Hallo,
leider sind fast alle Verträge, die man zu diesem Thema abschließen kann
fast alle nichts wert, da man letztlich die enthaltenen Punkte nicht
gerichtlich durchsetzen kann. Zum Teil widersprechen diese ganz einfach
den allgemeinen Geschäftsbedingungen und die kann man nicht so einfach
ungültig machen.
Einzige Möglichkeit der Einflußnahme ist eine 50/50 Aufteilung des
Besitzes. Damit kann man zumindest verhindern, daß der Hund ohne eigenes
Wissen weiter verkauft wird.
Ich schließe ebenfalls manchmal solche Verträge ab, z.B. um eine
schöne Zuchthündin nicht aus den Augen zu verlieren, oder auch wenn der
Welpenkäufer schon sehr alt ist, die übrige Familie kein Interesse zeigt. Dann habe ich bei Tod des Käufers wenigstens die Möglichkeit
den Hund zu mir zu nehmen, bevor er im Tierheim landet.
Trotzdem hat mir letztes Jahr eine Käuferin die Hündin sterilisieren
lassen, ohne mein Wissen. Eine schöne, junge und kerngesunde Hündin.
Davon abgesehen, daß ich mit der gerne mal gezüchtet hätte war es
eine völlig unnötige Operation, außerdem gesetzlich verboten.
Aber - ändern kann ich nun auch nichts mehr dran.
Bei Verträgen, in denen kein Besitzvorbehalt vereinbart ist, kann man
eigentlich reinschreiben was man will, hält sich der Käufer nicht daran,
so kann man auch nichts machen.
Gruß
Robert