Wo genau Verbot Ausbildung" / E-Gerät ?" :: Was sonst nirgends passt

Wo genau Verbot Ausbildung" / E-Gerät ?"

von Heike, Kimba & Aaron(YCH) am 29. September 1999 19:57

Hallo Sassa,

: Bei dem Geschehen, was ich ringsum erlebe, habe ich den Eindruck,
: daß ein Verbot des Teletaktgerätes zum Zwecke der Hundeausbildung
: TOTAL IGNORIERT wird!

Da hast Du vollkommen recht. Mir erzählte ein Bekannter ganz stolz das sie im Verein bei einem Malinois der lieber einer Spur Hasen nachschnüffelte als seine Fährte zu machen das Teletakt angewendet haben.
Ich sagte das ist verboten. Na und, hat ja niemand gesehen und es hat gewirkt. Die fanden das ganz toll. Sind wahrscheinlich echte Hundefreunde.

Viele Grüße

Heike, Kimba & Aaron

von andreas(YCH) am 30. September 1999 06:38

Hallo Sassa,

es wird auch jeden Tag gestohlen, geraubt, getötet und damit bestehende Gesetze ignoriert. Ändert aber nichts daran, dass vorerwähnte Handlungen verboten sind.
Der von mir zitierte Wortlauf des aktuellen Tierschutzgesetzes besteht erst seit Mai 1998, da ist noch Aufklärung vonnöten.
Übrigens: das Verfahren bei dem Amtsgericht Jever hatte sein Grundlage noch auf dem alten Tierschutzgesetz, als der Gesetzgeber Geräte zur Stromeinwirkung im Gesetzestext noch gar nicht explizit aufgenommen hatte. Dennoch war das Gericht in Anbetarcht der Verhaltensstörungen des Hundes von einer langanhaltenden Quälerei überzeugt und kam zu der genannten Verurteilung.

Viele grüsse,

andreas

von Anne Böttner(YCH) am 15. Oktober 1999 07:45

Hallo Sassa,
der eindruck, daß das verbot der anwendung ignoriert wird, stimmt,
leider ist es bei uns im verein wieder im umlauf. aus einem anderen
verein bin ich damals sogar, nach großem krach mit dem vorstand aus-
getreten. zu der frage ob es darüber etwas schriftliches gibt folgendes,
der hsv rhein-main (hsvrm) hat im juli an seine mitgliedsverbände ein
rundschreiben herausgeschickt (hängt bei uns im vereinsheim), wo insbesondere darauf hingewiesen wird,
daß diese art der ausbildung verboten ist und die vereine die angezeigte
werden selbst haftbar sind (da ist von bis zum DM 50.000,00 die Rede),
dieses schreiben bezieht sich wiederum auf ein schreiben des deutschen hundsportverbandes.
ich hoffe das ich weiterhelfen konnte.
gruß anne und tim

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