Hi Ronja,
Du suchst den Dialog mit einem Jäger ?
Fein, und ich habe meinerseits Interesse am Dialog mit Hundehaltern
(sofern ein gewisses Niveau dabei nicht -wie im Usenet- nach kürzester Zeit unterschritten wird).
Nach meiner Erfahrung resultieren die allermeisten Probleme im Zusammenleben Jäger-Hundehalter
ganz einfach aus fehlendem Wissen über die -zugegeben teilweise recht kryptischen- rechtlichen Gegebenheiten.
Grundsätzlich sollte jeder Hundehalter (und natürlich auch jeder andere Mensch) wissen,
das daß "Jagdrecht" ein "exlusives Nutzungsrecht" darstellt, über das der Nutzungsberechtigte
genauso verfügen kann, wie zum Beispiel der Mieter einer Wohnung über seine Wohnung.
In diesem Fall ist es das alleinige Recht des -- Jagdpächters,
"...dem Wilde nachzustellen, es zu erlegen und es sich anzueignen",
verbunden mit der Pflicht, dem Wild ein -frei formuliert- "gutes Leben" im Revier zu ermöglichen.
Ich halte inzwischen die juristische Seite für recht wichtig,
da ja auch von der "Hundeseite" vermehrt auf Gesetze und Verordnungen
verwiesen wird.
Was sich hier scheinbar so banal liest, ist in der Praxis aber bereits sehr schwer umsetzbar.
Ein Beispiel:
: Mir ist auch nicht ganz nachvollziehbar,
: warum Dein Schäfer sich nicht ab und zu an einer Fährte üben soll,
: da Du ja nun wirklich kein Interesse hast das Wild bis zum äußersten
: zu verfolgen und ihm Schaden zuzufügen.
Ein klassischer Konflikt !
Der Hundehalter läßt es zu, daß sein Hund dem Wild nachstellt,
wobei es unerheblich ist, ob er (der Hundehalter) eine
tatsächliche Aneignungsabsicht hat oder nicht.
Es bleibt aber auf jedem Fall eine Störung des Wildes
(durch einen "Nichtjagdberechtigten"
, die als solches
bereits unzulässig ist.
Es gibt sogar Juristen, die sehen keinen Unterschied
zwischen dem Jagdgerät "Gewehr" und "hochläufiger Hund".
Beides ist geeignet, "Wild zu erlegen" und genausowenig wie
Herr und Frau Jedermann mit einem einsatzbreiten (!)
Gewehr im Wald spazieren gehen dürfen ("zur Jagd ausgerüstet"
ist es eben auch -streng genommen- nicht erlaubt,
einen Hund, der in der Lage ist Wild zu erlegen,
frei (=einsatzbreit) laufen zu lassen.
Zu hart beurteilt ? Tja, so isses aber nun mal.....
: Der Witz ist jedoch, das die wenigsten Jäger sich wirklich die Mühe machen ihren Hund korrekt auszubilden.
Völlig falsch.
Der Gesetzgeber schreibt ja sogar ausdrücklich die Verwendung "geeigneter" Hunde vor.
Als "geeignet" gelten dabei regelmäßig alle geprüften (=ausgebildeten) Hunde.
Ein Jäger hat ausserdem Interesse an der Prüfung seines Hundes, weil der Hund
dadurch versicherungstechnisch deutlich besser gestellt ist.
: Aber leider kann dies in seiner Jagd der Jäger selber entscheiden,
: damit also auch ob er sich entschließt einen Hund als Wilderer abzustempeln und ihn zu erschießen.
Hier verstehe ich den Sinn nicht.
: Leider kenne ich kein Diskussionsforum Archiv an dem sich Jäger einmal beteiligen würden
: um solch grundlegende Verhältnisse einmal aufzuklären.
und Yorkie.ch ? :-)
:Es würde dem Verhältnis Jägerschaft-Hundebesitzer mit Sicherheit guttun
:und vielleicht würden dadurch etliche Hunde weniger im Forst erschossen.
Um gleich mal mein Lieblingsthema vorwegzunehmen:
"Im Forst" gelten die gleichen Gesetze wie "Im Feld" und "Auf der Heid'".
Und der Förster hat im Zweifel genausowenig zu sagen wie der Bauer,
denn beide sind ja für die Produktion von Holz bzw. Kartoffeln zuständig
und eben NICHT für das Wild (auch wenn das im Fernsehen immer anders gezeigt wird).
Undnochwas:
Rücksicht auf das Wild zu nehmen heisst nicht, dem Jäger einen "Gefallen" zu tun,
sondern dem Wild, dass ja paradoxer Weise heute nur noch den Jäger als "Anwalt" zu haben scheint.
Leider liegt der angestammte -aber stetig kleiner werdende- Lebensraum des Wildes
mitten im "Freizeitpark" unserer Gesellschaft.
Jeder meint ihn nach belieben (be)nutzen zu dürfen,
aber keiner bezahlt Eintritt.
Und die paar Leute, die eben doch was zahlen,
werden als Deppen und Spielverderber hingestellt.
Wo wird das enden ?
Gruss
thomas