: Hallo Antje,
Zumindest in unserem Bundesland riskiert jeder Jäger, der kein Staatsbeamter (= Förster) ist, bei jedem abgeschossenen Hund seinen Jagdschein, denn Jäger als Privatpersonen haben keine Staatsgewalt und dürfen, zumindest bei uns, nur dann Hunde abschießen, wenn der Hund offensichtlich wildert, sie nicht wissen, wem das Tier gehört und gleichzeitig ihr Leib und Leben bei anderweitigem Einfangen des Hundes gefährdet wäre.
In der Bundesrepublik, und das Jagdgesetz ist ein Bundesgesetz, soll jeder Hund, der sich mehr als 200 Meter von der nächsten Ortschaft entfernt hat und offensichtlich nicht begleitet ist oder nicht in der Hand seines Begleiters steht wegen Wilderei abgeschossen werden. Beschwerde nutzlos; siehe Waldgesetz und Jagdgesetz - der Hund ist an der Leine zu führen - Waldgesetz - im Wald absolut, Wege dürfen nicht verlassen werden - Jadggesetz - der Hund ist im Jadgrevier an der Leine zu führen. Was ist nun in der Bundesrepublik ein Jagdrevier? Die gesammte Bundesrepublik mit Ausnahme von Ortschaften. Also im Zweifelsfall auch der Autobahnparkplatz. Bei Katzen ist es noch einfacher. Katzen werden aus Prinzip abgeschossen wenn sie die Stadt verlassen haben.
Woran erkennt man einen Jäger der Hunde und Katzen abschießt? Er geht mit einem Klappspaten auf Jagd.
Viele Grüße
Jörg