Hallo Kessy,
Quote Jetzt haben die einfach ne neue Hausordnung geschrieben, in den Haustiere und besuche mit Hunden verboten sind. Kann doch wohl nicht sein oder?:
Du sagst es: Das kann nicht sein.
Haben im Ernst darüberhinaus 3 Eigentümer gemeint, deine Schwester hätte um Erlaubnis fragen müssen, um noch ein weiteres Kind zu bekommen?? Ich bin echt sprachlos. Schade, dass sie das nicht schriftlich hat.
Eine Hausordnung kann mit Mehrheitsbeschluss erlassen werden und darin kann auch stehen, dass Hundehaltung künftig nicht erlaubt sein soll.
Besuchshunde kann man aber nicht komplett verbieten und man kann auch von deinen Eltern nicht verlangen, dass sie ihren Hund jetzt plötzlich weggeben, denn der war schon da, bevor diese Hausordnung erlassen wurde. Aber es gibt offenbar Gerichtsbeschlüsse, nach denen ein regelmäßiger Hundebesuch ebenfalls nicht erlaubt ist, wenn keine Erlaubnis für eine Hundehaltung vorliegt. Hier wird immer wieder ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg aus 2005 zitiert. Ich habe den Eindruck, dass Gerichte mittlerweile toleranter gegenüber Hunden sind, vielleicht würde heute im selben Fall anders entschieden werden.
Vor Gericht ziehen müssten aber zunächst einmal erstmal die anderen Eigentümer!! Ich würde deine Schwester auf jeden Fall weiterhin besuchen und den Hund natürlich auch mitnehmen.
Man kann bis zu 8 Monate nach Beschlussfassung einer Hausordnung Widerspruch einlegen und alleine schon so ein Passus, dass generell niemand Besucher mit Hunden empfangen darf, ist nicht im Einklang mit unseren Gesetzen. Deine Schwester und die Eltern sind Eigentümer, oder?
Ich würde
unbedingt Widerspruch einlegen und vielleicht findet Ihr auch in einem Juraforum Hilfe, wie man so einen Widerspruch formuliert und was dabei formell zu beachten ist.
Die Wiese vor dem Haus würde ich aber definitiv mit dem Hund meiden und ehrlich gesagt: Einmal, um weitere Eskalationen zu meiden, aber auch aus folgendem Grund: Bei solchen Idioten wäre ich auch sauvorsichtig - denen würde ich glatt zutrauen, dass die eines Tages Rattengift auf der Wiese verstreuen, wenn sie Euch mit ihren Mobbingmethoden nicht vertreiben können.
Einen Anwalt würde ich mir erstmal auch nicht nehmen, denn wenn die Verwaltung nun meint, deine Schwester verstößt gegen die Hausordnung, wenn du sie besuchst, können sie klagen.
Ich würde möglicherweise mir die Leute mal einzeln vorknöpfen. In einer Gruppe entsteht schnell eine Gruppendynamik, aber etliche Leute mögen einfach nur Mitläufer sein. Einfach mal anklingeln, ein freundliches Gespräch suchen, herausfinden, was den Betreffenden nun definitiv stört, schauen, wo man vielleicht einen Kompromiß eingehen kann (die Wiese vor dem Haus z.B. nicht benutzen und vielleicht doch versuchen, den Hund etwas ruhiger in der Wohnung zu bekommen), aber auch ganz knallhart sagen: "Meine Schwester wird weiterhin zu Besuch kommen - der Hund kommt mit - wenn Euch das nicht paßt und Ihr meint, im Recht zu sein, dann bitte: Geht auch den Rechtsweg".
Es muss ja ganz und gar fürchterlich sein, dort zu wohnen.
Hier übrigens ist eine super Seite mit etlichen Urteilen zum Thema Bellen und Hundehaltung, hier geht es auch um Mehrheitsbeschlüsse in einer Hausordnung:
Quote http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-30634.html:
Quote http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-101213.html:
Quote http://www.hundig.com/topic/12-1494.html:
Quote http://www.frag-einen-anwalt.de/Hamburg-Wohnungskuendigung-wegen-Hundebesuch-__f23686.html:
Quote http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm:
Viele Grüße
Anila