von tina(YCH) am 14. Oktober 2000 20:56
Dies soll ein Verhaltenstest sein, der im Grunde auf der Begleithundeprüfung aufbaut, jedoch mit kleinern realistischeren Prüfungseinlagen wie z.B. Jogger, Fahrradfahrer und Autos gekoppelt wird (habe ich schon immer an der Begleithundeprüfung vermißt). Da man bestrebt ist das alles in Zusammenarbeit mit dem VDH durchzuführen, hat der VDH bereits reagiert und seine Begleithundeprüfung dahingehend modifiziert.
Hallöchen!
Das war schon immer Bestandteil der BH-Prüfung, selbst als diese noch keine Zugangsvoraussetzung für weiteren Hundesport war. Wo schaust Du Dir eigentlich Prüfungen an? Ich kann Dir das an der PO von 1991 gern belegen.
Das ist zumindest mein Kenntnisstand, da ein von uns vermittelter Rotti diese "neue" Begleithundeprüfung erfolgreich gemeistert hat und somit unmittelbar von der Maulkorbpflicht befreit ist. Die Kosten für diesen Verhaltenstest sollen bei ca. 150 DM liegen.
Die BH nach "Augsburger Modell" kann in jeder SV-Ortsgruppe gegen eine Prüfungsgebühr von 15-25 DM abgelegt werden.
Was sehr wichtig ist, ist daß dieser Verhaltenstest mehrfach durchgeführt werden kann. D.h. wenn die Prüfer (beamt. Tierarzt + Sachv.) mit dem Prüfungsergebnis nicht zufrieden sind, bleiben die Auflagen laut LHV bestehen und es wird dem Hundehalter eine Hundekurs auferlegt.
Wo genau steht, dass diese Prüfung ein Verhaltenstest sein soll? Der Wesenstest für Anlage1 Hunde wird durch die BH nicht hinfällig, nur für die Rassen der Anlage 2.
: Hunde sollen erst ab einem Mindestalter von 15 Monaten geprüft werden.
Gilt für den Wesenstest.
Wenn wärend dieser Zeit eine angefangene Begleithundeausbildung nachgewiesen wird, soll eine befristete Anlein- und Maulkorbbefreiung möglich sein. Wenn du einen reinrassigen Welpen aus einer z.B. VDH Zucht hast, d.h. die Elterntiere bereits zuchttauglich und damit "geprüft" sind, kann ebenfalls eine befristete Anlein- und Maulkorbbefreiung erteilt werden.
Kann, muss aber nicht. Hängt von Laune und Tierliebe der zuständigen Beamten ab.
: Diese Hunde sollen mit einer grünen Plakette am Halsband gekennzeicnet werden, worauf die Chip-Nr., der Name und die Adresse des Halters vermerkt sind.
: Ich hoffe das hat noch ein bischen weitergeholfen. Diese Informationen entstammen z.T. der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landeshundeverordnung (Entwurf), die ca. 40 Seiten umfaßt.
Ich glaube die Frage war eher nach einem genauen Ablauf dieser Prüfung da. Ich finde das lieb von Dir, den Text zu interpretieren, allerdings fehlt in so manchen Äußerungen genaues Wissen (z.B. BH) und zu allem, was die VV betrifft, hättest Du auch den Link hineinstellen können.
Wenn dies ein Irrtum ist, bitte ich im Voraus um Entschuldigung, aber versuchst Du zufällig, Kundschaft für eine private Hundeschule zu finden? Weil Prüfungsordnungen des VDH oder der FCI sind Dir nicht so ganz geläufig.
tina