Hallo Jasmin,
Deine Frage ist recht umfangreich. Innerhalb des VDHs und hier wieder der AZG (Zusammenschluß der Gebrauchshundezuchtverbände und des Deutschen Hundesportverbandes = dhv) sind die Prüfungen und deren Ablauf genau festgelegt. BH ("Begleithundeprüfung"
und BH-A sind vom Ablauf her identisch, nur entfällt bei der BH-A die Überprüfung auf Schußfähigkeit in der Freifolge/Ablage. Während die BH die Voraussetzung ist für die Teilnahme an Schutzhundeprüfungen, Fährtenhundeprüfungen und/oder Agilitywettbewerben, ist die BH-A nur gültig für den Einstieg ins Agility, d.h. eine Schutzhund- oder Fährtenhundprüfung ist anschließend nicht möglich.
Innerhalb des VDHs gibt es auch noch ähnliche Modelle, z.B. den "Team Test" im dhv oder das "Augsburger Modell" beim SV. Auch hier wird der Gehorsam der Hudne auf dem Platz und das Verhalten im Straßenverkehr überprüft. Neu hinzugekommen ist der VDH-Hundeführerschein, er noch eine schriftliche Sachkundeprüfung mit einbezieht. Für den einstieg in den Sport sind bisher aber die BH oder BH-A notwendig.
Außerhalb des VDHs gibt es auch verschiedene Begleithundeprüfungen o.ä. Z.B. hat der Bundesverband der privaten Hundeschulen eine eigene Begleithunde-Prüfungsordnung. Ob und was von den diversen Dissidenzverbänden angeboten wird entzieht sich meiner Kenntnis. Diese Prüfungen werden aber innerhalb des VDHs nicht anerkannt, d.h. wer so eine BH-Prüfung abgelegt hat und auf einem VDH-Agilityturnier starten möchte muß vorher zumindest die BH-A ablegen, und auch hier werden nur die anerkannt, die bei Verbänden der AZG abgelegt werden.
"Leistungsprüfung" ist ein weiter Oberbegriff. Ich würde eine BH nicht als "Leistungsprüfung" bezeichnen, mit ihr wird ja nur verdeutlicht, daß der Hund eine Grundausbildung besitzt und der Hundeführer mit ihm im normalen Umfeld zurechtkommt (Straßenverkehr usw.). Das sollte eigentlich jeder Hund schaffen, das ist keine "Leistung" im eigentlichen Sinne. Sie ist lediglich eine Voraussetzung für die Teilnahem an "Leistungsprüfungen", daher gilt sie auch nicht als "Ausblidungskennzeichen" (diese werden z.B. in den Ahnentafeln von Nachkommen registriert). "Leistungsprüfungen" sind z.B. Prüfungen für jagdlich geführte Hunde, für Herdengebrauchshunde, Wind- und Schlittenhunderennen, Schutzhundeprüfungen bei den sog. Gebrauchshunderassen (heißen seit kurzem "Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde"
usw., also alle Prüfungen, bei denen ein gewisses rassespezifisches Leistungspotential abgefragt wird, das über eine Grundausbildung hinaus geht.
Viele Grüße
Antje