Ärger mit Jäger :: Was sonst nirgends passt

Ärger mit Jäger

von Silke + 2 Toller(YCH) am 15. Juli 2002 13:00

Hallo Pat,
solchen leuten macht es meist eindruck,wenn sie von vorneherein merken,man setzt sich zur wehr,und zwar nicht unflätig oder bockig,sondern sachlich und mit wissen und gesetz.

Hab ich ja auch gemacht. Ich hab ihm in ganz sachlichem Ton gesagt, dass ich meine Hunde nicht anleinen würde, da sie ja, wie er sehen könne, unter meiner Kontrolle wären. Und in diesem Fall müsse ich sie nicht anleinen.

: das dürfte deine hunde im fall des falles mehr schützen als alles andere,denn der gute wäre vorgewarnt.wenn er sich davon provoziert fühlt,fühlt er sich sicher auch schon von deiner weigerung etc provoziert.die denken dann anders,als man selbst.

War auch so. Allein meine Weigerung ließ ihn schier platzen (dachte automatisch an's HB-Männchen). Als er mich dann anplärrte, er werde das nächste Mal vom Hochsitz aus meine Hunde erschießen, meinte ich nur, dass sich so ein Verhalten ja wohl nicht mit dem Besitz des Jagdscheines vereinbaren ließe. Ich nehme mal an, dass ihm das Ganze dann doch ein bisschen unangenehm wurde, weil er mir seinen Namen nicht sagen wollte (ziemlich albern - oder nicht? Er saß ja schließlich im Auto mit Nummernschild).

Gruß
Silke + 2 Toller


von Anke + Rico(YCH) am 15. Juli 2002 13:24

Hi Silke,

mir ist da gerade noch was eingefallen: im Rahmen der Ausbildung und in Gesprächen mit Kollegen habe ich bemerkt,dass man zwar für die Zeit der Prüfung die geltenden Gesetze kennt, diese im wichtigsten auch später im Kopf behält....aber die rechtliche Fortbildung zu wünschen übrig läßt...Gesetze und Verordnungen werden zeimlich regelmäßig geändert, neue Gerichtsentscheidungen mit anderer als althergebrachter Auslegung tauchen auf...und nicht jeder, den es eigentlich angeht, bekommt es mit...

Wenn also jemand vor vielen Jahren seine Prüfung gemacht hat, dann weiß der vielleicht überhaupt nicht, was aktuell geltendes Recht ist (keine Entschuldigung, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)....und fühlt sich mit seiner Annahme/Auslegung tatsächlich selber im Recht und tritt entsprechend auf...

Oder er hat seinen Schein in einem anderen Bundesland gemacht und sich nicht mit den hier gültigen Regelungen auseinandergesetzt (auch keine Entschuldigung)...

Überlege gerade ernsthaft, ob ich mir für den Besuch bei meinen Eltern "Jagdrecht in NRW" zulege...damit man Dummschwätzern gleich was schwarz auf weiß vorlegen kann (wie damals die Gleichstellung von Halti zu Maulkorb für Listenhunde vom MURL)

Dass das Männchen ganz albern seinen Namen nicht nennen wollte ist doch nur konsequent, wer vorher schon albern brave Hundehalter anraunzt, von dem kann man ja kaum was anderes erwarten ;-(

salü
Anke

von Alex & Aris(YCH) am 15. Juli 2002 13:12

Hallo Anke,

: möglich wäre das, andererseits den grünen Möchtegerngroß, den nimmt man wohl oder übel wahr, über den wird dann auch erzählt, geschrieben, berichtet.........

Das könnte schon sein!

Aber man macht sich natürlich ein bild durch selektive Wahrnehmung!

Nixfürungut-Grüsse

Alex

von Anke + Rico(YCH) am 15. Juli 2002 13:32

Hi,

: Aber man macht sich natürlich ein bild durch selektive Wahrnehmung!

Tja, darunter "leiden" ja nicht nur brave Jäger sondern auch brave Hundehalter...versuche halt, soweit es mich betrifft, die Wahrnehmung ein bischen zu schärfen :-)

Egal wo, die allenthalb auftauchenden Idioten versauen den Ruf der "Braven" gleich mit und das meistens gründlich...

noch einen schönen möglichst idiotenfreien Tag!
Anke

von Pat(YCH) am 15. Juli 2002 15:12


:
: Hab ich ja auch gemacht. Ich hab ihm in ganz sachlichem Ton gesagt, dass ich meine Hunde nicht anleinen würde, da sie ja, wie er sehen könne, unter meiner Kontrolle wären. Und in diesem Fall müsse ich sie nicht anleinen.

hei
und wenn du ihn jetzt noch rein rechtlich etwas verweist,dann dürfte ihm klar werden,daß du auch im falle eines abschusses gg ihn vorgehen wirst.zudem ist es dann für ihn sehr unpraktisch,wenn du kundgetan hast,daß er diese absicht ausgesprochen hat.


:
: War auch so. Allein meine Weigerung ließ ihn schier platzen (dachte automatisch an's HB-Männchen).

die weigerung hat er aber nicht als gegenwehr aufgefasst,sondern als unangebrachtes verweigern.

dann doch ein bisschen unangenehm wurde, weil er mir seinen Namen nicht sagen wollte (ziemlich albern

nun ja-albern:wie anke schon sagt.andererseits ist das auto heut so was normales,daß viele leute rumfahren,die sich nicht mehr erinnern,daß da ein nummernschild dranist.
fürs nächstemal:wenn einer deinen namen will,soll er sich erst ausweisen.sieh mal,ein jeder kann ein grünes röckchen anziehen,deinen namen verlangen,deine strasse,und dir dann auflauern oder dort,wenn er dich im wald sieht,einbrechen.solls alles geben.

gruss pat
:

von Margarete(YCH) am 15. Juli 2002 16:55

: Hallo Silke,
haben uns für solche Fälle schon mal vorbeugend ein bißchen schlau gemacht beim Jägerverband (für Bayern):
- Identität des betreffenden Wüterichs ist festzustellen über den Verband und/oder die Polizei, wenn man die Örtlichkeit angibt. Für jedes Waldstück sind die Namen der Jäger (=normalerweise Privatleute) und Förster (=Staatsbedienstete) registriert. Falls es ein "Jagdgast" war, muß der betreffende Jagdberechtigte (Jäger oder Förster) dessen Namen kennen und angeben.
- derart massive Drohungen wie geschildert führen beim Verband (falls Jäger) bzw. bei der Forstdienststelle (falls Förster) zu einer Untersuchung, während der die Jagderlaubnis ruhen kann (!!!).
Dies kann und sollte man unterstützen durch eine Anzeige (Nötigung, Bedrohung, ...), die man entweder bei der Polizei stellt oder dort schriftlich einreicht. Strafantrag auf alle Fälle nicht vergessen, sondern auch gleich stellen.
- ein Jäger/Förster darf nur unter sehr eng begrenzten Umständen einen Hund erschießen, da muß die Situation für das Wild ganz konkret und aussichtslos sein. Also keine "vorbeugende" Ballerei. Übrigens sind auch die Vorschriften für das Aufstellen von Fallen sehr restriktiv.
- die Jägerverbände stehen momentan PR-mäßig mit dem Rücken zur Wand. Sie werden negative Presse unbedingt vermeiden wollen und schon deshalb wahrscheinlich großes Verständnis für das Anliegen des Bürgers zeigen. Schließlich gehört öffentlicher Wald Allen, nicht dem Jäger, nicht dem Förster, nicht dem Jagdpächter. Gegenseitige Rücksichtnahme ist angesagt.
Margarete

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