber das wir den Vermieter gar nicht fragen brauchen, da er zu einem 2. ganz sicher nein sagt. Wie war das bei Euch?
Gruß


26. April 2003 06:36

Hallo Natascha,

ich habe grundsätzlich vor dem ersten Hund gefragt ob Tierhaltung erlaubt ist und nachdem mir gesagt wurde, wenn keine Belästigung der Mieter dadurch entsteht (Bellen) ginge das in Ordnung. Inzwischen habe ich 3 Hunde und 1 Katze, ich habe auch nie mehr gefragt und nachdem sich die Mieter freundlich zeigen, habe ich auch keine Anstände. Wenn mein Westi mal außer der reihe Krach macht, dann hänge ich einen Entschuldigungszettel an die Anschlagtafel im Haus um die Mieter friedlich zu stimmen. Ich bin auch immer sehr rücksichtsvoll und stelle mit den Hunden aus, warte am Lift und lasse anderen Mietern den Vortritt etc. Das macht einen guten Eindruck und wenn sich die Mieter nicht beschweren, ist meistens auch bei der Hausverwaltung alles oK.

Liebe Grüße, Lore

26. April 2003 08:13

Hallo,

Nein, du brauchst deinen vermieter nicht fragen, er kann dir die Hundehaltung generell nicht verbieten !!
Er kann dir auch die Wohnung aus diesem Grund nicht kündigen.

Wenn du aller´dings ein gutes verhältniss zu deinem vermieter hast und das auch behalten möchtest solltest du ihn informieren.

Ich vermiete selber wohnungen und kenne das thema mieter mit hund.

Viele grüße Frank

26. April 2003 08:27

Hi Frank!

: Nein, du brauchst deinen vermieter nicht fragen, er kann dir die Hundehaltung generell nicht verbieten !!
: Er kann dir auch die Wohnung aus diesem Grund nicht kündigen.

Wie meinst du das denn?
Du meinst, wenn ein Hund erlaubt ist, dann darf der Vermieter einen zweiten nicht ablehnen oder wie? Oder wenn Tierhaltung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, müsste ich meinen Hund erst gar nicht ankündigen? Oder wie?

VG,
Nina

26. April 2003 09:23

Hallo Natascha,

liegt euch eine schriftliche Erlaubnis zur Haltung des ersten Hundes vor? Dann würde ich mal die genaue Formulierung anschauen. Steht dort "Hundehaltung ist erlaubt" oder "die Haltung eines Hundes ist erlaubt"? Im letzteren Fall würde ich vorsichthalber eine extra Erlaubnis vom Vermieter einholen. Dies ist aber meine Laienmeinung.

Grundsätzliche Frage zur Hundehaltung in Mietwohungen gibt's unter [www.mieterverein-hamburg.de], dann "Merkblätter", dort Merkblatt Nr. 33. Vielleicht kann das einige Fragen die Frank aufgeworfen hat auch beantworten.

Gruß,
Susanne007

26. April 2003 13:49

: Hallo Natascha,

ich wohne in Berlin mit zwei Hunden und drei Katzen in einer Mietwohnung (ca. 20 Mietparteien).

Für den ersten Hund habe ich zwar eine schriftliche Hundehaltungsgenehmigung zu meinem Mietvertrag bekommen, für den zweiten Hund habe ich diese Genehmigung vor Anschaffung des Hundes von der Hausverwaltung eingeholt. Hat sich bisher als ausgesprochen nützlich erwiesen.

Meines Wissens ist es allgemein so:
Wenn in einem Haus einer Mietpartei die Hundehaltung erlaubt wurde, dann kann einem zweiten/bzw. weiteren Mieter die Hundehaltung nicht verboten werden. Für einen zweiten Hund gelten dann aber schon andere Regeln; hier kann der Vermieter die Haltung des Zweithundes sehr wohl verbieten.

Ich wäre generell vorsichtig, holt euch lieber vorher die schriftliche Genehmigung, dann seit ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kommt nicht irgendwann mal (evt. durch neue Nachbarn, die Euch oder eure Hunde nicht leiden können) in die Situation entweder umziehen oder einen Hund abschaffen zu müssen.

Viel Erfolg.

Gruß
Anne