wann können sie einem den Hund wegnehmen :: Hund + Umwelt

wann können sie einem den Hund wegnehmen

von Manuela mit Justin(YCH) am 02. April 2001 07:31


liebe Hundefreunde,
ich schreib wieder für meine Freundin, die auf euren Erfahrungsschatz angewiesen ist.

Es ist so, dass sie eine super schwierige Hündin aus dem Tierheim hat. In den letzten zwei Jahren hat sie durch ganz viel Liebe und Verständnis die Hündin - Luna - so weit hinbekommen, dass es im Alltag nicht mehr zu größeren Problemen kam. Jetzt hat meine Freundin ein Baby bekommen und alle Macken (Leute anspringen, schnappen, andere Hunde anfallen und diese auch beißen, wenn es möglich wär) sind wieder da. Jetzt haben wir ja schon rausgefunden, dass das wahrscheinlich am Baby liegt, dass sie verteidigen will.
Das Problem aber konkret: Gestern beim Rausgehen hat sie nach einer Frau geschnappt, die im selben Haus wohnt. Es ist nichts passiert, weil Luna immer einen Maulkorb trägt, seit sie sich so abartig benimmt. Die Frau ist trotzdem total ausgerastet und hat gedroht, dass sie was gegen den Hund unternehmen wird.
Laut Mietvertrag besteht eine Tierhaltegenehmigung, natürlich jederzeit auf Widerruf. Der Wohnblock ist sozial gefördert, vielleicht macht das auch etwas aus?! Ach ja und die beiden wohnen in München.
Wer hat damit Erfahrung? Wann kann ein Hund weggenommen werden? Was muss da vorfallen? Wenn er permanent einen Maulkorb trägt und an der Leine ist zu Hause, zählt das??
Vielen lieben Dank für Erfahrungen.


von Amelie(YCH) am 02. April 2001 08:34

Hallo !
Ich kann Dir nur etwas zu der Tierhaltungsgenehmigung im Miethaus sagen. Du schreibst, daß Deine Freundin eine Genehmigung für diesen Hund besitzt. Daraus entnehme ich, daß es keine generelle Hundehaltungserlaubnis gibt, sondern der Vermieter für das jeweilige Tier eine Genehmigung erteilt. Es ist sein Recht, im Einzelfall zu entscheiden (anders, als wenn eine generelle Erlaubnis vorliegt). Die Erlaubnis wird i.A. unter der Voraussetzung erteilt, daß dieser Hund die Mitbewohner nicht beeinträchtigt. Also nicht pausenlos kläfft, nicht das Grundstück verunreinigt usw. Wenn jetzt ein Mitmieter Angst vor dem Hund hat (z.B., weil dieser ihn anspringt oder so) und sich deshalb an den Vermieter wendet, hat der Vermieter das Recht, die Genehmigung zurückzunehmen. Z.B. ist mal trotz bereits vorhandener anderer Hunde ein Dobermann nicht genehmigt worden, weil Mitbewohner Angst vor diesem Hund hatten. Da reicht auch ein Maulkorb nicht unbedingt, weil Angst ein subjektives Gefühl ist. Liebe Grüße, Amelie

von Manuela(YCH) am 03. April 2001 08:43

:Liebe Amelie,
hab mich noch mal erkundigt. In diesem Haus ist es so, dass es grundsätzlich eine Erlaubnis zur Tierhaltung gibt, die aber entzogen werden kann. Aus deinen Schilderungen entnehme ich, dass das für meine Freundin also die "bessere" Variante ist und es in ihrem Fall nicht ganz so einfach ist, ihr den Hund wegzunehmen.

Der Frau ist auch überhaupt nichts passiert, sie wurde noch nicht mal schmutzig, sondern hat sich einfach erschreckt. Wie gesagt, Luna hatte auch einen Maulkorb, da kann ja sowieso nichts passieren.

Vielen Dank auf jeden Fall!!

von Amelie(YCH) am 03. April 2001 09:03

Hi!
Also nochmal genau erklärt : wenn die Hundehaltung im Mietvetrag erlaubt wird, ohne daß bestimmt Auflagen daran geknüpft werden, müssen schon schwerwiegendere Vergehen vorliegen, um die Genehmigung zurückzuziehen. Also z.B. mehrfach bedrohliches anbellen, ständiges Verschmutzen des Treppenhauses oder schlimmeres. Wenn eine Genehmigung vorliegt, in der gleichzeitig geschrieben steht, daß der Hund gehalten werden darf unter der Voraussetzung, daß er Mitbewohner nicht belästigt durch kläffen, anbellen usw., dann hat der Vermieter seine Widerspruchsklausel dort gleicht mit 'reingeschrieben und kann auch schneller handeln. Normalerweise reicht aber ein einmaliges Vergehen nicht aus, dafür gibt es dann erstmal eine Abmahnung vom Vermieter (es sei denn, der Hund hat gebissen oder so, also etwas richtig schlimmes). Es kommt aber immer auch auf den jeweiligen Richter an. An Stelle Deiner Freundin würde ich mich bei der Frau entschuldigen und zusehen, daß sie den Hund wirklich perfekt im Griff hat und er eben nicht mehr die Frau anbellt. Mir hat übrigens auch immer sehr geholfen, den Leuten zu erzählen, daß er aus dem Tierheim ist und z.B. im Treppenhaus sich schnell erschrickt und dann mal bellt, denn man weiß ja nie, wie die Vorbesitzer den Hund mißhandelt haben , aber er hat schon sooo tolle Fortschritte gemacht (ev. Hundeschule ?)...blabla. Eben etwas auf die Verständnis-Tränendrüse drücken, bei uns half das immer :-)). Gut ist auch, wenn die Leute wissen, wie der Hund heiß, wie alt, woher usw., dann haben sie das Gefühl, sie wissen Bescheid - und was man kennt, ist gleich viel weniger bedrohlich. Liebe Grüße, Amelie

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