: Hallo Natascha,
ich wohne in Berlin mit zwei Hunden und drei Katzen in einer Mietwohnung (ca. 20 Mietparteien).
Für den ersten Hund habe ich zwar eine schriftliche Hundehaltungsgenehmigung zu meinem Mietvertrag bekommen, für den zweiten Hund habe ich diese Genehmigung vor Anschaffung des Hundes von der Hausverwaltung eingeholt. Hat sich bisher als ausgesprochen nützlich erwiesen.
Meines Wissens ist es allgemein so:
Wenn in einem Haus einer Mietpartei die Hundehaltung erlaubt wurde, dann kann einem zweiten/bzw. weiteren Mieter die Hundehaltung nicht verboten werden. Für einen zweiten Hund gelten dann aber schon andere Regeln; hier kann der Vermieter die Haltung des Zweithundes sehr wohl verbieten.
Ich wäre generell vorsichtig, holt euch lieber vorher die schriftliche Genehmigung, dann seit ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kommt nicht irgendwann mal (evt. durch neue Nachbarn, die Euch oder eure Hunde nicht leiden können) in die Situation entweder umziehen oder einen Hund abschaffen zu müssen.
Viel Erfolg.
Gruß
Anne