komplizierter Fall :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

komplizierter Fall

von Petra(YCH) am 02. Mai 2000 20:34

Hallo zusammen

Was haltet Ihr davon, bzw. kennt jemand rechtliche Moeglichkeiten, wie man folgenden Fall loesen kann:

Kleine Seitenstrasse mit Reihenhaeuschen. Auf der linken Seite gibt es einen Fussgaengerweg. Auf der rechten Seite gibt es ein Reihenhaus mit Garten, der von einem gruenen Pflanzenaun (ohne Maschendrahtzaun dahinter) umgeben ist.
Nun gibt es einen Pitbull-Besitzer, der Tag fuer Tag seinen Hund an diesen Zaun hinpinkeln laesst, obwohl er ganz genau weiss, dass in diesem Garten ein Bouvier ist, und das dieser sein Revier verteidigt. Nun passierte, was passieren musste: Bouvier reisst sich von seiner Leine los (neues Halsband gerissen), springt ueber den gartenzaun und fletscht Zaehne, aber mit einem Abstand von gut 1,5 Metern. Frauchen schreit nach ihm, er dreht sofort ab und springt wieder in den Garten zurueck. Mann rennt zur Haustuere heraus, sieht, dass sein Hund wieder im Garten ist, und schaut nach ihm (ob Verletzungen..). In dem Moment als der Bouvier-Besitzer aus dem haus rennt, fliegt der Pitbull-Besitzer ueber seinen Hund. Dann bringt der Pitbull-Besitzer den Hund in die Wohnung seiner Tochter, der er eigentlich auch gehoert, kommt zurueck und meint zum Vater der besitzerin des Bouviers, er wuerde sie anzeigen. Wegen was, weiss keiner.
Nun meine Frage, wegen was kann der Pitbull--Besitzer den anderen Hundebsitzer anzeigen? Koennte auch eine Anzeige des Bouviers-Besitzer gegen den Pitbull-Besitzer gemacht werden?
Gibt es eine art von unterlassungsklage im zivilrechtlichen bereich, die dem Pitbull-Besitzer untersagt, ganz bewusst seinen Hund an diesem Zaun hinpinkeln zu lassen?

Zur Erklaerung noch folgendes: Der Bouvier ist in seinem Garten immer angeleint, damit er eben nicht rausspringen kann, da er nun mal sein Revier verteidigt.
der Pitbull-Ruede hat vor zwei Jahren einer Schaeferhuendin den Bauch aufgerissen, obwohl er nach Aussagen des Besitzers nichts machen wuerde, sondern sehr gerne mit der Huendin spielen moechte (Tierarztrechnung war dann auch dementsprechend). Dazu kommt , dass dieser Ruede absolut nicht horcht, nicht mal ein Kommando wie "Sitz" beherrscht er. Dann wird er an einer 10mFlexileine spazierengefuehrt von einem ca. 65 Jahre alten Mann, der nicht zum ersten Mal ueber ihn fliegt oder zu Sturz kommt, weil sein braves Huendchen mal eben etwas schneller geht.
Ein Gespraech mit diesem Mann oder seiner Tochter zu fuehren ist absolut sinnlos. habe ich selber schon versucht, aber diese zwei wollen einfach nicht erkennen, dass sie mit ihrem hund arbeiten muessen.

danke fuer eure Hinweise und ganz wichtig: bitte keine Kampfhunde-Diskussion, ich kann nix dafuer , dass es sich um einen Pitbull handelt.

Ciao PJ


von sabine+spike(YCH) am 02. Mai 2000 21:04

Hallo,
ich denke, daß in Fall einer Anzeige Bouvierbesitzer im schlechtesten Fall, die Auflage bekommen würde den Zaun in soweit zuerhöhen, daß der Hund nicht mehr darüber kommen kann. So ist es hier bei uns in der Nähe geurteilt worden. (Ähnlicher Fall)
Erfolg mit einer Anzeige gegen den Pitbullbesitzer könnte man wohl kaum wegen dem Pinkeln haben. Höchsten jetzt, weil alle gegen Kampfhunde sind, aber im Normalfall eher unwahrscheinlich.
viele grüße
sabine+spike

von Janine F.(YCH) am 03. Mai 2000 06:18

Hallo Petra !

Also zunächst mal ließe sich das Problem doch vorallem für den Bouvier am besten lösen, wenn man das Grundstück einzäunt !
Was ist das für ein Leben für den Bouvier, den ganzen Tag an der Leine zu liegen ( und sich sicher ständig zu verheddern ) nur weil die Besitzer zu geizig sind, einen Zaun zu errichten ??!!
Das ist meine Meinung.
Rein rechtlich gesehen, gibt es im Zivilrecht einen Anspruch gegen Besitzstörung ( § 862 BGB ).
Danach kann der Besitzer ( hier des Gartens ) die Beseitigung der Störung verlangen und andernfalls auf Unterlassung klagen.
Fraglich ist nur, ob das Anpinkeln der Büsche als eine Besitzstörung i.S.d. § 862 gesehen werden kann.
Bejaht wird eine solche z.B. bei Tauben, die dem Nachbarn gehören und die Terrasse + Auto etc. mit ihrem Kot stark verschmutzen.
Ich glaube kaum , daß in dem vorliegenden Fall eine solche Besitzstörung bejaht werden kann, denn dann dürfte kein Hund irgendwo mehr hinpinkeln ( die Felder gehören schließlich auch jemandem.... ) .
Auch für den Unterlassungs-und Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB liegen hier sicherlich nicht die nötigen Voraussetzungen vor.
Vielleicht hilft ja ein RUHIGES und sachliches Gespräch beider Parteien ohne Hunde. Ich weiß allerdings aus eigener Erfahrung, daß dann meistens keiner auch nur einen Zentimeter von seinem Standpunkt abrückt...
Sollte sich der Pit-Besitzer verletzt haben oder sein Hund, könnte seine Anzeige auf Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung lauten.
Wird aber sicher nicht erfolgreich sein, es sei denn man hat den Bouvierbesitzer schon mehrfach auf das Problem mit dem Pitbull hingewiesen ( und er hat trotzdem keinen Zaun gebaut ), dann könnte daraus eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen werden.
Die Sachbeschädigung ( Verletzung am Hund ) gibt es aber nur vorsätzlich und am dem Vorsatz wird es wohl mangeln.
Wie ich schon sagte - ich bin der Meinung, der Bouvierbesitzer sollte einen Zaun bauen und seinen Hund von der Kette nehmen !

Viele Grüße
Janine + Hunde

von Juliane(YCH) am 03. Mai 2000 16:17

Hi,

Fakt ist, wer einen Hund hat haftet für Schäden die durch ihn entstehen. Das Anpinkeln des Zaunes verursacht keinen "Schaden" im Sinne des Gesetzes. Das über den Zaun springen und bedrohen des anderen Hundebesitzers (den dass hat der Bouffier getan!) hat dazugeführt, dass der Mann sich wohl so erschreckte, dass er über den Hund fiel. Schaden die aus dem Sturz entstanden sind, hat der Besitzer also zu zahlen. Desweiteren hat der Besitzer seinen Hund eben nicht so abgesichert, dass er nicht über den Zaun springt. Inwieweit das "Bedrohen" als Angriff verstanden wird (im Sinne des Gesetzes)müsste ein Richter entscheiden (wenn es den soweit kommt). Eine Anzeige kann aber erstattet werden. Stell Dir vor die Besitzerin wäre z.B. gerade im Bad gewesen und hätte nicht sofort eingreifen können....
Der Vorfall wird dann von der Polizei dem Ordnungsamt gemeldet, dass wird sich gegebenenfalls bei der Besitzerin melden. Hört sich vielleciht schlimm an, ist es aber nicht. Mein hund hat letztens aus einer sehr unglücklichen Situation heraus den Nachbar angesprungen, auch das wurde gemeldet, passiert ist weiter nichts. Trotzdem sollte man daraus lernen. Dass der Zaun nicht die ausreichende Höhe hat, ist der besitzerin jetzt hoffentlich klar!


gruss Juliane

von Petra(YCH) am 03. Mai 2000 19:52

Hallo

Vielen Dank fuer Eure Meinungen.

Nur nochmal ganz kurz einige Richtigstellungen:
1. Der Bouvier liegt nicht den ganzen Tag an der Leine im Garten, sondern hat sehr viel Auslauf und goennt sich danach bei schoenem Wetter ein Sonnenbad.

2. Pitbull-Bseitzer ist ueber seinen eigenen Hund gestolpert, weil er sich mal wieder (einmal mehr)nicht auf den Beinen halten konnte, wenn sein Hund anzieht (auch kein Wunder, wenn man die Flexileine lange genug laesst).

Aber was mich ganz besonders an der gazen Sache stoert, ist nun mal die Provokation, die von dem Pitbull-Besitzer ausgeht. Ein "normaler" Hundebesitzer geht doch nicht ganz bewusst vom Trottoir auf der entgegengesetzten Seite heruntergeht und auf die Strassenseite, wo kein Trottoir vorhanden ist, und laesst dann ganz bewusst seinen Hund an diesen Zaun hinpinkeln laesst, obwohl er ganz genau weiss, dass diese beiden Rueden sich absolut nicht moegen! Da fehlt mir ganz persoenlich den Zugang, denn normalerweise sollte doch das Wohl des eigenen Hundes im Vordergrund stehen, und das setze ich doch nicht so auf's Spiel!

Also ist es wie immer: erst muss was passieren bis man etwas gegen solche Provokationen tun kann.

Ciao PJ

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