Hunde erschossen - Jagdgesetz in Bayern? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hunde erschossen - Jagdgesetz in Bayern?

von Pat(YCH) am 18. Februar 2000 11:49

hei alex

in büchern steht viel-die reale rechtsprechung sieht oft anders aus.
aber nicht den kopf in den sand stecken, es gibt durchaus möglich-
keiten.
wichtig ist vor allem, daß sich hundebesitzer im klaren sind, wie sie

im falle ds falles reagieren sollten, um später nicht "mit leeren
Händen" dazustehen,von den kadavern mal abgesehen.
die meisten fälle gehen null auf null aus,weil die halter außer
ihrer aussage nichts vorzuweisen haben,und aussage macht halt auch
der jäger.........
vielleicht könntet ihr einen entsprechenden kleinen hinweis in eurer
praxis anbringen,gesetzt dem fall,es kostet euch keine kunden??:-)

sieh doch mal auf seite

[tiere.freepage.de]

zu bayern kann ich leider keine angaben machen

gruß pat

von Nicole(YCH) am 18. Februar 2000 18:10

Hallo!

Mein Bekannter ist Jäger und der hat mir erklärt, daß ein Hund nur
erschossen werden darf wenn der Jäger ihn am Wild erwischt, d.h. er
muß den Beweis sprich das tote Wild haben, ansonsten darf er das Tier
nicht erschießen!!!! Da aber die Aufsichtpflicht verletzt worden ist,
kann ein Rechtsstrei u.U. schwierig werden. Aber ich würde nichts unversucht lassen, da die heutigen Gerichte mehr zum Hundehalter
tendieren als zum Jäger (in Baden-Württemberg).

Mein Bekannter der Jäger ist, würde nur einen Hund im ERnstfall sprich
beim Reißen eines Wildes erschießen, da er sprich wortwörtlich " ohne
Beweiß wäre ich sonst am Arsch)ist. Aber er hat selber einen Hund und
so denke ich ist da ja auch noch seine Tierliebe und Mitgefühl im Spiel.

So ich hoffe ein wenig geholfen zu haben,

Gruß Nicole

von Me(YCH) am 18. Februar 2000 19:45

: Hallo Nicole,

in BAYERN ist das etwas anders - der Jäger darf (!!) einen Hund auch dann erschießen, wenn er Wild hetzt!! und nicht mehr im Einwirkungsbereich des Jägers steht.

Eine Katze sogar dann, wenn sie eine bestimmt Entfernung zum letzten Haus der Ortschaft zurückgelegt hat und nur auf der Wiese hockt...

Und in Bayern würde ich mich nicht darauf verlassen, daß die Gerichte zu Gunsten des Hundehalters entscheiden....

Ich sehe mal in meinen Unterlagen vom Sachkundenachweis nach, da dürfte ich die geltende Fassung des Jagdgesetzes abgeheftet haben.... berichte dann wieder..

Liebe Grüße,
Me & Bär

von Tani(YCH) am 20. Februar 2000 13:43

²Das Bayrische Jagdgesetz (BayJG) kennt keinen allgemeinen Leinenzwang. Bei Benutzung eines Jägernotweges dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden.[...] Eine Ordnungswidirigkeit begeht, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt laufen läßt (art, 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG). Die Jagdschutzberechtigten (in erster Linie die Revierinhaber, § 25 BJagdG), Art. 40 Abs. 2, 41 BayJG) sind im Rahmen des Jagdschutzes befugt, wildernde Hunde zu töten (Art. 42 Ans. 1 Nr. 2 BaxJG). In befriedeten Bezirken [...] besteht das Tötungsrecht nicht. [...]² (Der Hund, 4/98)

Vielleicht hilft dir das weiter...

Was genau unter wildernden Hund verstanden wird, kann ich in diesem Fall auch nicht sagen. Andere Bundesländer schreiben noch, daß der Hund nicht getötet werden darf, wenn er sich nur vorübergehend der Einwirkung entzogen hat (z. B. Freistaat Thüringen) oder Niedersachsen: Jagdschutz umfasst die Befugnis wildernde Hunde zu töten, es sie denn, daß der Hund sich innerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet...

Also, im allgemeinen darf ein Hund erst dann als wildernd angesprochen werden, wenn er Wild aufsucht oder verfolgt und sich offensichtlich außerhalb der Einwirkung seines Besitzers befindet. Die Quelle für diesen Absatz fällt mir zur Zeit leider nicht mehr ein.

Gruß Tani

von Tani(YCH) am 20. Februar 2000 13:47

Eigentlich sollt jeder Hundehalter die Brut- und Setzzeit kennen. In vielen Bundeländern herrscht dann auch Leinenzwang, vom 1. April bis 15. Juli!
Tani

von Stephanie(YCH) am 20. Februar 2000 16:04

Hallo Tani!


Entschuldige bitte, daß ich gefragt habe, aber ich bin erst seit letztem Jahr Hundebesitzer und meine Hunde waren bisher noch nicht so weit, daß sie im Wald frei laufen konnten, deshalb war es bis jetzt auch nicht so wichtig!!


Steffi

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