Wem gehören die Röntgenbilder? :: Gesundheit & Hund

Wem gehören die Röntgenbilder?

von Cindy(YCH) am 27. Juni 2002 16:11

Hallo Gesa,

die Bilder gehören nicht dem Tierhalter, sondern dem Tierarzt. Der Halter zahlt nur für die Diagnosestellung anhand der Aufnahme, und die damit verbundene Arbeit.
Fragt mal eure Humanmediziner, da gilt das gleiche.

Gruss Cindy

von Cindy(YCH) am 27. Juni 2002 16:17

Hallo Lisa,

ich nochmal, smiling smiley. Ich wage mal zu behaupten, dass eine Arthrose auch mit GA nicht zu verhindern ist. Arthrose wird durch die mechanische Fehlbelastung bedingt, durch falschen Knorpelabrieb, und einiges mehr. Und das wird auch durch GA nicht aufgehalten. Nur die Schmerzen werden genommen.
Was die Bilder betrifft, evtl. könntet ihr nochmals höflich darum bitten, dass euer TA euch eine "Überweisung" zum anderen TA schreibt, und diesem die Bilder schickt, mit Bitte um Rückgabe. Ansonsten könnt ihr da nichts machen. Ist auch kein rechtsleerer Raum, wie Tina anfragte, sondern ganz einfach Tatsache.

Gruss Cindy

von elke(YCH) am 27. Juni 2002 16:27

Hallo Cindy,

dies ist nicht richtig.Bei der Humanmedizin ist der Arzt verpflichtet, die Röntgenbilder für eine weitere Behandlung bzw. beim Arztwechsel herauszugeben, weil die Gesundheitliche Belastung durch erneutes Röntgen dem Patienten nicht zumutbar ist.

Gruß
Elke (Röntgenassistentin)


von Me & Bär(YCH) am 27. Juni 2002 16:51

Hi Lisa,

Cindy hat in allem was sie zu den Röntgenbildern schreibt Recht! Die Bilder sind Eigentum des Tierarztes, welcher die Röntgenaufnahmen anfertigte...

ABER er ist verpflichtet Dir Kopien anzufertigen - deren Anfertigung müssen allerdings vom Patientenbesitzer bezahlt werden.

So und nicht anders sieht die Rechtslage aus!!!!!! Und darauf (seine Pflicht Kopien der Röntgenaufnahmen anzufertigen) würde ich energisch hinweisen - denn DEIN RECHT ist es, Deinem Hund eine Behanldung zukommen zu lassen, welche DEINEM persönlichen Wohldünken entsprechen.
Es ist das ureigenste Problem Deines Vet, wenn er ein Problem mit bestimmten Behanlungsmethoden hat. Schluß - Fertig, da gibt es keine Diskussion drum... Würde man sich da auf manch zweifelhafte Aussage einiger Vet verlassen, würden Tiere und Menschen noch immer wie vor 20 Jahren behandelt werden. Hab im Moment selber einen derartigen Fall, wo ich wohl oder übel selbst aktiv werden mußte, weil meine Vet bestimmte Behandlungsmethoden ablehnt - aber wie bereits geschrieben: Das ist nicht MEIN Problem und kann auch nicht zum Problem einer meiner Tiere werden...

Liebe Grüße,
Me & Bär

von Erhard Schulze(YCH) am 27. Juni 2002 17:54

Hallo,
Cindy hat Recht mit den Eigentumsverhaeltnissen der Roentgenbilder: sie gehoeren nicht nur dem Tierarzt, dieser hat sogar eine 10-jaehrige Aufbewahrungspflicht.
Cindy hat allerdings unrecht mit dem, was sie ueber Arthrosen schreibt: durch Roentgenkontrollen bis zu 6 Jahre nach der Goldakupunktur konnte folgendes festgestellt werden: von ca 100 geroentgen Hunden, zeigten drei eine leichte Verschlechterung im Roentgenbild, die Bewegungen sind jedoch nach wie vor o.k., bei allen anderen Hunden hatten sich die Gelenke nicht verschlechtert.
Viele Gruesse und viel Erfolg!

von Cindy(YCH) am 27. Juni 2002 19:17

Hallo Elke,

und wem gehören die Röntgenbilder? Dem Arzt, oder dem Patienten? Darum ging es ja letztendlich. Gesa sagte, die Bilder gehören dem Patienten, rsp. dem Halter.
Und da die Röntgenbilder mW immer wieder zum überweisenden Arzt zurückgegeben werden, denke ich, dass sie auch zurückgegeben werden müssen. Oder irre ich mich da? Kann der nachbehandelnde Arzt auch ohne Einverständnis des die Bilder anfertigenden Arztes, die Bilder über den Behandlungszeitraum hinaus behalten?
Und wie sieht es aus, wenn der Patient ohne Überweisung des ursprünglich behandelnden Arztes einen anderen Arzt aufsucht, um eine zweite Meinung einzuholen?

Gruss Cindy

Gruss

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