Trennung - wer bekommt den Hund? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Trennung - wer bekommt den Hund?

von Maria(YCH) am 10. November 2000 15:34

Hallo Sonja,
so dachte ich mir das auch.
Ich hoffe für den Hund, dass die Person, die ihn nicht behalten soll, einsichtig genug ist, das zu verstehen.
Erfahrungsgemäß ist es für alle Beteiligten das Beste, sowas ohne Gericht auf die Reihe zu kriegen. Vielleicht auch mit Hilfe neutraler Personen, die die genaue Situation kennen?
Ich wünsch euch auf jeden Fall allen dreien das Beste.
Maria

von Anette(YCH) am 10. November 2000 18:52

: hallo,

ich habe mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, der, der Steuern und Versicherungen zahlt (also im Prinzip irgendwo als Eigentümer registriert ist), bekommt den Hund.

Ich bin froh, daß ich das bei uns war...

Anette

von claudia s.(YCH) am 10. November 2000 19:27

hi,
falls es dich betrifft mein beileid, aber bleib cool.
vielleicht will er dir nur eins auswischen, weil er weiß wie du an dem hund hängst. ich bin seit april geschieden. mein ex hat auch den seinen hund (schäfer-dobimix) mitgenommen, obwohl ich mit ihm auf turniere gehe. ich bin aber ruhig geblieben und hab ihn ziehen lassen. 2 wochen später war der hund wieder da. er konnte bei meinem ex plötzlich nicht mehr allein bleiben und hat nur gebellt. vielleicht ist es ja bei dir auch so.
drück dir die daumen
lg claudia s.

von andreas(YCH) am 10. November 2000 20:49

Hallo Anette,

so leicht ist es nicht. Derjenige der die Versicherung zahlt, ist nicht automatisch dadurch der Eigentümer. Ich kann auch Eigentümer eines Autos ein und es trotzdem auf einen andern anmelden und versichern. Eine pauschale Beurteilung ist leider schwer zu treffen, da immer Einzelfallentscheidungen getroffen w gesetzliche Regelungen analog einem Sorgerecht/Umgangsrecht nicht existieren.

Viele Grüße,

andreas

von andreas(YCH) am 10. November 2000 20:57

Hallo Sabine,

: Rechtlich gesehen ist der Hund als Sache eingestuft, somit gehört der Hund demjenigen der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Sollte er dann jedoch dem Partner geschenkt worden sein, sieht es schon wieder anders aus.

Das Problem dabei ist meist der Nachweis der Schenkung, die eigentlich nie schriftlich festgehalten wird udn die Du dann letztlich nur mit Zeugen zu beweisen versuchen kannst.
:
: Möglich wäre dann nur noch, vor Gericht eine andere Regelung zubekommen, wenn der Käufer wegen seiner Arbeitszeiten, keine Vernünftige Hundehaltung gewährleisten könnte.

Sofern der Richter alleine nach Eigentumsverhältnissen entscheidet, dann kommst Du an diesen Punkt gar nicht mehr, weil er dann für die Entscheidung nicht relevant ist, wenn die Eigentumsverhältnisse klar sind.

Einen Unterschied mach es noch, ob verheiratet oder nicht. Im ersten Fall läßt sich der Hund zum sog. Hausrat zählen, der durch das Gericht zu verteilen ist.

Du kannst tatsächlich nur an dem Punkt einhaken, dass der Hund nach § 90 a BGB eben keine Sache mehr ist (auch wenn der Gesetzgeber offen gelassen hat, wie er stattdessen betrachtet werden soll) und dann hoffen, dass auf das Wohl des Hundes abgestellt wird. Dabei sollte dieser dann aber auch für BEIDE Beteiligten im Vordergrund stehen....
:
Viele Grüße,

andreas

von andreas(YCH) am 10. November 2000 21:05

Hallo Alex,

das verstehe ich nun gar nicht:

confused smileyind die beiden nicht verheiratet oder haben in einer Ehe Gütertrennung :vereinbart, ist derjenige von beiden der rechtmäßige Eigentümer, der :auch den Kaufvertrag unterschrieben hat. Dies kann aber gerichtlich
:angefochten werden.

Was kann hier angefochten werden? Der Kaufvertrag etwa? Aus welchem Grund denn?

Im übrigen kann auch bei einer Zugewinngemeinschaft jeder Ehepartner Alleineigentum erwerben.

:Bei einer "ganz normalen" gesetzlichen Ehe (Zugewinngemeinschaft) ist :bei keiner Einigung wohl auch der gerichtliche Weg unumgehbar.

Auf den Güterstand (sprich Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) kommt es nur an, wenn man den Hund als Vermögenswert betrachtet. Wird der Hund zum Hausrat gezählt -so AG Bad Mergentheim- dann spielt der Zugewinnausgleich keine Rolle und der Hund wird im Hausratverfahren "verteilt".

Viele Grüße,

andreas

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