Kampfhunde-Entscheidung BVerwG :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Kampfhunde-Entscheidung BVerwG

von Holger(YCH) am 26. Januar 2000 09:23

Hallo Ihr Kampfhundebesitzer !! *grins*

In Schleswig-Holstein hat Innenminister Wienholtz nun die Städte und Gemeinden indirekt aufgefordert, für gefährliche "Kampfhunde" die Steuer zu erhöhen. Das sei ja schließlich jeder Stadt und Gemeinde selbst überlassen, ob sie das tue oder nicht. Auf Nachfrage von Radio Schleswig-Holstein (R.SH) haben die Stadt Flensburg und die Stadt Kiel bislang erklärt, sie sähen keine Notwendigkeit einer Erhöhung der Hundesteuer für "Kampfhunde".

Na dann mal los !!

Holger

von Ulrich Manzke(YCH) am 09. Februar 2000 13:22

: Meine Frage ist ob: wenn man solchein Negativtest durchführt von der überhöhten Steuer verschont bleibt? Oder ist der Test eigentlich um sonst. Und was für Auflagen muß man außerdem noch erfüllen um nachzuweisen das sein Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit ist?

: Das Bundes-Verwaltungsgericht in Berlin entscheidet heute(Mittwoch 19. Januar 2000) über die Rechtmäßigkeit einer erhöhten Steuer für sogenannte Kampfhunde. Die Stadt Roßlau in Sachsen-Anhalt hatte den Halter eines Bullterrier zu 720 Mark im Jahr Steuer verknackt - statt normal 90 Mark. Der Hundehalter hatte vor dem OVG Recht bekommen - die Stadt hat beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin Revision eingelegt.

von Holger(YCH) am 10. Februar 2000 11:26

Hi !!

Also bei bestimmten Hunderassen, wir auch ein sogenanntes Negativ-Zeugnis wohl nichts nützen. Betroffen sind unteranderem die Am-Staffs aber auch Fila oder Mastiffs. Diese gelten als "gefährlich" eine sogenannte "abstrakte" Gefahr - sagt das Bundesverwaltungsgericht. Es könne also davon ausgegangen werden, dass alle Hunde dieser Rasse gefährlich seien, wenn es auch Ausnahmen geben "könne".

Blöde Situation würde ich sagen, abwarten, welche Städte sich tatsächlich mit den Hundehaltern anlegen und dann vielleicht Einzelklagen

Gruß

Holger

von Ulrich Manzke(YCH) am 10. Februar 2000 18:00

Bei uns im Land Brandenburg ist es glaube ich sagar am extremsten. Aber wenn ich dem Ordnungsamt den Test vorlege, der Hund kastriert und Haftpflicht versichert ist und meinetwegen noch ein Führungszeugnis mit bei habe dann immernoch nicht ausreichend ist, sehe ich es spätestens dann als reine Geldschneiderei.
Abgesehen davon ist diese Lösung in meinen Augen der völlig falsche Weg.
Gibt es eigentlich gibt es eigentlich irgendeine offizielle Erklärung warum der Schäfferhund auf keinen Fall dahinein sollte?
(Aber dochnicht der Hund der Deutschen!?)

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