Zuchverordnung bzw. Verstösse? :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Zuchverordnung bzw. Verstösse?

von Gaby mit Anhang(YCH) am 28. September 2001 12:40

Ich bin gerade am lesen der "Geldbußen-Rahmenordnung" eines Zuchtverbandes und lese da jetzt:

"Zu späte Wurfabnahme bei Verschulden des Züchters (nach der 10. Lebenswoche) je angefangenem Monat: 100 DM"

Was bedeutet das? Wenn man seine Welpen erst mit 12 Wochen verkauft muss man Bußgelder zahlen oder hab ich das total falsch verstanden? Was soll das genau bedeuten? Was genau bedeutet "Wurfabnahme"?

Es grüßt
Gaby

von Kathi & 2 Akita(YCH) am 28. September 2001 12:48

Hi Gaby,

in dem Moment wenn ein Rüde eine Hündin deckt, wird dies dem Zuchtverband mittels Deckmeldung mitgeteilt (ist zumindest bei uns so). Ebenso muß der Wurf gemeldet werden, gleich nach der Geburt. Dieser Wurf wird, bevor die Papiere ausgestellt werden, vom ZUchtwart begutachtet und auf event. Mängel (Fehlfarbe, Mißbildung usw.) untersucht - das nennt sich dann Wurfabnahme. Meist werden die WElpen dann auch gleich durch den ZUchtwart tätoviert (diese Nr. kommt auch mit in die Papiere). Dies muß bei uns bis zu 8. Woche geschehen sein. Nun kommt der ZUchtwart ja nicht einfach mal eben so vorbei sondern man macht als Züchter einen Termin mit ihm aus. Eine Geldbuße wird in dem von Dir genannten Fall wohl fällig, wenn der Züchter es versäumt bis zur Vollendung der 10. Lebenswoche den ZUchtwart zu sich zu bitten zur Wurfabnahme.

Gruß
Kathi

von Sören(YCH) am 01. Oktober 2001 11:52

Hallo,

bei uns ist es so geregelt: Es gibt zwei Wurfabnahmen, die erste gleich nach der Geburt, da stellt der zuständige Zuchtwart die wurfstärke, die Anzahl der Rüden und Hündinnen, das Gewicht und eventuelle Fehler fest, sofern dieses bei Geburt schon möglich ist.

Die zweite Wurfabnahme muß erfolgen BEVOR auch nur ein Welpe abgegeben wird. Der Wurf muß noch in voller Stärke vorhanden sein, und der Zuchtwart überprüft ebenfalls die Wurfstärke und ob sich irgendwas verändert hat... also dürfen es nicht plötzlich mehr Hunde werden oder das Verhältnis Rüde/Hündin darf sich plötzlich verändert haben. Bei dieser letzten Wurfabnahme werden die Welpen auch tätowiert bzw. gechipt. Eventuelle Fehler (Hodenfehler, Fehlfarben, u.s.w.) werden festgehalten und ggf. in den Papieren eingetragen. So kann kein Hund "durch die Lappen" gehen. Wie gesagt darf erst NACH dieser Wurfabnahme damit begonnen werden, die Welpen den neuen Besitzern zu übergeben. Wer diese letzte Wurfabnahme herauszögert wird schon seine Gründe dafür haben, und dieses Verhalten wird bestraft... ist in meinen Augen auch richtig so. Welpen die ohne Wurfabnahme abgegeben werden bekommen keinen Papiere und sind somit nicht zuchttauglich. Außerdem riskiert der Züchter weitere disziplinarische Maßnahmen.

Viele Grüße

Sören

von Antje(YCH) am 01. Oktober 2001 12:31

Hallo Gaby,

Kathi und Sören haben es Dir ja schon erklärt. Bei meiner Rasse sind mindestens 3 Wurfabnahmen durch einen Zuchtwart vorgeschrieben. Die erste innerhalb der ersten Lebenstage, die dritte frühestens nach der 7. Lebenswoche der Welpen, die zweite irgendwo dazwischen. Erst bei oder nach der 3. Wurfabnahme darf der Tätowierer kommen (meistens macht man mit beiden zusammen einen Termin aus). Nach Vollendung der 8. Lebenswoche dürfen die Welpen dann frühestens verkauft werden. Wenn ein Züchter die Welpen generell bis zur 10. oder 12. Woche behalten will, darf er das natürlich tun.

Viele Grüße

Antje

von Robert(YCH) am 02. Oktober 2001 21:52

:::Lebenswoche dürfen die Welpen dann frühestens verkauft werden. Wenn ein Züchter die Welpen generell bis zur 10. oder 12. Woche behalten will, darf er das natürlich tun.

Oder bis zur 10. Woche behalten muss.

Gruss

Robert

von Antje(YCH) am 04. Oktober 2001 04:44

Hallo Robert,

hatte geschrieben "Bei meiner Rasse..."

Grüße

Antje

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