Bin ich wirklich mitschuldig? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Bin ich wirklich mitschuldig?

von Me & Bär(YCH) am 24. September 2002 09:54

:
: Hallo Anette,

melde den Vorgang genau so wie hier bei Deiner Versicherung und bitte um die Abwehr unberechtigter Forderungen (das ist der genaue fachliche Ausdruck dafür ;-))).

Dann setzt sich die Hundehalterhaftpflicht mit dem Fall auseinander und wird NICHT MEHR bezahlen, als auch notwendig ist! Ich sehe hier sicher keine hälftige Schuld bei Dir, schon gar nicht an dem Sturz des Radfahrers, da hier klar auszumachen ist, WELCHER Hund am Sturz beteiligt war! Wenn Dich ein Mitverschulden trifft, dann indem Du Deinen Hund nicht zu Dir gerufen hast, aber laß das den Sachbearbeiter Deiner Versicherung klären - die haben damit Erfahrung... Wichtig ist nur, dass Du klar zu verstehen gibst, dass Du nur eine Übernahme der berechtigten Forderungen wünscht (deshalb auch o. g. Formulierung).

Liebe Grüße,
Me & Bär

von Anette G.(YCH) am 24. September 2002 11:42

Hallo zusammen,

Danke ersmal für Eure Antworten und Tips.
Ich habe für heute nachmittag einen Termin bei meiner Versicherung gamacht, da wird sich das ganze hoffentlich klären lassen.

Interessieren würde mich noch wie hättet Ihr in so einem Moment reagiert, wie geht Ihr mit solchen Hundehaltern um und was hättet Ihr getan um Euren Hund in so einer Situation zu schützen?
Ich will ja auch nicht überreagieren falls sowas ähnliches nochmal passiert aber das war schon eine extrem unangenehme Situation.

Viele Grüße, Anette G.

von Anwalt(YCH) am 19. Oktober 2002 16:32

Hi,
wie so üblich in diesem Forum antworten die meisten hier nur so der Nase nach, obwohl sie rechtlich null Ahnung haben.

Es ist richtig, dass für den Schadenersatz (Schmerzensgeld, Arztkosten, Verdienstausfall etc.) die Versicherungen aufkommen. Die werden das untereinander schon regeln.

Du sagst, dass der Radfahrer Anzeige erstattet hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass er dies bei der Polizei getan hat. Da hier der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt ist (von wem der beiden Hundebesitzer sei dahingstellt), wird die Polizei ermitteln und der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorlegen müssen. Da es sich bei der Fahrl. Körperverletzung um ein Antragsdelikt handelt, wird die Straftat in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn es besteht ein öffentliches Interesse an einer Verfolgung.

Je nach Sachbearbeiter und und Örtlichkeit (Stadt, Bundesland) wird zudem eine Bericht über die beteiligten Hunde dem zuständigen Ordnungsamt übersandt. Hierzu kann ggbf. ein Veterinär zur Überprüfung der Hunde auf ihre Gefährlichkeit hinzugezogen werden.

Grüße
Anwalt


von Thomas(YCH) am 11. November 2002 10:00

Hallo Me,
: melde den Vorgang genau so wie hier bei Deiner Versicherung und bitte um die Abwehr unberechtigter Forderungen (das ist der genaue fachliche Ausdruck dafür ;-))).

ist nicht notwendig, macht die Versicherung automatisch.

:
: Dann setzt sich die Hundehalterhaftpflicht mit dem Fall auseinander und wird NICHT MEHR bezahlen, als auch notwendig ist!

Versicherungen zahlen nie mehr als unbedingt notwendig :-)

Gruß Thomas

von Thomas(YCH) am 11. November 2002 10:02

Hallo Anwalt

: wie so üblich in diesem Forum antworten die meisten hier nur so der Nase nach, obwohl sie rechtlich null Ahnung haben.

das machen die meisten hier nicht nur bei rechtlichen Fragen :-)

Gruß Thomas

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