von Amelie(YCH) am 17. März 2000 09:05
Hallo, Betsy!
Du stehst auf jeden Fall juristisch auf der schlechteren Seite. Prinzipiell ist es so, daß, wenn Hundehaltung verboten ist (und das ist wichtig ! Wenn generell Tierhaltung untersagt ist, wird dem von den meisten Dt.Gerichten nicht stattgegeben, weil sich das auch auf den Goldfisch beziehen würde. Wenn da aber steht, daß z.B. Hunde - und Katzenhaltung verboten ist, mußt Du Dich daran halten)), haben die meisten Dt.Gerichte bisher entschieden, daß ein Hund als genehmigt gilt, wenn er trotz Verbot , dem Vermieter jedoch bekannt, ca. 3 Monate geduldet wurde. Inziwschen haben aber einige Gerichte anders entschieden, die Amtsgerichte folgen leider auch nicht mehr immer den Rechtsprechungsvorgaben der Landgerichte, weil die Hundefeindlichkeit so zugenommen hat. Demnach gibt es Amtsgerichtsurteile, nach denen der Hund bei Hundehaltungsverbot und trotz Wissen des Vermieters nach einiger Zeit wieder abgeschafft werden mußte. Die Richter argumentierten, daß das Verbot dem Tierhalter ja bei Abschluß des Mietvertrages bekannt war und er deshalb die Wohnung gar nicht erst hätte nehmen brauchen. Auf der sicheren Seite stehst Du nur, wenn - der Idealfall- Hundehaltung ausdrücklich genehmigt ist, oder wenn Du -wie bei uns- für jedes Tier individuell (also nicht übetragbar) eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bekommen kannst. Allerdings steht es dem Vermieter frei, z.B. den Pudel der Nachbarin zu genehmigen, Deinen Retriever aber nicht. Genauso kann er bei Klagen der Nachbarn (z.B. die haben Angst im Treppenhaus vor einem großen Hund, oder er trampelt immer alle Blumen im Vorgarten platt usw.) diese Genehmigung zurückziehen. Auch wenn um Dich herum 20 Hunde seit längerem wohnen, gilt dieser Gleichstellungsgrundsatz inzwischen leider nicht mehr zwingend. Ich nehme an, daß Du Deine Hund ja nicht im Treppenhaus bürsten wirst, daher scheint mir die Argumentation Deiner Nachbarn nur ein vorgeschobener Grund zu sein. Du hast nur die Möglichkeit, Dich irgendwie mit wenigstens einem Teil Deiner Nachbarn anzufreunden, oder an´ber zu versuchen, eine Ausnahmegenehmigung für Deinen Hud zu bekommen. Wenn das nicht gelingt, wirst Du Dir wahrscheinlich früher oder später eine neue Wohnung suchen müssen. Falls Du es auf eine Klage ankommen lassen willst (wie gesagt, schlechte Chancen, wenn die Hudnehaltung bereits bei Unterschreiben des Mietvertrages bekannt war), könntest Du nur darauf spekulieren, einen hundefreundlichen Richter zu bekommen. Liebe Grüße, Amelie