Soll ich Anzeige erstatten? :: Was sonst nirgends passt

Soll ich Anzeige erstatten?

von Frank Grelle(YCH) am 01. Februar 2001 18:58

Hi Merlino!

Zeugen hast Du ja keine!
Da ist das ganze natürlich schon wieder sehr schwer.
Also ich würde morgen mit der Polizei sprechen. Je nachdem ob die Polizei das als verfolgenswert hält, würde ich mit ihnen vereinbaren sie anzurufen wenn Du diesen Fall wieder beobachtest.

Nur so eine Anzeige ohne Zeugen zu machen halte ich für Zwecklos!

Ich könnte allerdings auch nicht wegsehen!

Grüße in der Hoffnung auf interessierte Polizisten
frank

von Merlino(YCH) am 01. Februar 2001 19:01

hallo, Ingrid!

den TSV kann man hier leider komplett abhaken.
ich hatte schon mit einer Polizistin telefoniert, und die war durchaus nicht unwillig, das aufzunehmen.

so wie diese Leute die Flucht ergriffen haben, werden sie bestimmt nicht mehr aufkreuzen. und daß ich mir die Autonummer gemerkt habe, haben sie auch mitbekommen :-)

viele Grüsse
Merlino

von Susi & Co.(YCH) am 01. Februar 2001 20:23

Hallo Ingrid,

: wie wäre es mit einer Anzeige beim TSV? Ich weiss nicht ob die Polizei oder das OA da viel machen können. Aber ein TSV müsste doch eingreifen?

Schön wärs, wenn das so einfach wäre!

Ich bin selber im Tierschutz und oft rufen Leute an, die Fälle anzeigen, und die sagen dann immer "Da müßt ihr was machen, der Hund muß den Leuten weggenommen werden!"

Wäre super, wenn das die Leute von den Tierschutzvereinen machen könnten!

Die Realität sieht leider anders aus! Die Tierschutzvereine haben genausowenig Möglichkeiten wie jeder andere Privatmensch. Wir können uns die Sache anschauen, mit den Leuten reden (bringt meistens nichts!) und müssen uns dann an die Polizei (bringt meistens genauso wenig, die fühlen sich meistens nicht zuständig) und an das zuständige Veterinäramt wenden. Die hätten zwar Möglichkeiten einzugreifen und Auflagen zur Haltung zu erteilen, tun das aber in den seltensten Fällen (und wenn, dann prüfen sie nur selten nach, ob die Auflagen auch erfüllt wurden). Da muß schon wirklich die "Kacke am dampfen" sein.

Wenn es nach uns ginge, hätten viele sog. "Tierfreunde" ihre Tiere nicht mehr! Und der arme Hund im Kofferraum ist bestimmt kein Fall, wo die Herren Beamten den Hintern hochbringen. So traurig wie das ist.

Uns hat man schon vom Hof geschmissen (junger Hund wurde fast nur im Schweinestall gehalten, und bekam auch das gleiche Futter, war total verängstigt und dreckig). Wir haben Anzeige beim Veterinäramt gemacht, und der Veterinär hat dann gesagt, der Hund wäre in einem guten Ernährungszustand (wieder was gelernt, Schweinefutter macht fett!)und damit war die Sache dann für Ihn erledigt.

Es ist schon oft frustrierend, aber wir machen trotzdem weiter!

Viele Grüße

Susi & Co.

von Mina(YCH) am 01. Februar 2001 20:48

Hallo Merlino,
im Tierschutzgesetz steht auch nichts davon drin, dass es verboten ist, einen Hund im geschlossenen Auto in praller Sonne stehen zu lassen. Trotzdem bist du in so einem Fall bemächtigt, die Scheibe einzuschlagen, den Hund zu retten und die Polizei zu alarmieren.
Gut, hierbei geht es akut um Leben und Tod des Tieres. Doch der Transport in einem dunklen Kofferraum für einen Hund kann nicht im Sinne es Tierschutzes sein, da muss einer der seltsam formulierten Absätze schon greifen. Auf alle Fälle passt der Geschehene in den allgemeinen Paragraphen 2:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden
zugefügt werden,

3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Mina

von Fred(YCH) am 02. Februar 2001 08:31

: Hallo Sabine,
:
Wer sich einen Schäferhund kauft, will in der Regel auch einen folgsamen Hund haben.

Soll das ein Witz von Dir sein? Nach Merlinos Beschreibung handelt es sich dabei um ein Prestigeobjekt. Am besten fertig erzogen aus dem Katalog, bei Nichtgefallen Umtausch. Die Tochter unserer Nachbarn hatte auch ein solches Prestigeobket. Anfangs war alles toll, ein bildschöner Welpe mit einem Stammbaum, so lang wie von Frankfurt nach Kassel. Schiß überall hin, keiner wurde mit ihm fertig. Kam immer nur kurz auf eine Zigarettenpause auf die Straße, niemals bei schlechtem Wetter, schon gar nicht in den Wald - hätte sich ja und vor allem sie, schmutzig machen können. Später stellte man fest, daß so ein Hund haart und auch mal krank ist. Jetzt ist er ca. 2 Jahre alt, hat sich prächtig entwickelt, noch immer ein Bild von einem Hund. Seit einem halben Jahr habe ich ihn nicht mehr gesehen, bei den Besuchen vom Töchterlein. Auf meine Nachfrage: ja, sie hat den Hund ABGESCHAFFT (auf Nachfrage wurde dies nicht konkretisiert), weil sie ja so allergisch reagiert. Nach ZWEI Jahren?
Merlino soll Anzeige erstatten. Wenn der Hund Glück hat, landet er mal irgendwann im Tierheim, dort findet sich dann vielleicht endlich jemand, der ihm ein gutes und hundegereichtes Zuhause bieten kann.

von Sabine S.(YCH) am 02. Februar 2001 10:25

Hallo Fred,

Im Gegensatz zu Dir habe ich den Glauben an die Menschheit noch nicht ganz verloren.
Außerdem glaube ich nicht, daß der Hund den Leuten weggenommen werden kann, "nur" weil sie ihn im Kofferraum transportieren und ihn nicht oder falsch erziehen. Leider ist es bei uns nicht verboten, sich einen Hund als Prestigeobjekt zu halten.
Die Rechtssprechung versteht unter artgerechter Haltung etwas anderes als die, die hier im Forum schreiben. Traurig aber wahr.
Ich brauche hier bei uns bei den "Erziehungsexperten" im örtlichen SV nur 10 Minuten über den Zaun beim "Training" zuzusehen und mir rollen sich die Fußnägel hoch. Da siehst du ganz andere Dinger als das, was Merlino beschrieben hat. Glaubst du, daß das bei der Polzei oder beim Tierschutzverein mehr als ein Schulterzucken hervorruft?

Grüße von Sabine S.

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