Infos / Anwalt gesucht wg. Beiß"unfall" :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Infos / Anwalt gesucht wg. Beiß"unfall"

von Charlotte(YCH) am 23. Mai 2003 11:17

Hallo

Der Hund meiner Eltern soll jetzt als 'gefährlicher Hund' eingestuft werden, mit allen sich daraus ergebenden gesetzlichen Konsequenzen.

Wo kann ich einen Anwalt in Hessen finden, der sich mit dem Thema Hundeverordnung auskennt und wo gibts aktuelle Infos zu dem Thema? Der eine oder andere Link würden mir schon weiterhelfen. Ich habe schon mit Google gesucht, aber nur wenig gefunden.

Gibt es eigentlich so was wie einen 'unbescholtenen' Hund? Oder wird ein Hund, der sich zum ersten Mal daneben benimmt genauso eingestuft wie einer, der sozusagen ein stadtbekanntes Problem ist?

Und gibt es eine Möglichkeit, sich bescheinigen zu lassen, daß es für diesen Hund fast einem Todesurteil gleich käme, wenn er eingezogen würde und in ein Tierheim müßte?

Der Vorfall, der zu dieser Einstufung geführt hat, war an und für sich harmlos, mal abgesehen davon, daß es für eine 5jährige immer schlimm ist, von einem gleichgroßen Hund umgerannt zu werden und mit den Zähnen eine Schramme zugefügt zu bekommen. Der Hund hat aber nicht gebissen und ist auch sofort als er gerufen wurde, zu meinem Vater zurückgekommen. Es geht meinen Eltern nicht darum, die Geschichte herunterzuspielen oder sich um irgendwas zu drücken. Wenn sie aber jetzt was falsch machen und ein übereifriger Ordnungsämtler auf die Idee kommt, ihnen den Hund wegnehmen zu müssen, wäre das für den Hund eine Katastrophe. Er ist nämlich vor ein paar Jahren als Fundhund zu meinen Eltern gekommen, hängt wahnsinnig an meiner Mutter und leidet furchtbar (Futterverweigerung), wenn er von ihr getrennt ist (außer bei ein paar Leuten, die er sehr gut kennt).

Bin für jede Information dankbar,
Charlotte

von Meike(YCH) am 23. Mai 2003 11:19

Hi,

meld dich bitte bei Petra Kress von Hund und Halter, die hat so einige Erfahrungen was das anbetrifft.

.Kress@hund-und-halter.de">P.Kress@hund-und-halter.de

Gruß
Meike

von Charlotte(YCH) am 23. Mai 2003 14:39

Dankeschön, das ging ja schnell

Charlotte

von Antje(YCH) am 23. Mai 2003 17:53

Hallo Charlotte,

: Der Hund meiner Eltern soll jetzt als 'gefährlicher Hund' eingestuft
: werden, mit allen sich daraus ergebenden gesetzlichen Konsequenzen.

War der Hund denn überhaupt schon beim Wesenstest? Das Ordnungsamt wird wohl nur erstmal Auflagen erteilen (z.B. Leinenzwang außerhalb des eigenen Grundstückes), bis der Hund einen Wesenstest absolviert hat. Erst der Gutachter entscheidet dann, wie der Hund eingestuft wird ("gefährlich"/ "nicht gefährlich"winking smiley.

Ein Bekannter erzählte neulich, daß sie ihm doch glatt einen netten Yorkie zur Abnahme des Wesenstests geschickt hatten, der lediglich an einem Kind hochgesprungen war. Aber wenn eine Anzeige vorliegt müssen die Behörden heute reagieren. In die Situation, daß man mit seinem Hund zum Wesenstest muß, kann heute wirklich jeder Hudnehalter kommen. Da befindet Ihr Euch durchaus nicht in schlechter Gesellschaft...

Viele Grüße

Antje

von Charlotte(YCH) am 24. Mai 2003 09:47

Hallo Antje

: : Der Hund meiner Eltern soll jetzt als 'gefährlicher Hund' eingestuft
: : werden, mit allen sich daraus ergebenden gesetzlichen Konsequenzen.
:
: War der Hund denn überhaupt schon beim Wesenstest?

Noch nicht. Ich weiß auch nicht, was in den amtlichen Briefen genau drin stand. Für den einen ist das nur Juristendeutsch, für den anderen hat es eine persönliche Bedeutung und trifft ihn erst mal schwer.

Es geht uns hauptsächlich darum, alles zu tun, daß der Hund nicht eingezogen wird, denn das wurde angedroht. Wie ernsthaft diese Bedrohung ist, kann ich nicht einschätzen.

: In die Situation, daß man mit seinem Hund zum Wesenstest muß, kann heute wirklich jeder Hudnehalter kommen. Da befindet Ihr Euch durchaus nicht in schlechter Gesellschaft...

Das ist auch nicht das, was uns Angst macht, im Gegenteil, der Hund, bzw. meine Eltern haben ja was falsch gemacht und da kann ich durchaus verstehen, daß geprüft werden soll, wie der Hund so ist und wie meine Eltern mit ihm umgehen. Aber gleich mit der Wegnahme drohen, das fand ich schon heftig.

Hoffen wir das Beste,
viele Grüße,
Charlotte

von Antje(YCH) am 24. Mai 2003 17:33

Hallo Charlotte,

naja, ich denke, Amtsbriefe sind nie in netter Form geschrieben und sie müssen niet- und nagelfest sein. Also dem Betroffenen auch klarmachen, was passiert, wenn er sich nicht an entsprechende Auflagen hält.

Aufregen tut man sich aber bestimmt immer über so etwas, letzendlich werden ja schwerwiegende Konsequenzen angedroht. Geht einem ja schon bei 4 Wochen Fahrverbot so, aber um so mehr, wenn es darum geht, ob man seinen Hund behalten darf.

Viele Grüße

Antje

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