:: Was sonst nirgends passt

Einschläfern u TSchGesetz

von Motte(YCH) am 11. August 1999 11:13

Hallo Pat,

das Verhalten des TSch-Verbandes ist sicherlich nicht gutzuheissen und
Hilfestellungen um den Hund wieder "gesellschaftsfähig" zu machen er-
halten die Besitzer sicherlich in den wenigsten Fällen. Aber die Ver-
antwortung für das Tier liegt immer beim Besitzer und der sollte
soviel Mumm haben sich dieser zu stellen und sie nicht auf andere
abwälzen.

Ich bin der Meinung, dass man nicht immer "Experte" sein muss, um Ent-
scheidungen zu treffen. Oft reicht ein gründliches Überdenken der
Situation hinsichtlich Vermittlungschance, Lebensqualität und nicht
zuletzt der Sicherheit anderen gegenüber.

Was z.B. soll mit einem 4-jährigen Rüden geschehen, der 2 Kinder ins
Gesicht gebissen und schwer verletzt hat und auch einem Erwachsen am
Arm schwere Verletzungen zugefügt hat? Sicherlich gab es für den Hund
Gründe sich so zu verhalten, für die Besitzer kamen die Angriffe aus
"heiterem Himmel".

Motte

Motte

von Pat(YCH) am 11. August 1999 11:25

was genau wolltest du mit deiner meldung denn nun ausdrücken?
für mich war es ein wenig von allem, aber nichts definitives.
gruß pat

von Motte(YCH) am 11. August 1999 12:08

Ich finde es absolut nicht in Ordung, wie sich der dt. TSch Bund verhält.
Allerdings habe sich verständnis dafür, solch einen Hund nicht aufzu-
nehmen, weil man den Besitzer nicht aus seiner Verantwortung nehmen
darf und aus den bereits erwähnten gründen.


von Pat(YCH) am 11. August 1999 14:00

ok, das ist eine meinung.
dann dürfte man aber, wenn man dies konsequent weiterdenkt, auch
keine angebundenen oder ausgesetzten tiere aufnehmen, weil man auch
hier die verantwortung übernimmt.
der halter will das tier genauso loswerden, als wenn er es zum
einschläfern bringt, beide male überträgt er die verantwortung
mit/ohne nennung des namens an andere.
überdies ging es in meiner meldung vordergründig nicht darum, ob
die aufnahme solcher hunde von TH richtig ist, sondern darum,
daß´hier behauptet wird, sie würden auch solche hunde nicht
abweisen, dies aber gängige praxis ist.
würde mich trotzdem auf eine weitere meldung von dir freuen
gruß pat

von Pat(YCH) am 10. August 1999 10:02

nachdem vor kurzem einige meldungen auf das einschläfern des Rottis
eines uns bekannten Popstars auftauchten, und auf eine andere meldung
hin, daß die Einschläferung eines hundes wohl nicht dem TSchG entsprach,
möchte ich dazu gerne noch etwas anmerken.
Die Einschläferung eines hundes ist auch nach dem neuen TSchG rechtmäßig,
sobald die Unversehrtheit eines menschen in frage gestellt wird.
dies kann auch schon nach einem biß und drohen,stellen in frage kommen.
was ich damit sagen will, ist nicht, daß ich den gummi§ gut finde oder
mit der oft verbreiteten art zufrieden bin, wie sich leute ihrer hunde
entledigen, oder daß ich es besser fände, solche tiere ins heim zu geben,
wo sie dann womöglich ewig sitzen.......
nein, daß sind alles themen, die sich als konsequenz ergeben und
eigenständig behandelt werden können.
Mir geht es hierbei um folgendes:
der dtsch.Tierschutzbund hat sich, vielleicht??? in dem bestreben, die
geschichte des og Stars zur eigenen prestigesteigerung zu vereinnahmen,
dazu entschlossen, den behandelnden TA/TÄ anzuzeigen.
O-Ton Apel,Präs.des TSchB: ..." in unseren Tierheimen kommt es niht vor,
daß auch zB solch ein hund nicht angenommen wird. Er wird aufgenommen,
von "Fachpersonal" eingehend begutachtet und dann wird weiter entschieden."
er wollte gerne den Namen des betreffenden tierheimes, um ,wie er meinte,
dafür zu sorgen, daß dies nicht mehr geschehe, FALLS es so gewesen wäre,
was er augenscheinlich jedoch nicht glaubt.
Und wenn, war es gewiß ein Einzelfall.
Nun möchte ich dem Ganzen einen 2.#Einzelfall hinzufügen, womit wir
schon beim Zweizelfall wären, und vielleicht kommen von euch noch ein
Dreizel- und ein Vierzelfall ....?
ein freund hatte einen Rotti, der nicht ordentlich gehalten wurde, aber
dies ist eine andere geschichte und hier nicht relevant. kurz und gut,
besagter rotti biß nach einigen jahren zuerst einen erwachsenen der
familie(nicht grundlos), danach eines der kinder und stellte ein 2.
man rief in 2 TH`s des dtsch.TSchB an . das 1. verwies an das näher-
liegende zuständige, dieses verlautete, solch ein tier würde sowieso
gliech eingeschläfert, aber man erkundige sich oder bespreche sich und
rufe zurück.
nichts geschah, und so entschloß man sich nach geraumer zeit, die der
hund im zwinger zubrachte, das tier einzuschläfern, da man sich nicht
mehr traute, den hund mit den 3 kl kindern in berührung kommen zu lassen.
ich erfuhr das ganze erst aus zufall, als alles schon vorbei war.Nun möchte ich einfach
wissen, ob Herr Apel vielleicht gar nicht weiß, was in seinen TH so
abgeht, oder ob sein Fachpersonal vielleicht gar nicht so fachmännisch
ist (bitte keine Meldungen über Geldknappheit und die Personalfragen,
dies ist mir bekannt,aber niccht die Fragestellung), und was für mich
entscheidend ist, ob man es zulassen kann, die Schuld oder Unschuld ds
herrn bohlen außer acht lassend, daß ein TSchVerband seine eigenen
Unzulänglichkeiten als ruf- und profitfördernd zur schau stellt, sowohl
auf dem Rücken der Kreatur als auch in Abschiebung seiner Verantwortung
an Tierärzte, die man danach nach gutdünken bescheißt, auf deutsch
gesagt.
habt ihr etwas beizusteuern?
Pat


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