Hallo Robert
: 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung.........
: eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
: für das tierheim läßt sich aus dem gesetz eine relativ klare
: erlaubnis ableiten. meiner meinung nach für den privatmann nicht,
Warum siehst Du hier kein Recht für eine Privatperson? Wenn dieser zB definitiv nicht züchten will und Rüde/Hündin hält (ich bin auch so ein Fall und plane die Kastration meiner Hündin in etwa einem Jahr - wenn sie ausgewachsen ist - einmal um Nachwuchs zu verhindern, zum anderen um ihr die Scheinschwangerschaft zu ersparen, die erste hat sie ziemlich mitgenommen).
Leicht fällt mir die Entscheidung auch nicht, deshalb interessieren mich die Argumentationen des für und wider. Wobei ein Hund sicher nicht den Verlust der Gebärmutter empfindet (im Gegensatz als zB zur Rute - als Ausdrucksmittel usw), ein Mensch schon. Daher denke ich, daß das Kupieren - Ethik mal weggelassen - dem Tier auch Ausdrucksfähigkeiten im sozialen Beisammensein nimmt und das halte ich für Quälerei - äußerst unfair dem Tier gegenüber. Selbst als Welpe kupiert, wird der Hund es später mit der innerartlichen Kommunikation schwerer haben.
Aber Kastration beeinträchtig das Tier doch nicht, wissentlich, oder?
Liebe Grüße
Daniela