Hallo Gaby,
: Wieso, das ist doch richtig. Wenn er nämlich die Zucht anmeldet, ist es gewerbliche Zucht und damit steuerpflichtig.
Er wollte nicht anmelden, er sollte, nachdem er mit seiner Freundin zusammengezogen ist, die, so wie er, zwei Hündinnen (andere Rasse) besessen hat.
: Ab 4 Hunden gilt eine Zucht nämlich nicht mehr als Hobbyzucht - und ist damit auch nicht mehr steuerfrei. Es muß eine Einnahmen/Ausgabenrechnung geführt werden (ab bestimmter Umsatzhöhe auch ordentliche Buchhaltung), es muß Gewerbesteuer angemeldet werden und je nach Ertrag ist auch Einkommensteuer fällig.
AHA! Welcher Hobbyzüchter hat denn nur 3 Hunde oder weniger? Ich züchte zur Zeit gar nicht, habe aber schon 2 Hündinnen, davon eine angekört und zuchtfähig lt. Verband (bei der anderen fehlen noch die Prüfungen, aber die ist auch schon fast "im zuchtfähigen Alter"
. Hätte ich jetzt vielleicht noch die Mutter meiner älteren Hündin (ein guter Züchter behält seine alten Hunde) und mein Sohn/meine Tochter/meine Mutter/mein Lebensabschnittsgefährte vielleicht noch einen weiblichen Schoßmops (Rasse ist egal, da zählen auch andere Rassen mit), oder ich würde eine weitere Hündin für einen Wurf in Zuchtmiete nehmen (ohne in dieser Zeit mit meinen eigenen Hündinnen zu züchten), müßte ich meine Hobbyzucht bereits steuerlich anmelden (auch bei nur einem Wurf in 3 oder 4 Jahren...). Über die 3 Hündinnen "im zuchtfähigen Alter" hingegen kommt wohl schon fast jeder mittlere SV-Zwinger hinaus, von den Züchtern, die bisher um die 25 Würfe pro Jahr haben eintragen lassen, mal ganz abgesehen. Ich kenne keinen "großen" Züchter mit populärem Deckrüden, der nur max. 3 Zuchthunde besitzt, folglich müssen gerade die "Großen" ihre Buchführung offenlegen und auch für die eingenommenen Decktaxen Steuern zahlen (und die Decksprünge werden regelmäßig veröffentlich, Schummeln wird hier schwierig, das geht wohl eher in ganz anderen Bereichen).
: Wie gesagt, das Finanzamt, der Anwalt Dr. Odenthal in Köln oder auch jeder beliebige Steuerberater wird Dir gerne alles erklären und auch die Gesetzestexte und Urteile dazu besorgen.
Danke, habe einen recht guten Anwalt und auch zwei "Finanzamt-Fritzen" im näheren Bekanntenkreis... Und da ich nur 2 Hunde habe, falle ich mit meiner Zucht, Gott sei Dank, noch nicht unter die Steuerpflicht, obwohl ich meine Buchführung trotzdem für vorbildlich halte...
Viele Grüße
Antje