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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Schutz für Welpen
22. Januar 2000 01:16

Hallo Sabine und Sandra,

ist ja wirklich eine traurige Geschichte mit dem Doggenrüden:-((

Der neue Platz muß wirklich 100% passen, vielleicht hat ja ein zuverlässiger Mensch in Eurem Bekanntenkreis Interesse??

Kann man durch diverse Abgabeverträge überhaupt über den weiteren Verbleib von einem Hund bestimmen oder sind die nicht mehr wert als das Papier auf dem sie geschrieben sind???

Alles gute für Ivanhoe,

Moni

22. Januar 2000 08:54

Hallo Moni!

: Kann man durch diverse Abgabeverträge überhaupt über den weiteren :Verbleib von einem Hund bestimmen oder sind die nicht mehr wert als das tongue sticking out smileyapier auf dem sie geschrieben sind???

Das würde mich auch interessieren, wie sieht eigentlich die rechtliche Handhabe aus? In erster Linie bei Verträgen, wo der Hund "gekauft" wird, also kein Pflegevertragm das ist was anderes. Bekannte haben zB einen gesunden Golden Retriever und die Züchterin hat im Kaufvertrag vermerkt, daß mit dem Hund nicht gezüchtet werden darf (ohne Angabe von Gründen), ist das rechtlich verbindlich? (meine Bekannten wollen übrigens nicht züchten, mir kam dieser Zusatz - und das ohne Begründung - nur so schräg vor)

Liebe Grüße
Daniela

22. Januar 2000 09:20

: Hallo Daniela,

: : Das würde mich auch interessieren, wie sieht eigentlich die rechtliche Handhabe aus? ...

Vielleicht antwortet uns hier wirklich jemand mit den betreffenden Paragraphen "Verkaufsvertrag". Ich lasse für meine Welpen auch einen Kaufvertrag unterschreiben. Glaube aber, dass diese Verträge nicht verheben, wenn es wirklich darauf ankommt. Der Vertrag mit den Welpenkäufern ist mir trotzdem wichtig, der Käufer weiss so, dass er bei mir keine Sache kauft, sondern ein Lebewesen mit Seele.
Leider ist kürzlich in der Schweiz die geforderte Änderung im Gesetz (Tiere sind keine Sache) beim Ständerat in Bern durchgeknallt - was sagt man dazu - wo leben wir eigentlich? Wohl in der Steinzeit...

Empörte Grüsse Yvonne


22. Januar 2000 13:28

Hallo,

leider sind fast alle Verträge, die man zu diesem Thema abschließen kann
fast alle nichts wert, da man letztlich die enthaltenen Punkte nicht
gerichtlich durchsetzen kann. Zum Teil widersprechen diese ganz einfach
den allgemeinen Geschäftsbedingungen und die kann man nicht so einfach
ungültig machen.

Einzige Möglichkeit der Einflußnahme ist eine 50/50 Aufteilung des
Besitzes. Damit kann man zumindest verhindern, daß der Hund ohne eigenes
Wissen weiter verkauft wird.

Ich schließe ebenfalls manchmal solche Verträge ab, z.B. um eine
schöne Zuchthündin nicht aus den Augen zu verlieren, oder auch wenn der
Welpenkäufer schon sehr alt ist, die übrige Familie kein Interesse zeigt. Dann habe ich bei Tod des Käufers wenigstens die Möglichkeit
den Hund zu mir zu nehmen, bevor er im Tierheim landet.

Trotzdem hat mir letztes Jahr eine Käuferin die Hündin sterilisieren
lassen, ohne mein Wissen. Eine schöne, junge und kerngesunde Hündin.
Davon abgesehen, daß ich mit der gerne mal gezüchtet hätte war es
eine völlig unnötige Operation, außerdem gesetzlich verboten.
Aber - ändern kann ich nun auch nichts mehr dran.

Bei Verträgen, in denen kein Besitzvorbehalt vereinbart ist, kann man
eigentlich reinschreiben was man will, hält sich der Käufer nicht daran,
so kann man auch nichts machen.

Gruß

Robert

22. Januar 2000 13:47

Hallo Robert!

: Trotzdem hat mir letztes Jahr eine Käuferin die Hündin sterilisieren
: lassen, ... eine völlig unnötige Operation, außerdem gesetzlich verboten.

Das wurde doch schon mal angesprochen, glaube ich. Wo ist eine Sterilisation/Kastration denn verboten, bzw wann? Damals - nach meinem Kenntnisstand - kam der Einwand, daß auch Tierheime Hunde/Katzen kastrieren lassen. Ich hab dann nicht mehr weiter mitverfolgt, haben Tierheime nun Sonderrechte oder ist dieses "Gesetz" eher eine Empfehlung des Tierschutzbundes, also nicht rechtlich verankert?

Fragende Grüße
Daniela

22. Januar 2000 14:49

in der tat ein schwieriges feld, zumal die gesetze durch relativ
weiträumige einschränkungen und ausnahmen sich selber teilweise
ad absurdum führen.
"richtig" interpretiert ist dan natürlich wieder fast nichts verboten.

beispiel:

§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
......
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung.........
......
eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


mit solchen formulierungen kann man natürlich keinen wirksamen
tierschutz erreichen, da jeder paragraph sofort wíeder durch
20 ausnahmen aufgeweicht wird.

für das tierheim läßt sich aus dem gesetz eine relativ klare
erlaubnis ableiten. meiner meinung nach für den privatmann nicht,
jedoch wird mir wahrscheinlich jeder rechtsanwalt innerhalb von
5 minuten das gegenteil beweisen. es ist einfach unzureichend.

gruß

robert