: hallo leute,
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: hat jemand davon gehört, dass ein gesetzenwurf vorliegt, der auch schon durch alle instanzen, bis auf den bundesrat, durch ist, in dem es heisst, das "kampfhunde" nur noch mit waffenschein geführt werden dürfen und das es nicht nur die kommenden generationen betrifft, sondern auch die bereits bestehenden? Und wer keinen waffenschein bekommt, muss sein tier einschläfern lassen oder weitergeben an leute mit waffenschein?
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: Eine bekannte erzählte mir davon, ich kann das gar nicht glauben!!
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: gruss susanna
Hallo Susanna,
Gesetzentwürfe liegen immer sehr viele vor. Ich glaube, es geht kein Jahr vorbei, in dem kein Gesetzentwurf vorliegt, daß z.B. der private Schutzdienst verboten werden soll. Daß das Thema "Kampfhunde" vor allem die Kommunen (und somit deren Politiker) beschäftigt, in deren Region sich Vorfälle mit solche Hunden ereignen, ist ganz klar, und so klettert die Unmut die Instanzen immer weiter herauf, bis irgendwan so ein Gesetzentwurf auch dem Bunderat vorliegt. Da aber alle Beschlüsse des Bundesrates rechtlich (Grundgesetzt!) niet- und nagelfest sein müssen, sind diese mit ihrem Beschlüssen eigentlich immer recht zaghaft.
So ist es gemäß dem Grundgesetzt angeblich noch nicht einmal möglich, daß eine Kommune ihre Hundehalter verpflichten kann, die Hunde bei einer Haftpflichtversicherung anzumelden (Konzept: Der nicht versicherte Hund zahlt eine viel höhere Hundesteuer oder kann, noch besser, gar nicht angemeldet werden). Dabei fände ich die letzere Lösung auch im Hinblick auf die "Kampfhundeproblematik" sehr gut, denn ein Hundehalter, dessen Hunde oft Schäden verursachen, findet irgendwann bei keiner Versicherungsgesellschaft mehr Aufnahme (oder es könnte ein Schadensfreiheitsrabatt eingeräumt werden wie bei der KFZ-Versicherung, so daß der extrem auffällige Hund finanziell überhaupt nicht mehr lukrativ ist). Jedenfalls würde so nur der Hundehalter bestraft (oder sogar von der Hundehaltung ausgeschlossen), dessen Hund, unabhängig von der Rasse, eine Gefährdung darstellt.
Ich könnte mir vorstellen, daß mit dem "Waffenschein" ein Sachkundenachweis gemeint ist. Diesen fände ich sogar recht sinnvoll, denn durch etwas mehr Fachwissen unter den "Kampfhundehaltern" könnten manche Unfälle vermieden werden, die nicht aufgrund irgendwelchen Böswilligkeiten, sondern aufgrund der reinen Schusseligkeit oder auch Selbstüberschätzung mancher Leute passieren (Bullterrier & Co. sind nun mal keine Hunde für Anfänger, daß steht in jedem Hundebuch für 2,50 DM). Leider wissen manche Menschen gar nicht, was sie da an der Leine haben. Wenn dann wirklich mal etwas passiert (in der Regel Auseinandersetzungen zwischen den Hunden), sind sie meistens so perplex, daß sie nicht in der Lage sind, richtig oder überhaupt zu reagieren ("War er doch sonst immer so ein lieber Hund..."
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Ich denke, dieses Thema wird uns und den Bundesrat noch öfters beschäftigen. Ein jeder von uns kann etwas Vernünftiges dazu beitragen, indem er mit seinem Hund (ob mit oder ohne "Kampf"
in der Öffentlichkeit nicht negativ auffällt und vielleicht auch einen positiven Kontakt knüpft zu seinen Kommunalpolitikern. Sinnvolle Vorschläge sind dort immer gerne gesehen, vor allem, wenn es örtliche Probleme mit der Hundehaltung gibt (Politiker sind in Bezug auf das Hundewesen oftmals Laien und dankbar, aufgeklärt zu werden, ohne dabei öffentlich angegriffen zu werden).
Viele Grüße
Antje