Einkommensteuer für Hundezucht? :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Einkommensteuer für Hundezucht?

von Gaby(YCH) am 18. Juni 2001 09:03

Hallo Antje,

: : Vielleicht, weil verschiedene Veranlagungsjahre geprüft wurden? Oder auch, weil es einmal um die Einkommensteuer ging, einmal um gewerbliche Steuern usw.
:
: Alles möglich, jedenfalls für mich alles schlimm genug, wenn es sich um eine "Hobbyzucht" handelt.


Solange DU nicht zweifelsfrei weißt, warum die gekommen sind, kann man vieles vermuten. Wenn dieser Mann z.B. gleichzeitig ausbildet und dafür Geld bekommt, ist das ein Gewerbe und steuerpflichtig.
Vielleicht ist er Unternehmer in einer anderen Sparte und hat da gemogelt, vielleicht hat er Geld ins Ausland transferiert, um die Quellensteuer zu umgehen und da ist man ihm auf die Schliche gekommen usw.

Aufgrund der reinen Zucht kann es jedenfalls nicht gewesen sein.

: : Wer hat denn behauptet, das die Leute dreimal da waren und das es die Steuerfahndung war?
:
: Jemand, der beim Finanzamt arbeitet...

Wenn es die Putzfrau war, kann die viel erzählen.


: : Die kommt wirklich nur einmal - Prüfer dagegen kommen öfter und mit Anmeldung.
:
: Wozu nehmen die dann überhaupt noch irgendwas wie z.B. die Computer mit, wenn die sich vorher anmelden?

DU willst doch nicht ernsthaft behaupten, das die dreimal in einem Jahr den Computer mitgenommen haben? Bei dem Tempo, das die Steuerfahndung hat, hat er ja den alten noch nicht wiederbekommen.

:
: : Wie gesagt, frag im Finanzamt nach oder beim Anwalt Dr. Odenthal in Köln. Die kennen sich mit der Materie mit Sicherheit aus, wenn Du mir nicht glaubst.
:
: So sehr interessiert mich das Thema persönlich nicht, bei einem Wurf in zwei bis drei Jahren könnten die bei mir auch gerne gucken kommen. Aber die "Großen" stehen inzwischen doch ziemlich unter Beobachtung, was ich auch für richtig halte. Es kann nicht sein, daß manche die Sache (nicht nur Zucht, sondern auch Handel und Ausbildung) als Gewerbe anmelden und redlich Steuern zahlen, andere hingegen es "als Hobby" betreiben, sich eine goldene Nase verdienen und steuerfrei nebenbei einen Haufen Geld scheffeln. Aber da Neid und Mißgunst wohl nirgends so verbreitet sind wie unter Hundeleuten geht heute dem Finanzamt wohl kaum noch einer durch die Lappen, dafür sorgen schon die "lieben Kollegen"...
:
Es gibt da einen feinen Unterschied. Reine Zucht gilt als Hobby und ist nicht einkommensteuerpflichtig. Meldest Du ein Gewerbe an, sind die Einnahmen steuerpflichtig, Handel, Ausbildung sowieso, auch ohne Gewerbe.

Eine reine Zucht ohne Gewerbeschein und ohne weitere Aktivitäten ist nicht steuerpflichtig.

Grüße, Gaby

von Antje(YCH) am 18. Juni 2001 09:55

Hallo Gaby,

: Solange DU nicht zweifelsfrei weißt, warum die gekommen sind, kann man vieles vermuten. Wenn dieser Mann z.B. gleichzeitig ausbildet und dafür Geld bekommt, ist das ein Gewerbe und steuerpflichtig.
: Vielleicht ist er Unternehmer in einer anderen Sparte und hat da gemogelt, vielleicht hat er Geld ins Ausland transferiert, um die Quellensteuer zu umgehen und da ist man ihm auf die Schliche gekommen usw.
:
: Aufgrund der reinen Zucht kann es jedenfalls nicht gewesen sein.

In diesem Fall: Nur Zucht (ink."Deckgeschäft"winking smiley...!



: Wenn es die Putzfrau war, kann die viel erzählen.

Nein, es war nicht die Putzfrau...



: DU willst doch nicht ernsthaft behaupten, das die dreimal in einem Jahr den Computer mitgenommen haben? Bei dem Tempo, das die Steuerfahndung hat, hat er ja den alten noch nicht wiederbekommen.

Gitbt sie ja recht günstig bei Aldi...


: Es gibt da einen feinen Unterschied. Reine Zucht gilt als Hobby und ist nicht einkommensteuerpflichtig. Meldest Du ein Gewerbe an, sind die Einnahmen steuerpflichtig, Handel, Ausbildung sowieso, auch ohne Gewerbe.
:
: Eine reine Zucht ohne Gewerbeschein und ohne weitere Aktivitäten ist nicht steuerpflichtig.

Ich habe es von Leuten, die damit zu tun haben bzw. hatten (wie gesagt, Finanzamt, und da nicht gerade die Putzfrau...), anders erzählt bekommen. Wenn Du Deinen Lebensunterhalt von der Zucht und/oder dem Deckgeschäft bestreiten kannst, dann wirst Du von denen gefilzt, steuerfrei ist das nur bis zu einem gewissen Punkt (ich denke mal, der Chef von so 'nem Finanzamt kennt sich damit auch ein wenig aus...)

Viele Grüße

Antje

von Gaby(YCH) am 18. Juni 2001 10:41

Hallo Antje,

: Ich habe es von Leuten, die damit zu tun haben bzw. hatten (wie gesagt, Finanzamt, und da nicht gerade die Putzfrau...), anders erzählt bekommen. Wenn Du Deinen Lebensunterhalt von der Zucht und/oder dem Deckgeschäft bestreiten kannst, dann wirst Du von denen gefilzt, steuerfrei ist das nur bis zu einem gewissen Punkt (ich denke mal, der Chef von so 'nem Finanzamt kennt sich damit auch ein wenig aus...)
:

Der Chef von so ´nem Finanzamt dürfte sowas gar nicht erzählen.

Wenn Du vom Zuchtgeschäft leben kannst, betreibst Du Handel - klare Definition.
Wie gesagt, wenn ein Gewerbe angemeldet wird, sind die Einnahmen steuerpflichtig.

Und mir persönlich können die Leute sonstwas erzählen, ausschlagggebend ist, was im Gesetz steht. Und da steht, das Einnahmen aus Hundezucht, sofern nicht als Gewerbe, sondern Hobby betrieben, definitiv nicht einkommensteuerpflichtig sind.

Grüße, Gaby

von Antje(YCH) am 18. Juni 2001 11:29

Hallo Gaby,

: Der Chef von so ´nem Finanzamt dürfte sowas gar nicht erzählen.

Zum einen tun Du und ich auch manchmal Sachen, die wir nicht tun dürften, zum anderen ist gerade so jemand auch dazu verpflichtet, sich über bestimmte Dinge zu informieren, wenn er selbst "nicht vom Fach" ist. Gerade das ist ja allenBetroffenen gegenüber nur fair, oder? (Wir alle meckern doch oft genug über die Beamten, die zu faul sind, sich sachkundig zu machen...)


: Und mir persönlich können die Leute sonstwas erzählen, ausschlagggebend ist, was im Gesetz steht. Und da steht, das Einnahmen aus Hundezucht, sofern nicht als Gewerbe, sondern Hobby betrieben, definitiv nicht einkommensteuerpflichtig sind.

Werde das mal an einen Züchterkollegen weiterleiten, der es schriftlich von seinem Finanzamt hat, daß er seine Hobbyzucht ab der 3. oder 4. "Hündin im zuchtfähigen Alter" (also nicht "in der Zucht stehenden Hündin"winking smiley steuerlich anmelden muß. Kann's vielleicht sein, daß da verschiedene Dinge an verschiedenen Stellen im Gesetz stehen?

Fragende Grüße

Antje

von Gaby(YCH) am 18. Juni 2001 12:30

Hallo Antje,

: : Und mir persönlich können die Leute sonstwas erzählen, ausschlagggebend ist, was im Gesetz steht. Und da steht, das Einnahmen aus Hundezucht, sofern nicht als Gewerbe, sondern Hobby betrieben, definitiv nicht einkommensteuerpflichtig sind.
:
: Werde das mal an einen Züchterkollegen weiterleiten, der es schriftlich von seinem Finanzamt hat, daß er seine Hobbyzucht ab der 3. oder 4. "Hündin im zuchtfähigen Alter" (also nicht "in der Zucht stehenden Hündin"winking smiley steuerlich anmelden muß. Kann's vielleicht sein, daß da verschiedene Dinge an verschiedenen Stellen im Gesetz stehen?
:
Wieso, das ist doch richtig. Wenn er nämlich die Zucht anmeldet, ist es gewerbliche Zucht und damit steuerpflichtig.
Ganz einfach also...;-))

Ansonsten soll Dein Züchterkollege sich mal die Urteile des Bundesfinazgerichtes dazu raussuchen lassen (macht der Steuerberater), dann hat er den kompletten Text, das Aktenzeichen usw.

Ab 4 Hunden gilt eine Zucht nämlich nicht mehr als Hobbyzucht - und ist damit auch nicht mehr steuerfrei. Es muß eine Einnahmen/Ausgabenrechnung geführt werden (ab bestimmter Umsatzhöhe auch ordentliche Buchhaltung), es muß Gewerbesteuer angemeldet werden und je nach Ertrag ist auch Einkommensteuer fällig.

Wie gesagt, das Finanzamt, der Anwalt Dr. Odenthal in Köln oder auch jeder beliebige Steuerberater wird Dir gerne alles erklären und auch die Gesetzestexte und Urteile dazu besorgen.

Grüße, Gaby

von Antje(YCH) am 18. Juni 2001 14:30

Hallo Gaby,

: Wieso, das ist doch richtig. Wenn er nämlich die Zucht anmeldet, ist es gewerbliche Zucht und damit steuerpflichtig.

Er wollte nicht anmelden, er sollte, nachdem er mit seiner Freundin zusammengezogen ist, die, so wie er, zwei Hündinnen (andere Rasse) besessen hat.


: Ab 4 Hunden gilt eine Zucht nämlich nicht mehr als Hobbyzucht - und ist damit auch nicht mehr steuerfrei. Es muß eine Einnahmen/Ausgabenrechnung geführt werden (ab bestimmter Umsatzhöhe auch ordentliche Buchhaltung), es muß Gewerbesteuer angemeldet werden und je nach Ertrag ist auch Einkommensteuer fällig.

AHA! Welcher Hobbyzüchter hat denn nur 3 Hunde oder weniger? Ich züchte zur Zeit gar nicht, habe aber schon 2 Hündinnen, davon eine angekört und zuchtfähig lt. Verband (bei der anderen fehlen noch die Prüfungen, aber die ist auch schon fast "im zuchtfähigen Alter"winking smiley. Hätte ich jetzt vielleicht noch die Mutter meiner älteren Hündin (ein guter Züchter behält seine alten Hunde) und mein Sohn/meine Tochter/meine Mutter/mein Lebensabschnittsgefährte vielleicht noch einen weiblichen Schoßmops (Rasse ist egal, da zählen auch andere Rassen mit), oder ich würde eine weitere Hündin für einen Wurf in Zuchtmiete nehmen (ohne in dieser Zeit mit meinen eigenen Hündinnen zu züchten), müßte ich meine Hobbyzucht bereits steuerlich anmelden (auch bei nur einem Wurf in 3 oder 4 Jahren...). Über die 3 Hündinnen "im zuchtfähigen Alter" hingegen kommt wohl schon fast jeder mittlere SV-Zwinger hinaus, von den Züchtern, die bisher um die 25 Würfe pro Jahr haben eintragen lassen, mal ganz abgesehen. Ich kenne keinen "großen" Züchter mit populärem Deckrüden, der nur max. 3 Zuchthunde besitzt, folglich müssen gerade die "Großen" ihre Buchführung offenlegen und auch für die eingenommenen Decktaxen Steuern zahlen (und die Decksprünge werden regelmäßig veröffentlich, Schummeln wird hier schwierig, das geht wohl eher in ganz anderen Bereichen).


: Wie gesagt, das Finanzamt, der Anwalt Dr. Odenthal in Köln oder auch jeder beliebige Steuerberater wird Dir gerne alles erklären und auch die Gesetzestexte und Urteile dazu besorgen.

Danke, habe einen recht guten Anwalt und auch zwei "Finanzamt-Fritzen" im näheren Bekanntenkreis... Und da ich nur 2 Hunde habe, falle ich mit meiner Zucht, Gott sei Dank, noch nicht unter die Steuerpflicht, obwohl ich meine Buchführung trotzdem für vorbildlich halte...

Viele Grüße

Antje

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