: hei w.w.
:
: : und mischlinge .... 50/50% blütig mischlige? was denkst du wie sie sich fühlen? in einer gesellschaft wie der unsrigen? ist da der tod nicht gnädiger? tierschutz und tierschutz ist nicht dasselbe
:
: ..tierschutz darf nat. nicht eigennützig sein,sondern sollte in erster
: linie dem tier nützen-auch wenn dies manchmal tod bedeutet.
§§ meine totale überzeugung ....
: bei der mischlingsproblematik jedoch ist die verfahrensweise üblicher-
: weise so,daß die tiere aus mangel oder nichtvorhandensein von
: tschgerechter unterbringung etc eingeschläfert werden, während
: der halter/erzeuger/züchter/käufer nicht weiter belangt wird.
: dies widerspricht nicht nur der gängigen gesetzgebung, sondern ist auch
: nicht geeignet, nachahmer,züchter etc vor weiteren würfen,verkäufen...
: abzuhalten.dies zieht wiederum weitere tötungen nach sich usw usw...
§§ ... richtig, dies ist leider ein auswuchs dem fast nicht beizukommen ist, auch bei "normal" gezüchteten (vermehrten) hunden, wo der profit im vordergrund steht und das schicksal der tiere keinerlei prioritäten besitzt ... ich kann ein liedlein singen, davon, da ich viele dieser bedauernswerten kreaturen behandle ..
: da du ja in einer wildtierbehörde arbeitest,interessiert mich sehr, wie a) deine meinung dazu ist und b) wie in der schweiz verfahren wird.
§§ .. wie gesagt, "wildtierbereich"!! hunde und mischlinge unterstehen nicht der gesetzgebung, auf deren grundlage ich operiere: dem Gesetz und der verordnung über die jagd und den schutz wildlebender vögel und säugetiere ... also würde, so denke ich, dieses problem mit unserem beisein, zusammen mit dem Vet.amt, als gesetzgebende behörde behandelt ..
ich habe mich lange mit meinem boss (eine Kor. als Dr. Zoologe/Wildtierbiologe, im vergleich zu ihm bin ich ein lausiger obermegalaie ..)unterhalten darüber ...
wir haben festgestellt: a) da die wahrscheinlichkeit eines deckacktes in unseren breitengraden zwischen wolf/hund ist nicht signifikant (praktisch "mangels" gelegenheit nie sttatfinden wird/kann) es auch keine spezifische gesetztesgrundlage gibt (ich spreche nicht für die CH, sondern für unseren staat = "bundesland"
b) .. falls eine hündin gedeckt würde, wenn sie streunt, man den nachkommen in der f1 generation nicht unbedingt ansieht (phänotyp.) ob wolfsblütig oder nicht ....
c) .. müsste also auf jeden fall, bei verdacht, ein DNA test gemacht werden um diese wahrscheinlichkeit schlussendlich zu bestätigen ...
du siehst die wahrscheinlichkeit eines solchen deckaktes ist minimal ...
... sollte mal sowas passieren, müsste vor ort entschieden werden
es ist noch zu sagen, dass meine erfahrung, was die haltung von wildtieren betrifft eine negative ist. daher meine härte in solchen fällen. z.B. ... wenn tierliebende menschen einen verwaisten fuchswelpen finden, diesen halten möchten, privat, so bedarf es eine bewilligung unsererseits .... dies ist zwar löblich und ich schätze solche tierliebenden menschen. wir geben diese bewilligung natürlich nicht gern, wissen wir doch ob der probleme die dann bei adulten wildtieren entstehen .... abgesehen davon, dass, auch wenn die unterbringung dem gesetz entspricht, das tier sich nie wohlfühlen kann ...
... sich im charakter dann sehr negativ verändern kann und wiederum probleme in seinem umfeld verursachen kann ..
liebe pat, ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen... evtl. ist es dir zu konfus (mein etwas ????? gemütsverfassung) sonst schreib wieder ... (werde sib.bild scannen und sehen wie du dazu kommst .. vielleicht über küslern?)
ganz liebe grüsse
Wolfwoman