Röntgenbilder mein Eigentum ? :: Was sonst nirgends passt

Röntgenbilder mein Eigentum ?

von Melli(YCH) am 23. Mai 2000 18:01

Hallo Antje,

es ist nicht meine Tierärztin, die sich geweigert hat, mir die Röntgenbilder zu überlassen. Es ist ein fremder Tierarzt, bei dem ich die Bilder nur habe machen lassen, weil meine Tierärztin kein Röntgengerät hat und der wollte sie mir nicht mitgeben für die Besprechnung mit meiner Ärztin (sie sollte die Bilder erst anfordern).
Dieser "fremde" Tierarzt war sowieso super ätzend, so dass ich eh' NIEMALS wieder zu ihm gehen würde. Er hat nur Symptom - Behandlung gemacht, sonst gar nichts. Ich habe so eine Hasskappe auf diesen Typen, das glaubst Du nicht. Womit der mich da abspeisen wollte....echt der Hammer !! Das bestätigt mich mal wieder in meiner Entscheidung, zu meiner jetztigen Tierärztin zu gehen, die ganzheitlich arbeitet, also sich auf Homöopathie spezialsiert hat.

Viele Grüße, Melli

von Sabine Artus & Eini(YCH) am 24. Mai 2000 07:59

Hallo Melli,

das Röntgenbild ist Dein Eigentum, da Du es bezahlt hast. Ich würde zu dem Röntgen-Tierarzt gehen und höflich um die Herausgabe des Bildes bitten.

Als ich zum Vor-Röntgen war, habe ich das Bild auch mitgenommen, da ich es mit meinem Züchter besprochen hatte.

Gruß Sabine, Artus & Eini

von TM prakt. Tierarzt(YCH) am 24. Mai 2000 08:14

: Die Rechtslage ist eindeutig: Du bezahlst beim Tierarzt lediglich die Dienstleistung der Anfertigung und der Interpretation der Röntgenaufnahme. Die Röntgenaufnahme ist Eigentum des Tierarztes. Er ist nach der Röntgenverordnung verpflichtet, die Aufnahmen 10 Jahre lang aufzubewahren. Falls Du unbedingt eine Aufnahme in Deinem Besitz haben möchtest, so steht Dir die Möglichkeit zu, auf Deine Kosten eine Kopie der Aufnahme anfertigen zu lassen.
: Es bleibt aber ja die Frage inwieweit Deine Tierärztin überhaupt in der Lage ist eine Röntgenaufnahme vernünftig zu interpretieren, wenn sie gar kein Röntgengerät besitzt und somit nicht täglich den Umgang mit Röntgenaufnahmen gewohnt ist und entsprechend täglich Interpretationen solcher Aufnahmen vornehmen muß. Gehört nicht in jede leistungsfähige Tierarztpraxis ein Röntgengerät zur Grundausstattung.
: Mein Tierarzt hat jedenfalls ein Röntgengerät und ich erwarte auch eine solche Ausstattung (ich erwarte übrigens auch ein Ultraschallgerät).

Die Antwort ist absolut korrekt. Darüber hinaus ist der Tierarzt GESEZTLICH verpflichtet, dem Besitzer bzw. Auftraggeber die Aufnahme auszuleihen. Nachdem die Aufnahme von der Tierärztin ohne Röntgen nicht mehr für LAUFENDEN Behandlungsfallbenötigt wird, muß die Röntgenaufnahme zurückgegeben werden.

von Melli(YCH) am 24. Mai 2000 11:29

Hallo Sabine,

da der Tierarzt sich weigerte, mir die Aufnahmen mitzugeben, hat meine Tierärztin bei ihm angerufen und dafür gesorgt, dass ich sie rausholen kann. Sie fand das auch ziemlich scheiße von dem anderen Arzt, aber sie meinte, dass darüber wohl öfter gestritten wird.

Viele Grüsse von Melli

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