Jagdpächter :: Was sonst nirgends passt

Jagdpächter

von Antje(YCH) am 10. April 2003 12:58

Hallo Pat,

was ein Forstbeamter alles darf stand für mich nicht zur Debatte, sondern die Definition "Jäger" etc. (Er darf mehr als ein Jagdpächter, z.B. Dich "sicherstellen", was bei einen Jagdpächter Freiheitsberaubung wäre).

Viele Grüße

Antje

von Antje(YCH) am 10. April 2003 13:00

Hallo Andrea,

: Der gut ist wohl Frührenter oder Renter der fährt den ganzen Tag durch
: den Wald und sein Hundi sitzt immer hinten drin.
: Der Forstbeamt ist der nette

So rum ist es meistens... :-)))

Der unterbeschäftigte Frührentner kann Dir gar nix, der geht lediglich seiner Erholung nach, so wie Du wenn Du im Wald spazieren gehst.

Viele Grüße

Antje

von Pat1(YCH) am 10. April 2003 13:32

hei
das ist mir aber das neueste,daß ein jäger/jagdbevollm. mich sicherstellen darf:-)
seit wann denn das?
neugiergruss pat

von Anke + Rico(YCH) am 10. April 2003 16:15

Hi,

ich glaub sie meinte den Forstbeamten in seinem Revier....

salü
Anke

P.S.: funzt Deine e-mail Addi noch?

von Frieda(YCH) am 10. April 2003 16:28

Hallo,

wozu sollte jemand die Steuermarke sehen wollen? Du brauchst niemanden die Steuermarke zu zeigen.

Liebe Grüße Frieda




von Antje(YCH) am 10. April 2003 20:39

Hallo Pat,

der Forstbeamte, nicht der Jagdpächter. Der darf Dich z.B. "festsetzen", wenn Du den T--atbestand des Wilderns erfüllst. Der Jagdpächter darf Dich nur anzeigen.

Viele Grüße

Antje

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