von Urmel(YCH) am 11. Juli 1999 18:30
: : Hallo,
: : wir möchten gerne nächstes Jahr Urlaub mit Wohnmobil (2 Familien, jede mit Hund)
: : in Norwegen machen.
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: Antwort:
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: Seit 1. Mai 1994 ist kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Das erforderliche Antragsformular kann über die norwegischen Vertretungen angefordert werden. Der Antrag muß an folgende Adresse gesandt werden:
: Statens dyrehelsetilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo, Tel: 0047-22241940, Fax: 0047-22241945.
: Hunde müssen bei der Einreise mindestens 7 Monate alt sein. Neben einer Identitätskennung (Tätowierung am Ohr oder Micro-Chip), die vor der geforderten Impfung gegen Tollwut vorzunehmen ist, wird eine Blutprobe zur Kontrolle der Imunität gegen Tollwut verlangt (Tierarzt). Höchstens 10 Tage vor der Einreise müssen Hunde vom Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt worden sein. Die Behandlung mit Praziquantal muß vom Tierarzt bestätigt und bei der Einreise nachgewiesen werden. Die geforderte amtstierärztliche Gesundheitsuntersuchung darf ebenfalls nicht länger als 10 Tage vor der Einreise zurückliegen (Gemeinde- oder Stadtverwaltung). Das offizielle Formblatt für dieses Gesundheitsattest wird dem Antragsteller zusammen mit der Einfuhrerlaubnis zurückgesandt.
: Für Hunde wird eine Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe vorgeschrieben (Standardimpfung). Zu beachten ist, daß die Tollwutimpfung im Verlauf des letzten Jahres vor der Einreise erfolgt ist und die Blutuntersuchung frühestens 4 Monate nach der Tollwutimpfung vorzunehmen ist, wenn vorher noch nie eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde. Bei nachfolgenden Blutuntersuchungen und dann jährlich wiederholter Tollwutimpfung ist bei Hunden eine Wartezeit von einem Monat zwischen Impfung und Blutuntersuchung ausreichend. Die Blutuntersuchung muß von einer anerkannten Untersuchungsstelle durchgeführt werden. In Deutschland ist dies die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere:
: WHO Tollwutzentrum
: Paul-Ehrlich-Str. 28
: 72076 Tübingen
: Das Ergebnis ist jedoch nur bis zur nächsten fälligen Tollwutimpfung gültig. Die norwegischen Zollbehörden kontrollieren bei der Einreise die Identität des Tieres, das Gesundheitsattest, sowie die Gültigkeit der Einfuhrgenehmigung. Der Impfpaß, das Attest, die Einfuhrgenehmigung und das Ergebnis der Blutuntersuchung müssen deshalb im Original mitgeführt werden. Sind alle Bedingungen erfüllt und die Einfuhrgenehmigung nach Norwegen erteilt, ist auch die Einreise nach Schweden gestattet.
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: Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Hoechst Roussel Vet, "Mit Hund und Katze unterwegs", Stand: Januar 1997.
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: Viel Vergnügen und Grüße
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: Henning
Hallo !
Ich war Mai 99 in Norwegen mit meinem Berner. Die Einreisevorschriften haben sich im Oktober 98 nochmals vereinfacht.
Am besten die Dokumente bei der Norwegischen Botschaft in Bonn anfordern.. Es ist überhaupt kein Problem mehr, den Hund mitzunehmen.
Die Änderungen ganz grob mal im Überblick:
Der Hund muss mind. 7 Monate alt sein. Das Tier muss durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein; eine Tollwutimpfung wie von Henning beschrieben ist unabkömmlich, zumal wird durch eine Blutentnahme der Titer bestimmt. Das Gesundheitsattest muß nicht mehr vom Amtstierarzt, sondern kann von einem allg. Tierarzt bescheinigt werden. Entwurmung gegen den Fuchsbandwurm ist ein MUSS. Innerhalb von 10 Tagen nach Grenzübergang muss das Tier bei einem norwegischen Tierarzt nochmals gegen den Fuchsbandwurm entwurmt werden. Dieser bescheinigt dies mit einem Stempel auf den Einreisepapieren.
Ich muss allerdings dazu sagen, daß das überhaupt kein Problem in Norwegen war. Im Gegenteil, die Leute waren alle sehr positiv eingestellt....
Viel Spaß!
Urmel