Hundeführerschein :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeführerschein

von susanna(YCH) am 14. Oktober 2000 17:39

: Hallo Susanna
: Ich lebe in NRW, und bei uns muß man als Besitzer eines Hundes, der über 40cm hoch und schwerer als 20kg ist bald einen Hundeführerschein machen. Wo lebst Du, habt ihr noch keine ähnlichen Gesetze?
:
: Gruss Gudu

Hamburg, es sind aber 16 Verordnungen, da kann man nicht alles behalten, nur wenn man hier postet sollte man vielleicht auch immer das Bundesland angeben, damit der andere weiß worum es geht.
Wir brauchen keinen Führerschein, wir brauchen eine Erlaubnis zur Haltung mit Hilfe eines Wesenstestes, dies gilt aber nur für die Kat. 2 Hunde. Die anderen sollen keine Erlaubnis erhalten, dann hat man Zeit 14 Tage, diese Hunde bei der zust. Behörde abzugeben.

Gruß susanna

von Sven Schnitzer(YCH) am 14. Oktober 2000 18:57

Hallo Gudu,
das freut mich zu hören, daß du mit deiner Hündin so erfolgreich bist.
Bzgl. eines Hundeführerscheins mußt du dir dann keine Sorgen machen.
Auf deine Frage zu antworten.
Nein ich habe keine Hundeschule. Ich bin aktives Mitglied in einem Tierschutzverein, zusätzlich auch Vorstandsmitglied bzw. Gründungsmitglied und daher mit vielen verschiedenen Ereignissen konfrontiert. Siehe auch im Katzenforum unter Katzenquäler.
Wenn du weiteres Wissen möchtes, einfach melden.
Grüße
Sven (Tierhilfe Jülich und Umgebung e.V.)

von tina(YCH) am 14. Oktober 2000 20:40

Ich komme aus NRW, und hier wird man bald ohne einen HF nicht mehr auskommen, nur scheint es da noch keinen endgültigen Entwurf für zu geben, wie ich aus der Antwort von Sven entnehmen kann.

Hallo Gudu!

Die VV besagen, dass eine abgelegte Begleithundprüfung ausreichen wird. Ob die Kommune dann einen Hund aus der Anlage 2 zusätzlich zum Wesenstest antreten lässt, bleibt ihr überlassen. Im Sinne der Kostendämpfung eher unwahrscheinlich.

Nur wie ein Sachkundenachweis für zukünftige Großhundebesitzer aussehen soll, ist mir immer noch ein Rätsel, denn für den Hundeführerschein muss man ja einen Hund erst einmal besitzen.

Glück für die, die volljährig und bereits Hundebesitzer sind.

tina

von tina(YCH) am 14. Oktober 2000 20:56

Dies soll ein Verhaltenstest sein, der im Grunde auf der Begleithundeprüfung aufbaut, jedoch mit kleinern realistischeren Prüfungseinlagen wie z.B. Jogger, Fahrradfahrer und Autos gekoppelt wird (habe ich schon immer an der Begleithundeprüfung vermißt). Da man bestrebt ist das alles in Zusammenarbeit mit dem VDH durchzuführen, hat der VDH bereits reagiert und seine Begleithundeprüfung dahingehend modifiziert.

Hallöchen!

Das war schon immer Bestandteil der BH-Prüfung, selbst als diese noch keine Zugangsvoraussetzung für weiteren Hundesport war. Wo schaust Du Dir eigentlich Prüfungen an? Ich kann Dir das an der PO von 1991 gern belegen.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand, da ein von uns vermittelter Rotti diese "neue" Begleithundeprüfung erfolgreich gemeistert hat und somit unmittelbar von der Maulkorbpflicht befreit ist. Die Kosten für diesen Verhaltenstest sollen bei ca. 150 DM liegen.

Die BH nach "Augsburger Modell" kann in jeder SV-Ortsgruppe gegen eine Prüfungsgebühr von 15-25 DM abgelegt werden.

Was sehr wichtig ist, ist daß dieser Verhaltenstest mehrfach durchgeführt werden kann. D.h. wenn die Prüfer (beamt. Tierarzt + Sachv.) mit dem Prüfungsergebnis nicht zufrieden sind, bleiben die Auflagen laut LHV bestehen und es wird dem Hundehalter eine Hundekurs auferlegt.

Wo genau steht, dass diese Prüfung ein Verhaltenstest sein soll? Der Wesenstest für Anlage1 Hunde wird durch die BH nicht hinfällig, nur für die Rassen der Anlage 2.

: Hunde sollen erst ab einem Mindestalter von 15 Monaten geprüft werden.

Gilt für den Wesenstest.

Wenn wärend dieser Zeit eine angefangene Begleithundeausbildung nachgewiesen wird, soll eine befristete Anlein- und Maulkorbbefreiung möglich sein. Wenn du einen reinrassigen Welpen aus einer z.B. VDH Zucht hast, d.h. die Elterntiere bereits zuchttauglich und damit "geprüft" sind, kann ebenfalls eine befristete Anlein- und Maulkorbbefreiung erteilt werden.

Kann, muss aber nicht. Hängt von Laune und Tierliebe der zuständigen Beamten ab.

: Diese Hunde sollen mit einer grünen Plakette am Halsband gekennzeicnet werden, worauf die Chip-Nr., der Name und die Adresse des Halters vermerkt sind.
: Ich hoffe das hat noch ein bischen weitergeholfen. Diese Informationen entstammen z.T. der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landeshundeverordnung (Entwurf), die ca. 40 Seiten umfaßt.

Ich glaube die Frage war eher nach einem genauen Ablauf dieser Prüfung da. Ich finde das lieb von Dir, den Text zu interpretieren, allerdings fehlt in so manchen Äußerungen genaues Wissen (z.B. BH) und zu allem, was die VV betrifft, hättest Du auch den Link hineinstellen können.

Wenn dies ein Irrtum ist, bitte ich im Voraus um Entschuldigung, aber versuchst Du zufällig, Kundschaft für eine private Hundeschule zu finden? Weil Prüfungsordnungen des VDH oder der FCI sind Dir nicht so ganz geläufig.

tina

von Sven Schnitzer(YCH) am 15. Oktober 2000 13:44

Hallo Tina,
lies dir bitte mal alle Meldungen zu diesem Thema durch, dann wirst du erkennen, daß dies ein Versuch war prognostizierte Lösungen darzustellen und mehr nicht. Vor allem für alle Hundesportler wie Gugu einer ist.
MfG
Sven (Tierhilfe Jülich und Umegbung e.V.)

von Gudu(YCH) am 15. Oktober 2000 19:31

nur wenn man hier postet sollte man vielleicht auch immer das Bundesland angeben, damit der andere weiß worum es geht.

Hallo Susanna,
tut mir leid, als ich Deine Antwort laß, war mir klar, daß ich das Bundesland vergessen hatte. Ich bin noch ein Frischling im Internet und habe an die grenzüberschreitende Komunikation nicht gedacht.
Gruss Gudu

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