von Gaby(YCH) am 19. Juni 2001 09:19
Hallo Antje,
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: : Aber Arlett hat mehr als 4 Hunde - oder etwa nicht?
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: Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).
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Der Unterschied ist aber, das diese nicht züchten.
: : Wat der SV macht, weiß ich nicht. Die Zuchtfähigkeit wird doch in erster Linie immer noch von der Biologie bestimmt, oder etwa nicht?
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: *lach* Meine Jagdhündin war das letzt mal trächtig mit ca. 15 Jahren...
Und welcher Hündin kann erst nach 24 Monaten trächtig werden, siehe Deinen Kommentar weiter unten?
Als zuchtfähig gilt, was im Rahmen Deiner Zucht erlaubt ist. Was darunter oder drüber ist, gilt nicht im Zusammenhang mit der 4-Hunde-Grenze.
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: : Als nicht zuchtfähig gelten übrigens auch Hunde vor der Geschlechtsreife - oder hat der SV da auch andere Bestimmungen?
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: Habe bisher noch keine Hündin gesehen, die erst nach dem 24. Monat geschlechtreif wurde. Und das ist beim SV das Mindestalter für die Zucht.
Na bitte - und bis zu welchem Alter darfst DU laut SV züchten? Darüber gilt auch nicht mehr als zuchtfähig.
: : Bei bestimmten Rassen darf man mit Hündinnen nur bis 8 Jahre züchten - und danach gelten sie nicht mehr als zuchtfähig - ist so.
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: Beim SV aber nicht...
Da gibts auch ne Grenze. Und hier wurde nicht speziell nach dem SV gefragt, sondern allgemein.
: : : Kenne keinen, der einen DSH-Deckrüden hält (einen, der wirklich auch deckt!) und nur diesen oder max. noch einen einzigen weiteren Hund hat, die Realtität sieht, zumindest in meinem Umfeld, anders aus.
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: : Tja, ich sach nur Lasso vom Kämpchen - den Besitzer kenne ich nämlich. Und der hat sich steuerfrei eine goldene Nase verdient.
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: Diese Leute kannst Du aber unter den knapp hunderttausend SV-Mitgliedern an einer Hand abzählen. Ein Sechser im Lotto oder daß Du vom Blitz erschlagen wirst ist wohl warscheinlicher...
Ja und? Fakt ist, das es diese Leute gibt. Und wer 3 oder mehr Deckrüden hält, selber aber nicht züchtet, kann die Einnahmen steuerfrei einstecken.
Ein Züchter kann das auch bis 4 Zuchtfähige Hunde. Und danach muß er eine Buchhaltung vorlegen. Gerade beim DSH werden die Kosten in der Regel die Einnahmen übersteigen mit dem Resultat, das es spätestens nach 3 Jahren mit Verlust wieder als Hobbyzucht gilt.
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: : Antje, egal, was Du machst - es gibt Gesetze und damit Basta. Und die kannst Du nunmal nicht ändern. Auch die Steuergesetze nicht...
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: Und die Gesetze werden auch immer und überall gleich ausgelegt, daß kennt man ja, deswegen ähneln sich Gerichturteile mit ähnlichen Fällen ja auch immer so... *lach*
Hat doch damit nichts zu tun. Ist doch logisch, wer wesentlich mehr als 4 Hunde hält, wie z.B. der Albrecht und trotzdem Verlust hat, wird mit Sicherheit Besuch von der Steuerprüfung bekommen.
Wer aber z.B. 3 Hündinnen hält, diese jede Hitze belegt usw, macht Gewinn und diesen ganz legal steuerfrei.
Falls ich mal Probleme damit bekomme und unsere Steuerfuzzis damit auch nicht weiterwissen, kann ich ja Deinen Anwalt anrufen (Bist Du eigentlich prozentual an der Kanzlei beteiligt...?)
Wieso mein Anwalt? An welcher Kanzlei soll ich prozentual beteiligt sein? Ich bin im Bereich Steuern und Finanzen tätig.
Man muß nicht studiert haben, um etwas zu wissen, es reicht schon, wenn man sich ständig mit der MAterie beschäftigt.
Grüße, gaby