Impfung :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Impfung

von Antje(YCH) am 21. August 2001 10:55

Hallo Michaela,

: Die Tollwutimpfung ist meines Wissens nach gesetzlich vorgeschrieben.

Soweit ich weiß, ist oder war sie in der Schweiz vorgeschrieben???!?? In Deutschland ist sie es nicht, solange Du mit Deinem Hund nicht ins Ausland reisen oder z.B. an VDH-Veranstaltungen teilnehmen willst.


: Kann man sie nicht nachweisen kann der Hund (genau wie Katzen), beim Auftreten von Wildtollwut im eigenen Auslaufgebiet, getötet werden (es muß dabei auch nicht der Kontakt mit einem Infizierten Tier nachgewiesen werden. Der Ausbruch der Krankheit in dem betreffenden Gebiet reicht). Eine Quarantäne kann... muß aber nicht zugelassen werden. Der Amtstierarzt kann sofort die Tötung veranlassen(Ist je nach Landesverordnung möglicherweise unterschiedlich).

Das ist möglich. Hier in Hessen wird meines Wissens in so einem Fall Quarantäne angeordnet. Die Kosten für die Unterbringung eines Tieres sind aber so hoch, daß viele Leute ihre Katzen und oftmals auch Hunde lieber töten lassen...


: : Daß heute gegen alles jährlich geimpft wird halte ich für übertrieben...
: Na ja. Ich weiß von einem Fall in meiner Umgebung wo ein Hund an nervöser Staupe starb obwohl die Impfung gerade erst ein Jahr als war!

Woher weißt Du, daß die Impfung der Hündin "gegriffen" hat? Zum einen kann nicht gegen alle Erreger geimpft werden, die es gibt auf dieser Welt (oftmals werden andere Formen der einzelnen Krankheiten aus Urlaubsländern eingeschleppt). Dann kann ggf. in eine Infektion hineingeimpft worden sein, die Impfung deswegen nicht angeschlagen haben. Viele Hunde im 1. Lebensjahr haben auch keinen ausreichenden Impfschutz, trotz Grundimmunisierung, einfach weil die Antikörper, die sie mit der Muttermilch aufgenommen haben, so stark waren, daß sie das "Greifen" der ersten beiden Impfungen verhindert haben (früher stand das immer ganz hinten auf den Impfpässen drauf, daß die über die Kolostralmilch aufgenommenen Antikörper bis nach der 16. Lebenswoche mit den Antikörpern aus dem Impfstoff interferieren können). Und dann besteht auch noch die Möglichkeit, daß die Impfung eine "Niete" war (die meisten Impfstoffe für Tiere werden heute im Ausland hergestellt und unterliegen längst nicht solchen Qualitätssicherungen wie Impfstoffe für uns Zweibeiner). Und woher weiß man, daß die Hündin wirklich an Staupe gestorben ist? Wurden wirklich Viren nachgewiesen und identifiziert? (Ist verdammt aufwendig und teuer.


: Das ist eine prima Sache! Wenn die Titerbestimmung verläßlich ist ist das ein guter Weg.

Jain. Wichtig sind die "Gedächniszellen", die sich im Bedarfsfall an bestimmte Antikörper erinnern können. Der Titer kann auch niedrig sein, einfach weil der Hund lange Zeit nicht mit dem Erreger in Kontakt gekommen ist, aber der Hund kann trotzdem einen ausreichenden Schutz haben. Es kann also passieren, daß auch hier bei einem niedrigen Titer "unnütz" geimpft wird.

Viele Grüße

Antje

von Cordula & Courtney(YCH) am 21. August 2001 11:05

Hallo Kathi,

: vorgeschrieben sind keinerlei Impfungen!

hast Du hierzu einen Textnachweis? Ich habe jetzt mehrfach folgendes gelesen: "In allen europäischen Ländern ist eine Tollwutschutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben."

Viele Grüße
Cordula & Courtney

von Dr. T.(YCH) am 21. August 2001 11:13

Hallo Erika,
die hier genannten Antworten sind teilweise absolut unverantwortlich ! Sprich mit deinem Tierarzt welche Impfungen in eurer Region notwendig sind, das kann dier wohl kaum einer beantworten.
Es ist absoluter Blödsinn an den Impfungen sparen. Wer sich die Impfungen schon nicht leisten kann sollte besser keinen Hund halten.

Das Impfrisiko liegt nahezu bei Null.

Welchen Grund soll es also geben nicht zu impfen ?


von Kathi(YCH) am 21. August 2001 11:26

Hi Cordula,

: hast Du hierzu einen Textnachweis? Ich habe jetzt mehrfach folgendes gelesen: "In allen europäischen Ländern ist eine Tollwutschutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben."

Nee, habe ich nicht. Vielleicht findest Du etwas im Tierseuchengesetz (glaube ich aber nicht).
WENN Tollwutimpfschutz pflicht wäre, gäbe es sicher auch eine Kennzeichnungspflicht. Den Impfpass mußt Du ja auch nicht grundsätzlich mitführen.

Gruß
Kathi

von Kathi(YCH) am 21. August 2001 11:27

Impfrisiken s. Link

von Kathi(YCH) am 21. August 2001 11:48

Hi Antje,

: Jain. Wichtig sind die "Gedächniszellen", die sich im Bedarfsfall an bestimmte Antikörper erinnern können. Der Titer kann auch niedrig sein, einfach weil der Hund lange Zeit nicht mit dem Erreger in Kontakt gekommen ist, aber der Hund kann trotzdem einen ausreichenden Schutz haben. Es kann also passieren, daß auch hier bei einem niedrigen Titer "unnütz" geimpft wird.

dafür bleiben den Hunden mit hohen Titern aber auch eine Menge Impfungen ersparrt :-)
Mein Rüde hat einen Tollwuttiter von 6.6 - das reicht für den Rest seines Lebens. Blöderweise kann man ohne gültige Tollwutimpfung echt Probleme bekommen (Ausstellungen usw.) und daher habe ich trotzdem gegen Tollwut impfen lassen.
Parvo und Staupe lagen bei 3.6 - wird nächstes Jahr wieder überprüft.

Gruß
Kathi

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