Kaufvertrag oder was? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Kaufvertrag oder was?

von volker(YCH) am 28. Mai 2003 11:14

Hallo,
mich würde mal eure Meinung zu folgenden Klauseln in einem Kaufvertrag interessieren:
"Kommen vom Züchter gezogene Rüden zur Zuchtverwendung, so hat der Züchter das Recht, seine in Frage kommenden Zuchthündinnen von dem von ihm gezüchteten Rüden kostenfrei decken zu lassen."
oder
"Für den Fall, daß der o.g. Hund an Dritte weitergegeben werden muß, hat der Käufer den Züchter zu informieren. Für diesen Fall hat der Züchter das uneingeschränkte Verkaufsrecht sowie das Rückkaufrecht innerhalb einer Erklärungspflicht von 2 Wochen."
oder
"Ebenso erfolgt Absprache mit dem Züchter, wenn eine Kastration oder Sterilisation des Hundes in Erwägung gezogen werden muss...."

Meiner meinung nach sollte das nicht Kaufvertrag sondern Leasingvertrag genannt werden.

Es geht sich dabei um einen 6 Monate alten Hund der vom Erstbesitzer direkt an uns abgegeben wird, wobei der Züchter diesen Vertrag mit uns vereinbaren möchte.

MfG
Volker


von Sonja+Nathan+Sally(YCH) am 28. Mai 2003 12:01

: Hallo Volker,
: mich würde mal eure Meinung zu folgenden Klauseln in einem Kaufvertrag interessieren:
: "Kommen vom Züchter gezogene Rüden zur Zuchtverwendung, so hat der Züchter das Recht, seine in Frage kommenden Zuchthündinnen von dem von ihm gezüchteten Rüden kostenfrei decken zu lassen."
: oder
: "Für den Fall, daß der o.g. Hund an Dritte weitergegeben werden muß, hat der Käufer den Züchter zu informieren. Für diesen Fall hat der Züchter das uneingeschränkte Verkaufsrecht sowie das Rückkaufrecht innerhalb einer Erklärungspflicht von 2 Wochen."
: oder
: "Ebenso erfolgt Absprache mit dem Züchter, wenn eine Kastration oder Sterilisation des Hundes in Erwägung gezogen werden muss...."

Vorsicht bei solchen Verträgen!!! Würde ich im Zweifelsfall immer zuerst einem Anwalt vorlegen, aufgrund eigener schlechter Erfahrungen mit einem solchen Vertrag. Wir hatten die Deckrechte unseres Rüden bei der Züchterin belassen. Als sich Wesens- und Gesundheitsmängel einstellten, weswegen wir sie baten den Rüden nicht decken zu lassen, landeten wir mit der Dame prompt vor Gericht, was richtig Geld kostete (DM 2000,--). Zudem drohte sie uns den Hund wegzunehmen. War echt haarsträubend. Ich jedenfalls würde einen solchen Vertrag nie wieder unterschreiben.

Liebe Grüße

Sonja mit Nathan + Sally

von volker(YCH) am 28. Mai 2003 12:26

Hallo Sonja,
wie ist die Sache denn ausgegangen ?

Wegnehmen wird auch hier angedroht:
"Darüberhinaus kann der Züchter das Rückkaufrecht ausüben,
wenn der Käufer den Vereinbarungen aus diesem Vertrag grob zuwiderhandelt"
Ist natürlich alles eine Sache der Definition.

Ich werde den Vertrag so auch nicht unterschreiben.

MfG
Volker

von Kathi(YCH) am 28. Mai 2003 13:23

Hi,

: "Kommen vom Züchter gezogene Rüden zur Zuchtverwendung, so hat der Züchter das Recht, seine in Frage kommenden Zuchthündinnen von dem von ihm gezüchteten Rüden kostenfrei decken zu lassen."

nö, das würde ich nicht unterschreiben.

: "Für den Fall, daß der o.g. Hund an Dritte weitergegeben werden muß, hat der Käufer den Züchter zu informieren. Für diesen Fall hat der Züchter das uneingeschränkte Verkaufsrecht sowie das Rückkaufrecht innerhalb einer Erklärungspflicht von 2 Wochen."

das wäre für mich OK.

: "Ebenso erfolgt Absprache mit dem Züchter, wenn eine Kastration oder Sterilisation des Hundes in Erwägung gezogen werden muss...."

wäre für mich auch OK.

: Meiner meinung nach sollte das nicht Kaufvertrag sondern Leasingvertrag genannt werden.

die Punkte zeigen Interesse und Sorge um GHund und Rasse. Mit Punkt 1 wäre ich aber auch nicht unbedingt einverstanden. Käme aber auf die Sympathie zum Züchter und mein eigenes Engagemen in BEzug auf HUndezucht an. Allerdings halte ich den Punkt 1 für etwas "naja". Denn kostenfreies DEcken hätte wohl jeder Züchter gerne ;-) Nö, den Passus "kostenfrei" würde ich streichen lassen. Nicht, daß ich Kohle scheffeln will, aber ZUchtzulassung usw. kostet auch alles GEld. Woanders müßte der Züchter auch für's DEcken zahlen - warum also nicht auch bei Dir ?!

lg
Kathi

von elke(YCH) am 28. Mai 2003 13:41

Hallo Volker,

mit der Züchterin des Hundes habt Ihr überhaupt nichts zu tun, wenn ihr den Hund von einer Vorbesitzerin kauft.
Allein diese ist evtl. Vertraglich an die Klauseln der Züchterin gebunden und kann somit belangt werden, falls sie gegen den Vertrag verstoßen hat.

Ausnahmen natürlich, wenn die Vorbesitzerin in einem Vertrag mit Euch vereinbart hat, daß ihr Klauseln aus dem Vertrag mit der eigentlichen Züchterin übernehmen müßt.

gruß
Elke

von Antje(YCH) am 28. Mai 2003 13:53

Hallo Volker,

es kommt alles auch darauf an, was der Hund kosten soll. Kann ich einen Hund im Wert von 3000 Euro für 1500 Euro kaufen, dann ist es durchaus üblich, solche Sondervereinbarungen zu treffen. Wenn Dir solche Klauseln unangenehm sind, was ich durchaus verstehen kann, solltest Du Abstand davon nehmen, diesen Hund zu kaufen.

Wahrscheinlich haben die Besitzer des Hundes bereits beim Kauf des Welpen solche Vereinbahrungen mit dem Züchter getroffen. Hier finde ich es nur fair, daß sie den Züchter nun beim Verkauf des Hundes nicht benachteiligen, denn u.U. haben sie weitaus weniger für den Hund gezahlt als üblich gewesen wäre.

Ein Möglichkeit für Klausel 1 wäre vielleicht, die Anzahl der Freisprünge für den Züchter zu begrenzen. Im übrigen trifft diese Klausel ja eh nur zu, wenn Du den Hund zur "Zuchtfähigkeit" bringst, d.h. stellst Du nicht aus, unterziehst ihn nicht der erfolderlichen Untersuchungen usw., dann kommt er ja auch nicht "zur Zuchtverwendung".

Viele Grüße

Antje

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