Schutzinstinkt :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Schutzinstinkt

von Dogman(YCH) am 27. März 2001 12:49

Hi Gaby,


: Unter a) und cool smiley ist es Notwehr - der Angreifer hat seinen Schaden selber verschuldet.

Irrtum, krass gesagt bist du nur dann fein raus, wenn du den Hund festhälst und kurz bevor du in Ohnmacht fällst dem Täter noch zurufst, "Vorsicht, mein Hund verteitigt mich".

Ohne diesen Zuruf hast du immer schlechte Karten, so oder so :-))

Selbst die Polizei muss vor einer Abwehr den Täter warnen!

Gruss Dogman

von Dogman(YCH) am 27. März 2001 12:58

Hi Kerstin,

Rechtlich gesehen wirst du nur von einer Mitschuld entbunden, wenn das Hinternis zum Betreten des Grundstückes unüberwindbar ist. Die Schilder entheben dich nicht von einer Mitschuld, da es auch Leute gibt, die sie nicht lesen können, bzw nicht beachten. Kinder, deren Ball z.B. über die Hecke oder Zaun fällt, schauen sich selten erst nach Schildern um.

Die Rechtssprechung zu Wohnungen, bzw Häusern sieht wieder anders aus.

von Gaby(YCH) am 27. März 2001 13:07

:Hi Dogman,
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: : Unter a) und cool smiley ist es Notwehr - der Angreifer hat seinen Schaden selber verschuldet.
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: Irrtum, krass gesagt bist du nur dann fein raus, wenn du den Hund festhälst und kurz bevor du in Ohnmacht fällst dem Täter noch zurufst, "Vorsicht, mein Hund verteitigt mich".

: Ohne diesen Zuruf hast du immer schlechte Karten, so oder so :-))


Da muß ich Dich leider enttäuschen. Denn ich habe das selber mal erlebt und habe weder den Hund festgehalten oder den Täter gewarnt.
Mein Hund hat den Einbrecher ziemlich schwer verletzt - und er hat auch mal einen Jogger, der mich zu Boden gerissen hatte, angegriffen. Da kam Dux aus dem Unterholz, als ich schon am Boden lag.

Nur das eine Mal gab es eine Anzeige - weil der Einbrecher behauptet hat, ich hätte den Hund auf ihn gehetzt.
Aber beide Male war die Sachlage eindeutig und es war Notwehr.


:
: Selbst die Polizei muss vor einer Abwehr den Täter warnen!
:

Das ist etwas anderes, weil die Polizei die Hunde meist "schickt".

Bei uns im Fußballstadion werden die Fans auch nicht groß gewarnt - es reicht, wenn die die Hunde sehen mit dem Führer in Polizeiuniform....;-)) Da ich dort Sicherheitsdienst bei Spielen schiebe (mit Hund), habe ich da schon diverse Sachen erlebt...;-))

Grüße, Gaby



von Dogman(YCH) am 27. März 2001 13:31

Hi Gaby,

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: : : Unter a) und cool smiley ist es Notwehr - der Angreifer hat seinen Schaden selber verschuldet.
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: : Irrtum, krass gesagt bist du nur dann fein raus, wenn du den Hund festhälst und kurz bevor du in Ohnmacht fällst dem Täter noch zurufst, "Vorsicht, mein Hund verteitigt mich".
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: : Ohne diesen Zuruf hast du immer schlechte Karten, so oder so :-))
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: Da muß ich Dich leider enttäuschen. Denn ich habe das selber mal erlebt und habe weder den Hund festgehalten oder den Täter gewarnt.
: Mein Hund hat den Einbrecher ziemlich schwer verletzt - und er hat auch mal einen Jogger, der mich zu Boden gerissen hatte, angegriffen. Da kam Dux aus dem Unterholz, als ich schon am Boden lag.
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: Nur das eine Mal gab es eine Anzeige - weil der Einbrecher behauptet hat, ich hätte den Hund auf ihn gehetzt.
: Aber beide Male war die Sachlage eindeutig und es war Notwehr.

Gratuliere, dann hast du entweder Glück gehabt, oder einen verständnisvollen Richter.

Denn es ist immer schlecht, eigenständiges Handeln des Hundes zu beweisen :-)))


: : Selbst die Polizei muss vor einer Abwehr den Täter warnen!
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: Das ist etwas anderes, weil die Polizei die Hunde meist "schickt".
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: Bei uns im Fußballstadion werden die Fans auch nicht groß gewarnt - es reicht, wenn die die Hunde sehen mit dem Führer in Polizeiuniform....;-)) Da ich dort Sicherheitsdienst bei Spielen schiebe (mit Hund), habe ich da schon diverse Sachen erlebt...;-))

Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))

Gruss Dogman

von Gaby(YCH) am 27. März 2001 13:48

Hi Dogman,

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: : : : Unter a) und cool smiley ist es Notwehr - der Angreifer hat seinen Schaden selber verschuldet.
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: : : Irrtum, krass gesagt bist du nur dann fein raus, wenn du den Hund festhälst und kurz bevor du in Ohnmacht fällst dem Täter noch zurufst, "Vorsicht, mein Hund verteitigt mich".
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: : : Ohne diesen Zuruf hast du immer schlechte Karten, so oder so :-))
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: : Da muß ich Dich leider enttäuschen. Denn ich habe das selber mal erlebt und habe weder den Hund festgehalten oder den Täter gewarnt.
: : Mein Hund hat den Einbrecher ziemlich schwer verletzt - und er hat auch mal einen Jogger, der mich zu Boden gerissen hatte, angegriffen. Da kam Dux aus dem Unterholz, als ich schon am Boden lag.
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: : Nur das eine Mal gab es eine Anzeige - weil der Einbrecher behauptet hat, ich hätte den Hund auf ihn gehetzt.
: : Aber beide Male war die Sachlage eindeutig und es war Notwehr.
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: Gratuliere, dann hast du entweder Glück gehabt, oder einen verständnisvollen Richter.

Nö, die aufnehmenden Beamten haben beide Male ausgesagt, das der Hund sich völlig normal in ihrer Anwesenheit verhalten hat.

Dann kam bei dem Einbruch noch dazu, das das Fenster nach innen eingeschlagen war und das Blut bei mir im Flur verteilt war (also eindeutig auf fremden Gebiet) und bei dem Überfall durch den Jogger konnte ich Würgemale am Hals "vorweisen".

: Denn es ist immer schlecht, eigenständiges Handeln des Hundes zu beweisen :-)))


Och, ich hab ´nen Schäfer - Kommissar Rex läßt grüßen...;-))



: : : Selbst die Polizei muss vor einer Abwehr den Täter warnen!
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: : Das ist etwas anderes, weil die Polizei die Hunde meist "schickt".
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: : Bei uns im Fußballstadion werden die Fans auch nicht groß gewarnt - es reicht, wenn die die Hunde sehen mit dem Führer in Polizeiuniform....;-)) Da ich dort Sicherheitsdienst bei Spielen schiebe (mit Hund), habe ich da schon diverse Sachen erlebt...;-))
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: Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))

Wer, ich? Wenns brenzlig wird, gehe ich diskret auf die Seite - und was die Polizei betrifft, schon mal ´nen Hooligan gesehen, der die Polizei verklagt und nicht hunderte Gegenaussagen hat?

Grinse-Grüße, Gaby

von Dogman(YCH) am 27. März 2001 14:30

Hi Gaby,


: : Gratuliere, dann hast du entweder Glück gehabt, oder einen verständnisvollen Richter.
:
: Nö, die aufnehmenden Beamten haben beide Male ausgesagt, das der Hund sich völlig normal in ihrer Anwesenheit verhalten hat.

Haben sie sein Abwehrverhalten getestet ??? :-)


: Dann kam bei dem Einbruch noch dazu, das das Fenster nach innen eingeschlagen war und das Blut bei mir im Flur verteilt war (also eindeutig auf fremden Gebiet) und bei dem Überfall durch den Jogger konnte ich Würgemale am Hals "vorweisen".
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: : Denn es ist immer schlecht, eigenständiges Handeln des Hundes zu beweisen :-)))
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: Och, ich hab ´nen Schäfer - Kommissar Rex läßt grüßen...;-))

Igitt, die bissigen DSH :-)))


Nein mal im Ernst, wie gesagt, es kommt auf den Fall und die Richter an. Was ich Eingangs geschrieben habe hat schon so seinen Sinn krass gesagt und wenn man die eigentliche Rechtssprechung allgein, also nicht Fallbezogen auslegt.
Es gab da schon ganz andere Gerichtsurteile und da war der HF im Nachsehen.


: : Oder noch nicht ernsthaft verklagt worden :-)))
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: Wer, ich? Wenns brenzlig wird, gehe ich diskret auf die Seite - und was die Polizei betrifft, schon mal ´nen Hooligan gesehen, der die Polizei verklagt und nicht hunderte Gegenaussagen hat?

Bis man an den Falschen kommt :-)))

Gruss Dogman

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