Haftungsfrage? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Haftungsfrage?

von Andreas(YCH) am 23. April 2001 13:32

Hallo,

Ich würde sagen grundsätzlich wird der Halter haften der seinen
Hund unbeauftsichtigt allein gelassen hat.
Grundsätzlich ist der Hund immer ersteinmal Schuld. (Ich galub hab mal was von Gefährdungshaftung gehört)

Allerdings wird wohl in jedem einzelnen Fall zu prüfen sein
ob nicht auch eine Teilschuld des Opfers vorliegt.

z.B.: Jeder normale Erwachsene der einen fremden Hund
anfasst muss damit rechnen gebissen zu werden.

Aber genau wird das wohl nur ein Rechtsanwalt klären können.





Gruss Andreas



von Franziska(YCH) am 23. April 2001 20:06

Hi Sabine,

meiner Ansicht nach haftest in allen Fällen du, da es soweit ich weiß überall gesetzlich so geregelt ist, dass man einen Hund nicht unbeaufsichtigt lassen darf, d.h. man muss jederzeit Gewähr dafür bieten können, auf seinen Hund entsprechend einwirken zu können. ... ob da nu ein Haken am Geschäft ist oder nicht ...

Bis dann

Franziska

von Marina(YCH) am 24. April 2001 04:27

Hi!
Bei a.) und b.) würde ich den Laden bzw. Leinenhersteller durchaus ins gerichtliche Geschehen miteinbeziehen.
Letztendlich kommt es immer darauf an, was für einen Richter man hat. Zu Fall c.) weiß ich, daß dem unbedarften Streichler 15% Mitschuld zugestanden wurden, aber Richter sind unabhängig und niemandem Rechenschaft schuldig (wie kleine Götter) und wenn einer selbst einen Hund hat, wird er den Fall anders entscheiden, als ein Richter, der vielleicht als Kind mal gebissen wurde.

Viele Grüße
Marina

von Andrea+Geronimo(YCH) am 25. April 2001 12:57

Hallo Sabine,
der Hund ist erstmal Schuld, allein weil es ihn gibt. Der Neufi einer Freundin wurde auf einem 1.20-1.50m breitem Weg, sie lief erst an der Leine direkt neben ihr, dann aber war der Abstand etwas größer, von hinten von einem Radfahrer angefahren, der sich nicht bemerkbar gemacht hatte. Die Hundehaftpflichtversicherung musste über 10.000,- DM bezahlen, weil der Depp sich bei dem Sturz das Schlüsselbein gebrochen hatte und über 6 Wochen nicht arbeiten war. Obwohl er nach normalem (was ist schon normal-grins) Rechtsverständnis ja wohl selber Schuld hatte. Es lebe die Haftpflichtversicherung!
ironische Grüße
Andrea + Geronimo

von Axel(YCH) am 15. Mai 2001 17:19

Hallo Sabine,
im Zweifelsfall haftet immer zuerst der Hundehalter, bei Hunden gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist ein muß für jeden Hundehalter. Hunde sind nicht in der normalen Privathaftpflicht enthalten. Mit der Haftpflichtversicherung bist Du auf jeden Fall abgesichert, entweder bist Du schuld dann zahlt die Versicherung oder halt nicht dann mußt weder Du noch die Versicherung zahlen. Ausgenommen sind natürlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Schadensfall gilt so ungefähr das gleiche wie bei einem Autounfall, kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, keine Zahlungen leisten. Den Schadensfall aufnehmen und der Versicherung melden, dem Geschädigten die Adresse der Versicherung mitteilen.
Wenn die Versicherung nicht zahlt und der Geschädigte auf seinen Ansprüchen besteht und gegen Dich klagt muß die Versicherung auch die daraus resultierenden Kosten tragen.

Gruß

Axel

von Susanne(YCH) am 28. Mai 2001 14:17

Hallo Sabine
Der Fall b) hat sich bei mir am Samstag ereignet. Genaueres kannst Du auch hier im Forum "Wer hat einen Rat" lesen.
Ist dir schon mal so etwas passiert, oder war dies eine pauschale Frage?

Wenn ja, welche Ereignisse trafen danach ein?

Vielleicht weißt Du was ich im Falle das tun kann

Gruß susanne
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