Eigener Wald :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Eigener Wald

von Karin(YCH) am 25. Juni 2002 05:31

Hallo!
Ich hätte die Möglichkeit im Bayerischen ein Häuschen zu kaufen.
Samt 11 ha Wald.
Jetzt hab ich als Großstadtkind eine (für manche dumme) Frage:
Kann ich nun in "meinem" Wald machen was ich will? Damit meine ich, meinen Hund frei laufen lassen. Oder untersteht man da wieder irgendeinem Förster oder Jäger?

Keineahnunggrüße
Karin

von Antje(YCH) am 25. Juni 2002 05:47

Hallo Karin,

auf Deinem eigenen Grundstück bist Du der Jadgherr! ABER der hat auch eine ganze Menge Pflichten, z.B. bist Du dann verantwortlich für den Schaden, den DEIN Wild anrichtet, bist verpflichtet, angefahrenes Wild mit einem dafür geeigneten Hund (den Du zur Verfügung haben MUSST) nachzusuchen etc. .... Daher schließen sich die Grundeigentümer oft zu einer "Jagdgenossenschaft" zusammen, die das Recht, die Jagd auszuüben, samt der dazugehördenen Pflichten an einen "Jagdpächter" verpachtet. Wenn Du selbst Grundeigentümer in einer solchen "Jagdgenossenschaft" bist, hast Du allerdings, abhängig vom Deinem Anteil des zusammengeschlossenen Jagdgebietes, ein Mitspracherecht, wer die Jagd zugesprochen bekommt.

Viele Grüße

Antje

von Anke + Rico(YCH) am 25. Juni 2002 07:18

Hi Karin,

mit nur 11ha bist Du automatisch Mitglied der örtlichen Jagdgenossenschaft, Eigenjagdbezirke müssen mind. 75ha umfassen - und auch dann muss man einen Jagdausübungsberechtigten nachweisen, entweder man hat selber den Schein oder muss eben verpachten.

Die Genossenschaft verpachtet und Du bekommst anteilig Dein Geld, ausserdem hast Du Stimmrecht bei der Genossenschaft. Als Verpächter kennst Du aber "Deinen" Jäger, er kennt Dich und Deinen Hund und wird sich wohl schwer hüten, diesen zu belästigen - allerdings solltest auch Du Rücksicht nehmen und den Hund nicht streunen lassen.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass Deine 11ha nur von Eigenjagdbezirken umgeben ist, dann gibt es keine Genossenschaft, sondern Deine Fläche (bzw. das Jagdrecht darauf) wird gegen entsprechenden Geldausgleich einem der Nachbarn zugerechnet - das kann u.U. auch Staatsforst sein.

Frag doch einfach mal beim Verkäufer nach, wie das da geregelt ist.

salü
Anke

von Karin(YCH) am 25. Juni 2002 07:54


: Die Genossenschaft verpachtet und Du bekommst anteilig Dein Geld, ausserdem hast Du Stimmrecht bei der Genossenschaft. Als Verpächter kennst Du aber "Deinen" Jäger, er kennt Dich und Deinen Hund und wird sich wohl schwer hüten, diesen zu belästigen - allerdings solltest auch Du Rücksicht nehmen und den Hund nicht streunen lassen.
:
Hallo Anke,
danke für Deine Auskünfte. Jetzt weiß ich zumindest schon mal ein bißchen was. Natürlich lasse ich meinen Hund nicht streunen, meiner läuft im Wald an der Leine. Aber ich bin z.B. mit einer RH-Staffel befreundet und dachte auch, ich könnte ein Übungsgebiet zur Verfügung stellen?
Muss da dann diese Jagdgenossenschaft ihr Einverständnis geben?

Freundlicher Gruß
Karin

von Anke + Rico(YCH) am 25. Juni 2002 16:21

Hi,

wenn die Übung nur in Deinen 11ha stattfindet mußt Du Dich wahrscheinlich nur mit Deinem Jäger auseinandersetzen. Wenn Du an die Leute ran tritts wäre es bestimmt nicht schlecht, Bescheinigungen anderer Pächter oder Forstämter zu haben, die schon RH-Übungen bei sich hatten und positive oder vielleicht besser gesagt, keine negativen Erfahrungen damit hatten.

salü
Anke

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