Zuständigkeit? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Zuständigkeit?

von Toster & Stan(YCH) am 24. Dezember 2001 01:13

Hallo allerseits,

ich spreche für einige Bürger der Stadt Mainz und habe folgende Frage.
Wer kann uns sagen wie die Zustänigkeit für die Festlegung von Anlagen im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mainz ist??
Auf Anfrage beim Innenministerium von Rheinland-Pfalz wurde mir im Frühjahr 2001 mitgeteilt. daß es sich bei dem Truppenübungsplatz am großen Sand nicht um eine Anlage in diesem Sinne handelt und keine generelle Anleinpflicht besteht. Nund wurden jedoch am vergangenen Samstag, den 22.12.2001 mehrere Hundeführer/innen vom Ordnungsamt mit einem Strafgeld in Höhe von DM 20,- belegt. Wir zeigten das Schreiben des Ministeriums vor, jedoch wurde gesagt.....wir entscheiden wo Anleinpflicht besteht????
Wer kann helfen??

Besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start ins Jahr 2002
Torsten

von Kaya(YCH) am 26. Dezember 2001 00:26

Hallo Torsten!

Ich weiß auch nicht, wer da genau zuständig ist, aber ich würde mal vermuten, daß beide irgendwo recht haben: "GENERELLE" Anleinpflicht ist dort nicht, weil es eben keine Anlage in diesem Sinne ist, aber meines Wissens kann jede Stadt selbst entscheiden, wo in ihrem Gebiet sie Leinenpflicht verordnet. Das würde bedeuten, wenn in Eurer Stadt dieses Gebiet mit zu den Bereichenen zählt, in denen Anleinpflicht ist (zum Beispiel, weil die Stadt festgelegt hat, daß im gesamten Stadtgebiet - außer in besonderen Gebieten, die in diesem Falle festzulegen sind! - Anleinpflicht herrscht), dann wäre dort Anleinpflicht, weil es SPEZIELL festgelegt wurde.

Normalerweise müßte so eine Entscheidung aber bekanntgemacht worden sein - meist gibt es auf den Rathäusern Infomaterial für Hundehalter, wo über die Anleinpflicht und auch ausgenommene Gebiete informiert wird.

Wenn die Stadt da im letzten Jahr klammheimlich etwas geändert hat, habt Ihr vielleicht eine Chance, daß sie dieses Mal auf das Geld verzichten. Wenn das Ganze in der Zeitung war oder schon älter ist und nur bisher toleriert wurde, stehen die Chancen eher schlecht. Statt da zu streiten, wäre es vielleicht erfolgversprechender, eine Hundelobby zu bilden (Unterschriften, eine paar bekannte Namen aus der Stadt können auch nicht schaden - und vor allem Abgeordnete, die selber Hunde haben), und zu versuchen, dieses spezielle Gebiet oder ein / mehrere andere ausdrücklich zu Hundeauslaufgebieten erklären zu lassen.

Viel Erfolg,
Kaya

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