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Darf ein Hundebaby fliegen?

geschrieben von Olga(YCH) 
Darf ein Hundebaby fliegen?
09. Mai 2002 09:35


Komme eben von einem Urlaub von Kreta zurück. Dort wurde ein Hundebaby gefunden von zwei Frauen, die den Hund nächste Woche nicht mit zurück nach Deutschland nehmen können, weil er noch nicht fliegen darf. Meine Frage ist nun: Wie lange muss der Hund noch dort bleiben und versorgt werden, bis er nach Deutschland fliegen kann? Es geht nicht um die Impfung, sondern um den Druck beim Fliegen.
Wäre dankbar für eine schnelle fachliche Antwort.
Gruss
Olga

09. Mai 2002 10:22

Also so etwas habe ich noch nie gehört. Es fliegen sehr viele 8-wöchige Welpen in der WElt herum und da gibt es im Normalfall keine Probleme. Habe unsere Fame aus England geholt, da war sie 8,5 Wochen alt. War mit mir mit im Passagierraum. Sie hatte keine Probleme damit.
Je größer sie werden, umso höher ist bei größeren Hunden die Wahrscheinlichkeit, dass sie in den Frachtraum müssen.

Habe bei Menschenbabies gehört, dass der Druck im Flugzeug ein bisserl in den Ohren wehtut, aber das ist - wenn der Flieger einmal in der Luft ist - nicht mehr so schlimm.

Liebe Grüße
Karin

09. Mai 2002 11:02

Liebe Karin,
danke für deine Nachricht. Aber der kleine Hund ist erst ca.15-20 Tage alt und nicht schon 8 Wochen. Er bekommt noch Flaschennahrung.
Olga






09. Mai 2002 15:22

Hallo Olga

Ist dann nicht doch die fehlende Impfung usw. der Grund, dass er noch nicht reisen darf? Wegen der Flugreise selbst, hätte ich keine Bedenken, einen 3-wöchigen Welpen mitzunehmen, wenn er bei mir in der Kabine sein dürfte. Ein Bekannter hat vor Jahren einen 4-tägigen Grönlandhundwelpen aus Grönland mitgebracht, die Flugreise war kein Problem.

Gruss
Tina + Flint

09. Mai 2002 18:35

Hi Olga,

der Hund muß laut IATA Vorschriften mindestens 8 WOCHEN alt sein! Das reale Alter kann man sicher auch etwas nach oben korrigieren, aber ich sehe da ein ganz anderes Problem - wie soll der Hund ohne gültige Tollwutimpfung einreisen???? Normalerweise kein Problem, wenn es sich um einen Hund aus eine Rassehundezucht hadelt, denn dann kann die Impfung des Elterntieres belegt werden und ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes vorgelegt werden, aber ein Straßenhund ohne Impfung???

Ich hoffe, den importierenden Damen ist klar, was das für den Hund bedeutet: Können sie auf dem Zielflughafen in Deutschland nicht die erforderlichen Papiere vorliegen, wird der Amtsvet am Flughafen bzw. der Zoll den Hund beschlagnahmen und unter Quarantäne stellen - es erfolgt eine Blutentnahme die auf Tollwutantikörper untersucht wird, diese können 3 mögliche Ursachen haben:
1. maternale Antikörper
2. Tier ist bereits geimpft
3. Tier ist infiziert

Trägt das Tier keine Antikörper, wird es geimpft und kommt für 30 Tage unter Beobachtung - Kosten trägt vollümfänglich der Importeur und zwar für sämtliche Untersuchungen und auch Unterbringung während der Beobachtungszeit!!!!! Zudem übertritt man EU-Recht indem man ein Tier ohne gültige Gesundheitspapiere einführt und es kommt zu einem Bußgeldverfahren: Kosten zwischen 50 und 100 Euro...

Und nicht zu vergessen, die Zeit, die das Tier in Quarantäne verbringen muß: Prägung und Sozialisation wird gleich null sein, nicht gerade ein optimaler Start ins Hundeleben....

Besser direkt um eine vernünftige Versorgung vor Ort kümmern, impfen lassen und LEGAL einführen....

Liebe Grüße,
Me & Bär

09. Mai 2002 20:07

Also Impfung wurde bei mir damals gar keine kontrolliert. Und da man ein Welpen frühestens mit 12 besser noch mit 16 Wochen das erste Mal Tollwut impfen lassen soll, ist das beim Fliegen dann auch irrelevant. Hatte deswegen jedenfalls kein Problem. Fame war schon geimpft, aber eben noch nicht gegen Tollwut.
Vielleicht muß man abwarten, bis die Ohren offen sind? Aber das sind sie mit 20 Tagen eigentlich sicher.
Karin M.